12.10.2017 Drucksache 6/4618Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Oktober 2017 Vorfall am 30. Juli 2017 in Erfurt/Angerparkhaus ("Großeinsatz") Die Kleine Anfrage 2427 vom 2. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Thüringer Allgemeine vom 30. Juli 2017 war unter der Überschrift "Großeinsatz in Erfurt : Bewaffneter im Anger-Parkhaus vermutet - Juri-Gagarin-Ring gesperrt" Folgendes zu entnehmen: "... Die Polizei hat das Parkhaus am Anger abgesperrt - es werden bewaffnete Personen im Gebäude vermutet . ... Die Polizei hat das Parkhaus sowie die angrenzenden Straßen gesperrt - auch den Juri-Gagarin-Ring zwischen Krämpfertor und Meyfartstraße. Spezialkräfte des LKA sind im Einsatz. Die Ein- und Ausfahrt zum Parkhaus ist mit einem Nagelbrett blockiert worden, offenbar um einen Fluchtversuch zu verhindern. ... Die Polizei selbst gab bisher keine Einzelheiten zum Einsatz heraus. Gegen 12.45 Uhr sei ein Hinweis eingegangen , dass sich eine bewaffnete Person im Parkhaus aufhalte. Glasbruchgeräusche im Gebäude seien hörbar gewesen. ..." In der Folge stellte sich dann wohl heraus, dass angeblich (lediglich) zwei Jugendliche mit "Softairwaffen" hantiert/herumgespielt hätten. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? Was hat den Polizeigroßeinsatz ausgelöst? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Waren Tatverdächtige, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? 5. Wie hoch waren die Kosten für den Polizeieinsatz? Wer hat sie zu tragen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4618 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 28. August 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgrü den (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 30. Juli 2017 wurde die Thüringer Polizei darüber informiert, dass sich im Parkhaus "Anger 1" eine Person mit einer Schusswaffe aufhalten soll. Infolge der darauf basierenden polizeilichen Maßnahmen wurde bekannt, dass Personen mit einer sogenannten "Softairwaffe" im Parkhaus anwesend waren. Eine dieser Personen hat die Notruftaste im Parkhaus gedrückt und der angeschlossenen Sicherheitsfirma mitgeteilt, dass Personen mit einer Waffe im Parkhaus herumlaufen sollen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren 48 Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Ereignis wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen gegen eine männliche Person im Alter von 16 Jahren eingeleitet. Die Person besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an. Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 5.: Die Landespolizeidirektion prüft die Höhe der entstandenen Kosten und deren Umlage. Maier Minister Vorfall am 30. Juli 2017 in Erfurt/Angerparkhaus ("Großeinsatz") Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: