12.10.2017 Drucksache 6/4621Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Oktober 2017 Angeblicher Vorfall in Gera am 29. August 2017 (Schlägerei im Park der Jugend) Die Kleine Anfrage 2501 vom 31. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Thüringer Allgemeinen und Ostthüringer Zeitung vom 30. August 2017 war Folgendes zu entnehmen: "Polizei-Einsatz im Stadtzentrum von Gera - Am Mittwochabend kam es zu einem Polizei -Einsatz im Bereich Heinrichstraße und Park der Jugend. ... Die Polizei wurde gegen 19 Uhr dorthin alarmiert , da es dort zu einer Schlägerei gekommen sein soll. Vor Ort wurde nach Angaben eines Sprechers ein leicht Verletzter gefunden. Im Anschluss wurde im Umfeld nach den mutmaßlichen Tätern gefahndet. Aber zunächst wurden keine weiteren Tatverdächtigen gefunden." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet und wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen), wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren, wurden Gerichtsverfahren eingeleitet und wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? 7. Wurden Polizeibeamte verletzt, wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 8. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4621 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 27. September 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EC 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen polizeilichen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 29. August 2017 kam es zu einer Auseinandersetzung zweier Gruppierungen im Park der Jugend in Gera. Ausgangspunkt war nach bisherigen Erkenntnissen das Ansprechen von zwei Frauen (1x deutsch, 1x syrisch) durch drei männliche Personen deutscher Herkunft. Die Frauen waren in Begleitung mehrerer ausländischer Personen, die sich dann offenbar in der Pflicht sahen, die drei Deutschen zur Rede zu stellen . Im Verlaufe der Auseinandersetzung soll es gegenseitige Tätlichkeiten gegeben haben, wobei auch Pfefferspray versprüht worden sein soll. Die genauen Tatumstände werden aktuell noch ermittelt, da beim Eintreffen der Polizei nicht mehr alle Beteiligten vor Ort waren. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen eine 21-jährige männliche Person syrischer Herkunft eingeleitet. Weitere Tatverdächtige sind noch nicht bekannt. Die Ermittlungen zum Sachverhalt dauern an. Zu 3.: Der namentlich bekannte Tatverdächtige ist bereits mehrfach wegen gleichartiger Delikte polizeilich in Erscheinung getreten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Es wurden zwei Personen leicht verletzt. Bei den Verletzten handelt es sich um eine 31-jährige männliche Person deutscher Herkunft und eine 20-jährige männliche Person syrischer Herkunft. Zu 5.: Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu 6.: Es waren elf Polizeibeamtinnen/-beamte im Einsatz. Zu 7.: Polizeibeamte wurden bei dem Einsatz nicht verletzt. Zu 8.: Beschädigungen von privatem oder öffentlichem Eigentum sind der Landesregierung nicht bekannt. Maier Minister Angeblicher Vorfall in Gera am 29. August 2017 (Schlägerei im Park der Jugend) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: