12.10.2017 Drucksache 6/4623Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2017 Angebliche Messerstecherei in Gera am 2. September 2017 (Heinrichstraße) Die Kleine Anfrage 2513 vom 4. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe von "TAG 24" vom 3. September 2017 war unter anderem Folgendes zu entnehmen: "Gera - Bei einer Auseinandersetzung in der Geraer Innenstadt wurde am Samstag ein Mann schwer verletzt . ... Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, sei es gegen 17.45 Uhr im Bereich der Zentralen Umsteigestelle in der Heinrichstraße zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen vier Männern gekommen. Drei südländische wirkende junge Männer und ein 24-jähriger Syrer bekamen sich dabei in die Haare. Die Auseinandersetzung verlagerte sich über den Platz der Republik in die Schülerstraße. Plötzlich soll einer der drei jungen Männer ein Messer gezogen und auf den 24-Jährigen eingestochen haben. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4623 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 2. Oktober 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EC 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen Ermittlungen kam es am Samstag den 2. September 2017 in Gera, Schülerstraße, zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren syrischen Asylbewerbern. Dabei stach der zunächst unbekannte Täter mit einem Messer auf den rechten Brustbereich des Geschädigten ein. Es entstand eine fünf Zentimeter breite und zwei Zentimeter tiefe Schnittverletzung. Ausgangspunkt der oben genannten Tathandlung war wohl ein verbaler Streit, in dem es um die Beziehung des Geschädigten zu einer deutschen Frau ging. Der Geschädigte musste notfallmäßig operiert werden. Bei Eintreffen der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten hatten sich alle Beteiligten bereits vom Tatort entfernt. Der Geschädigte wurde im Rahmen der Nahbereichsfahndung und durch Informationen der Rettungsleitstelle in Tatortnähe festgestellt. Durch Aussagen des Geschädigten und Zeugenaussagen konnten die drei Beschuldigten ermittelt werden. Eine konkrete Tatbeteiligung der einzelnen Beschuldigten ist noch nicht abschließend geklärt. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB gegen drei syrische Personen (18, 19 und 24 Jahre) eingeleitet. Nach polizeilichen Erkenntnissen sind alle drei Beschuldigten Asylbewerber und verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis . Zu 3.: Insoweit wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. Zu 4.: Es wurde ein 24-jähriger syrischer Asylbewerber schwer verletzt. Zu 5.: Das Ermittlungsverfahren befindet sich aktuell in der Kriminalpolizeiinspektion Gera in Bearbeitung. Zu dem Ausgang des Verfahrens können somit noch keine Angaben gemacht werden. Zu 6.: Zur Klärung des Sachverhaltes kamen 17 Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Es wurden keine Polizeibeamten verletzt. Maier Minister Angebliche Messerstecherei in Gera am 2. September 2017 (Heinrichstraße) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: