11.10.2017 Drucksache 6/4608Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Oktober 2017 Klärung der Abwasserproblematik in Kleingeschwenda und Munschwitz auf der Grundlage eines novellierten Thüringer Wassergesetzes - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2498 vom 30. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach wie vor gibt es seitens der Landesregierung keine konkreten Aussagen darüber, wann die Gesetzesnovelle zum Thüringer Wassergesetz in den Landtag eingebracht werden soll und welche Zeitschiene bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes angestrebt wird. Im Rahmen einer Aktuellen Stunde zum Thema "Kein Zwang zur Sanierung von Kleinkläranlagen auf Kosten des ländlichen Raums - sofortiger Sanierungsstopp bis zum Inkrafttreten diesbezüglicher Regelungen im Thüringer Wassergesetz", die am 31. Mai 2017 auf der Tagesordnung der 84. Plenarsitzung des Thüringer Landtags stand (vergleiche Drucksache 6/3973 und Plenarprotokoll 6/84, Seite 7088 ff.), sagte die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz: "Aktuell stehen wir kurz vor der zweiten Runde der Ressortbeteiligung. Voraussichtlich noch vor der Sommerpause wird der erste Kabinettsdurchgang stattfinden . Danach folgt die Anhörung der Verbände. Wir versuchen also, so schnell wie möglich, die Wassergesetzesnovelle auf den Weg zu bringen." Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2371 des Fragestellers durch die Landesregierung in Drucksache 6/4326 ergeben sich die folgenden Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aussage hat der Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz im Rahmen der Veranstaltung am 9. Juni 2017 in Kleingeschwenda in Bezug auf das zeitliche Inkrafttreten des neuen Thüringer Wassergesetzes getätigt? 2. Inwieweit fand die zweite Runde der Ressortbeteiligung, wie von der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz in Aussicht gestellt, vor der Sommerpause statt? 3. Inwieweit fand der erste Kabinettsdurchgang, wie von der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz in Aussicht gestellt, vor der Sommerpause statt? 4. Für wann ist die Anhörung der Verbände vorgesehen beziehungsweise welche Zeitschiene hat die Landesregierung nach aktuellem Stand dafür geplant? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4608 5. Welches zeitliche Ziel hat sich die Landesregierung für die Erledigung aller notwendigen Schritte bis einschließlich des Beschlusses der Landesregierung über den Gesetzentwurf gesetzt? 6. Inwieweit wurde in anderen Verbandsgebieten von Thüringer Zweckverbänden der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Vollzug bereits ergangener Sanierungsordnungen in Anbetracht der angekündigten Gesetzesnovelle ausgesetzt und wenn ja, auf welche Orte in welchen Verbandsgebieten trifft dies zu und von welcher Stelle wurde der Aufschub gewährt? 7. Sieht die Landesregierung im konkreten Fall von Kleingeschwenda und Munschwitz Mittel und Wege, wie der Vollzug der ergangenen Sanierungsanordnungen bis zur Verabschiedung des neuen Thüringer Wassergesetzes ausgesetzt werden kann? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz hat im Rahmen der oben genannten Veranstaltung keine verbindliche Aussage in Bezug auf das zeitliche Inkrafttreten des neuen Thüringer Wassergesetzes getätigt. Zu 2.: Es fanden Abstimmungen zum Gesetzentwurf auf fachlicher und politischer Ebene mit den betroffenen Ressorts (Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und Thüringer Finanzministerium) sowie der Staatskanzlei statt. Zu 3.: Da in einigen grundsätzlichen Fragen, wie der Problematik der Abwasserbeseitigung und der Gewässerunterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung, erst nach der Sommerpause eine Einigung erzielt werden konnte , wurde der Gesetzentwurf am 26. September 2017 erstmals im Kabinett beraten. Zu 4.: Mit Schreiben vom 28. September 2017 wurden die Verbände über den Gesetzentwurf unterrichtet. Ihnen wurde bis zum 15. November 2017 Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Zu 5.: Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf im ersten Quartal 2018 dem Thüringer Landtag zuzuleiten. Zu 6.: Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Aussetzung bereits ergangener Sanierungsanordnungen vor, die mit der geplanten Gesetzesnovelle begründet worden sind. Zu 7.: Die zuständigen unteren Wasserbehörden vollziehen die ihnen per Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Die Pflicht zur Sanierung von Abwasserbeseitigungsanlagen folgt unmittelbar aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes. Eine dem geltenden Recht entgegen stehende Weisung der Fachaufsichtsbehörde wäre rechtswidrig. Gegen Sanierungsanordnungen kann sich jeder betroffene Bürger mit Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage) zur Wehr setzen. In Vertretung Möller Staatssekretär Klärung der Abwasserproblematik in Kleingeschwenda und Munschwitz auf der Grundlage eines novellierten Thüringer Wassergesetzes - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: