12.10.2017 Drucksache 6/4616Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Oktober 2017 Neonazistische Veranstaltung "Rock für Identität" am 29. Juli 2017 in Themar - Teilnehmer und Strukturen Die Kleine Anfrage 2417 vom 1. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Am Sonnabend, dem 29. Juli 2017 fand in Themar das sogenannte "Rock für Identität", ein Rechtsrock- Event der Neonazi-Szene statt. Diverse extrem rechte Bands und Redner waren angekündigt. Laut polizeilichen Meldungen sollen 1.050 Teilnehmerinnen und Teilnehmer anwesend gewesen sein. Auch am 29. Juli 2017 waren Strukturen der extrem rechten Szene vertreten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Teilnehmer nahmen nach Kenntnis der Landesregierung am "Rock für Identität" teil? 2. Wie viele Teilnehmer aus welchen Bundesländern beziehungsweise anderen Ländern kamen nach Kenntnis der Landesregierung beim "Rock für Identität" zusammen (bitte nach Bundesländern/Ländern auflisten)? 3. Welchen Strukturen der extrem rechten Szene in Deutschland und Europa sowie gegebenenfalls aus weiteren Staaten waren nach Kenntnis der Landesregierung die Teilnehmer zuzurechnen? 4. Welchen Strukturen der extrem rechten Szene in Deutschland und Europa waren nach Kenntnis der Landesregierung die Veranstalter des "Rock für Identität" zuzurechnen? 5. Welche Gruppierungen und/oder Versandhandelsfirmen waren nach Kenntnis der Landesregierung mit Verkaufs- oder Informationsständen beim "Rock für Identität" vertreten (bitte einzeln auflisten)? 6. Von wie vielen Teilnehmern wurden die Personalien erfasst und wie viele Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten wurden bei wie vielen Personen aus welchen Gründen festgestellt (bitte einzeln auflisten)? 7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Einbindung von neonazistischen Strukturen oder extrem rechten Parteien in die Organisation und den Ablauf der RechtsRock-Veranstaltung vor? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4616 8. Welchen extrem rechten Gruppierungen, Strukturen oder Parteien können die Ordner und Helfer beim "Rock für Identität" jeweils zugeordnet werden (bitte auflisten nach Strukturen und geteilt nach Ordnern und Helfern)? 9. Wie stellte sich die Anreise der Teilnehmer, Veranstalter und Helfer zum "Rock für Identität" dar, mit wie vielen PKW, Kleinbussen, LKW oder organisiert in Reisebussen reisten diese am 29. Juli 2017 nach Themar? 10. Wurden vor dem "Rock für Identität" in Thüringen oder anderen Bundesländern in diesem Zusammenhang Gefährderansprachen durchgeführt oder Einreiseverbote gegen Personen aus dem Ausland verhängt , wenn ja, in wie vielen Fällen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: An der Versammlung "Rock für Identität - Musik- und Redebeiträge gegen den Zeitgeist" am 29. Juli 2017 in Themar nahmen 1.044 Personen teil. Zu 2.: Es wurden Teilnehmer aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen , Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig -Holstein und Thüringen festgestellt. Zudem nahmen Personen aus Tschechien und Ungarn teil. Zur jeweiligen Anzahl liegen keine abschließenden Erkenntnisse vor. Zu 3.: Der Teilnehmerkreis setzte sich aus einem breiten Spektrum der Neonazi- und subkulturellen Szene sowie rechtsextremistischer Organisationen und Parteien zusammen, unter anderem aus den Reihen der "Identitären Aktion" (IA), der "Europäischen Aktion" (EA), der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD), der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) und der Bürgerinitiative "Wir lieben Meiningen". Zu 4.: Bei dem Veranstalter handelt es sich um einen langjährigen bekannten Rechtsextremisten mit Verbindungen in die Neonaziszene, zur NPD und insbesondere in die rechtsextremistische Musik- und Vertriebsszene aus Bayern, welcher bereits mehrfach als Anmelder von Kundgebungen/Veranstaltungen im Raum Südthüringen in Erscheinung trat. Zu 5.: Folgende Verkaufs- und Informationsstände waren vertreten: • Vertrieb Ansgar Aryan • Vertrieb Leveler Records • Vertrieb Frontmusik • Vertrieb Rebel Records/Black Legion • Sköll Dagaz/Musikband • Germania Versand • Nordland Buchverlag • Vertrieb PC Records • Infostand "Europäische Aktion" (EA) • Infostand "N.S. Heute" • Infostand "Tag der deutschen Jugend" • Infostand "Junge Nationaldemokraten" (JN) • Infostand Bürgerinitiative "Wir lieben Meiningen" Zu 6.: Die Personalien wurden von 42 Personen erfasst. Des Weiteren wurden 40 Straftaten festgestellt, im Rahmen dessen 37 Ermittlungsverfahren gegen 38 Personen eingeleitet wurden. Im Einzelnen wird auf die Anlage verwiesen. 3 Drucksache 6/4616Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Zu 8.: Entsprechend einer den Sicherheitsbehörden vorliegenden Liste traten als Ordner einzelne Parteimitglieder der NPD aus Thüringen und Bayern, zwei Betreiber von rechtsextremistischen Versänden aus Thüringen sowie einzelne Anhänger der rechtsextremistischen Szene Südthüringens in Erscheinung. Darüber hinaus fungierten zahlreiche Personen als Ordner, welche bislang nicht bei rechtsextremistischen Aktivitäten in Erscheinung traten. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 9.: Es wurden etwa 350 Kraftfahrzeuge auf den vorhandenen Parkflächen festgestellt. 13 Personen reisten mit der Bahn an. Eine Anreise mit Reisebussen war nicht zu verzeichnen. Zu 10.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Maier Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. ANLAGE zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 2417 der Abgeordneten König- Preuss (DIE LINKE) „Neonazistische Veranstaltung „Rock für Identität“ am 29. Juli 2017 in Themar - Teilnehmer und Strukturen“ lfd. Nr. Straftat / OWiG Deliktsbezeichnung Kurzsachverhalt Anzahl 1 § 27 i.V.m. §17a VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Vermummungsverbot Tatverdächtiger trägt Schlauchschal, Mütze und Sonnenbrille 1 2 § 27 i.V.m. §17a VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 3 § 27 i.V.m. §17a VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 4 § 27 i.V.m. §17a VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 5 § 27 i.V.m. §17a VersammlG; § 86a StGB Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe; Tatverdächtiger trägt Tätowierung einer Wolfsangel 1 6 § 27 i.V.m. §17a VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 7 § 27 i.V.m. §17a VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 8 § 27 i.V.m. §17a VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 9 § 27 i.V.m. §17a VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 10 § 27 i.V.m. §17a VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 11 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Tatverdächtiger widersetzt sich Identitätsfeststellung 1 12 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtige trägt Tyr- Runen 1 13 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Tyr- Rune 1 14 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Tyr- Runen 1 15 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Tyr- Runen und Odalrunen 1 16 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Tyr- Rune 1 17 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Odalund Sigrune 1 18 § 27 i.V.m. §17a VersammlG; § 86a StGB Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe; Tatverdächtiger trägt Tätowierungen von Wolfsangel, Hakenkreuz, Odalrune, Tyr- Rune 1 19 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Tätowierung SS-Totenkopf 1 20 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Odalrune 1 21 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Tätowierung Tyr- und Odalrune 1 22 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Tyr- Rune 1 23 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Rune 1 24 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Rune 1 25 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger zeigt Hitlergruß 1 26 § 113 StGB; § 185 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Beleidigung Tatverdächtiger widersetzt sich Identitätsfeststellung und beleidigt Polizeibeamte 1 27 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger zeigt Hitlergruß und ruft „Sieg Heil“ 1 28 § 223 StGB Körperverletzung Tatverdächtiger schlägt Pressevertreter mit der Faust 1 29 § 223 StGB Körperverletzung Tatverdächtiger wirkt körperlich auf Pressevertreter ein 1 30 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt Tätowierung Sigrune 1 31 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger zeigt Hitlergruß 1 32 § 27 VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Verbot von Waffen Tatverdächtiger trägt Taschenmesser bei sich 1 33 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger trägt SS- Divisionsabzeichen 1 34 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtiger zeigt Hitlergruß 1 35 § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch Tatverdächtiger überklebt das amtliche Kennzeichen seines Pkw teilweise mit Panzertape 1 36 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tatverdächtige zeigen gemeinschaftlich Hitlergruß und rufen mehrfach „Sieg Heil“ 2 37 § 27 i.V.m. §17a VersammlG Verstoß Versammlungsgesetz- Schutzbewaffnung Tatverdächtiger trägt Stahlkappenschuhe 1 Neonazistische Veranstaltung "Rock für Identität" am 29. Juli 2017 in Themar - Teilnehmer und Strukturen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: