12.10.2017 Drucksache 6/4622Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2017 Angebliche Messerstecherei in Neuhaus am Rennweg am 3. September 2017 Die Kleine Anfrage 2511 vom 4. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Ostthüringer Zeitung vom 4. September 2017 war unter anderem Folgendes zu entnehmen : "Zwei Jugendliche haben sich in einem Flüchtlingsheim im Landkreis Sonneberg gegenseitig mit Messern verletzt . Ein 18-jähriger Eritreer und ein 15-jähriger Guineer stritten sich am Sonntag in Neuhaus am Rennweg beim Abendessen, wie die Polizei in Saalfeld am Montag mitteilte. Dabei sollen beide Küchenmesser gezogen haben. Der 15-Jährige habe Schnittverletzungen am Unterarm erlitten, sein Kontrahent an der Hand. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 2. Oktober 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafpro- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4622 zessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs.2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs.2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EC 386/13). Zu 1.: Nach bisherigen Ermittlungen kam es am 3. September 2017 zwischen einem 15-jährigen Guineer und einem 18-jährigen Eritreer in der Küche der Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende zum Streit über das Abendessen. Daraufhin nahm der 18-Jährige ein kurzes Küchenmesser und verletzte den 15-Jährigen am linken Unterarm . Anschließend begab sich der 15-Jährige zu einem Betreuer und unterrichtete diesen vom benannten Vorfall. Infolgedessen kam es erneut zum Streit zwischen den Beteiligten. Dieser verlief lediglich auf verbaler Ebene. Im Anschluss begab sich der 18-Jährige zügig in sein Zimmer. Der 15-Jährige entnahm nun ebenfalls ein Küchenmesser und einen Wetzstahl aus der Küche und eilte dem 18-Jährigen hinterher. Bei dem abermaligen Aufeinandertreffen beider Streitparteien wurde der 18-Jährige an der rechten Handinnenfläche verletzt. Die Tathandlungen konnten, auf Grund der Sprachbarriere vor Ort, nicht abschließend geklärt werden. Zu 2.: Es wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen gegenseitig begangener gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB eingeleitet. Die erste Anzeige richtet sich gegen den 18-jährigen Eritreer. Die zweite Anzeige gegen den 15-jährigen Guineer. Beide Beschuldigte haben nach polizeilichen Erkenntnissen eine Aufenthaltsgenehmigung. Zu 3.: Beide Beschuldigte sind bis zum benannten Vorfall nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Zu 4.: Die beiden Beschuldigten wurden bei dem Vorfall jeweils leicht verletzt. Zu 5.: Das Verfahren befindet sich aktuell in Bearbeitung bei der Polizeiinspektion Sonneberg. Zu dem Ausgang des Verfahrens können somit noch keine Angaben gemacht werden. Zu 6.: Es kamen vier Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Maier Minister Angebliche Messerstecherei in Neuhaus am Rennweg am 3. September 2017 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: