13.10.2017 Drucksache 6/4624Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2017 Problematik der Doppelungen bei Straßennamen/Neubestimmung von Postleitzahlen bei (Zwangs-)Fusionen Die Kleine Anfrage 2480 vom 30. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Bei der (Zwangs-)Fusion von Gemeinden kommt es nach Ansicht von Bürgern, die uns auf die Problematik ansprachen, zu Doppelungen bei Straßennamen und zur Neubestimmung von Postleitzahlen. Daraus erwachsen für die Bürger wie für die Unternehmen Mehrkosten. Auch können unter Umständen wichtige amtliche Schreiben nicht zugestellt werden, woraus Fristversäumnisse und mit ihnen zusammenhängende Kosten (Mahngebühren et cetera) resultieren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung das unter der Begründung genannte Problem bekannt? 2. Welche Lösungen schlägt die Landesregierung dafür vor (bitte begründen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Der Landesregierung ist die dargestellte Thematik bekannt. Nach § 5 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung ist die Benennung der in einem Gemeindegebiet dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden. Dabei sind gleich lautende Bezeichnungen innerhalb derselben Gemeinde unzulässig. Ausnahmsweise sind in Landgemeinden (§ 6 Abs. 5 ThürKO) Mehrfachbenennungen zulässig, soweit keine Verwechslungsgefahr besteht (§ 5 Abs. 3 Sätze 3 und 4 ThürKO). Der Anwendungsbereich dieser Ausnahmevorschrift ist sehr eng. Zum einen ist hier ausdrücklich nur eine Ausnahme für Landgemeinden vorgesehen . Zum anderen hat die Rechtsprechung zu § 5 Abs. 3 Sätze 3 und 4 ThürKO bereits klargestellt, dass Doppelbenennungen in derselben Gemeinde "stets zu einer Verwechslungsgefahr führen" (VG Weimar vom 29. Juni 2011 - 3 K 230/10 We -, Seite 5). K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henke und Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4624 Die Postleitzahlen vergibt die Deutsche Post AG. Das Land hat hierauf keinen Einfluss. Maier Minister Problematik der Doppelungen bei Straßennamen/Neubestimmung von Postleitzah-len bei (Zwangs-)Fusionen Wir fragen die Landesregierung: Zu 1. und 2.: