13.10.2017 Drucksache 6/4625Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2017 Probleme bei der Nutzung privater Zustelldienste durch die Landesregierung und nachgeordnete Behörden Die Kleine Anfrage 2497 vom 30. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Durch die Landesregierung und nachgeordnete Behörden werden mitunter private Zustelldienste genutzt. Offensichtlich gibt es, bedingt durch Fachkräftemangel und weitere Umstände, zuweilen Probleme bei den privaten Zustelldiensten, Sendungen an Adressaten auszuliefern. Insbesondere bei Postzustellungen durch die Finanzämter an Steuerberater beziehungsweise Steuerpflichtige kann dies gravierende Folgen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Thüringer Ministerien und Behörden, insbesondere Finanzämter, nutzen die Leistungen privater Zustelldienste? 2. Inwieweit nutzen die Thüringer Ministerien und Behörden, insbesondere die Finanzämter, die Leistungen der Deutschen Post? 3. Auf welcher Grundlage erfolgt die Vergabe an private Zustelldienste beziehungsweise an die Deutsche Post? 4. Wie viele und welche Beschwerden gibt es über verspätete oder Nicht-Zustellungen von Verwaltungsakten seitens der Finanzverwaltung? 5. Wie und auf welche Weise wird die Landesregierung dauerhaft Abhilfe für das Problem schaffen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die als Anlage 1* beigefügte Übersicht verwiesen. Zu 2.: Es wird auf die als Anlage 1* beigefügte Übersicht verwiesen. Zu 3.: Die Vergabe der Postdienstleistungen erfolgt auf der Grundlage des geltenden Vergaberechts grundsätzlich im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4625 Zu 4.: Der von der LFD für die Finanzverwaltung beauftragte private Zustelldienst, welcher neben der kuvertierten Briefpost des TFM, der LFD insbesondere auch die Briefsendungen aus dem Zentralversand des TLRZ zustellt, ist vertraglich verpflichtet, eine Postzustellung an Werktagen innerhalb von 72 Stunden durchzuführen . Für die Fälle nachgewiesener Zustellmängel sind pauschalierte Vertragsstrafen vereinbart. Daneben besteht die Möglichkeit, Schadensersatz nach den Vorschriften des BGB geltend zu machen sowie ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Durch die LFD wurde danach im Kalenderjahr 2015 Schadensersatz bzw. ein pauschaler Aufwandsersatz in Höhe von EUR 17.140 geltend gemacht. Dieser Betrag setzt sich im Einzelnen zusammen aus 70 falsch zugestellten Briefsendungen (je EUR 50), 388 verspätet zugestellten Sendungen und 294 Fällen von Postunterdrückung (je EUR 20). Im Kalenderjahr 2016 handelt es sich um einen Betrag in Höhe von EUR 13.140, der sich aus 36 falsch zugestellten Briefsendungen (je EUR 50), 69 verspätet zugestellten Sendungen und 498 Fällen von Postunterdrückung (je EUR 20) zusammensetzt. Um eine Reklamation gegenüber dem Postdienstleister zu veranlassen, sind die genauen Daten zum Empfänger (Anschrift), der Tag der Aufgabe zur Post und nach Möglichkeit die Kopie des Kuverts erforderlich, damit der Vorgang durch den Postdienstleister, ggf. über seine beauftragten Subunternehmer bis hin zum Zusteller nachvollzogen werden kann. Darüber hinaus nutzen die Thüringer Finanzämter für die nicht zentral versandte Post örtliche Postdienstleister . Die Anzahl der Reklamationen, die von den Finanzämtern gegenüber den privaten Postzustelldiensten veranlasst wurden, sind in der Anlage 2* enthalten. Auch hier gehen die Finanzämter den Reklamationen nach und machen in den begründeten Fällen je nach den vertraglichen Vereinbarungen Schadensersatzforderungen geltend. Zu 5.: Seitens der Finanzverwaltung werden die erhaltenen Informationen zu fehlerhaften, unterbliebenen oder verspäteten Zustellungen von Postsendungen als Reklamationen bei dem Postdienstleister geltend gemacht. Daneben finden mit den Postdienstleistern regelmäßige Arbeitsgespräche statt, um die Qualität der zu erbringenden Leistungen sicherzustellen. Dies betrifft auch den Einsatz von Subunternehmern. Wie aus der Antwort zu Frage 4 hervorgeht, ist die Anzahl der Zustellmängel im Verhältnis zum gesamten Volumen der Postsendungen der Finanzverwaltung verhältnismäßig gering. Sollten sich Fehler, die dem Postdienstleister zuzurechnen sind, häufen, wird die Vergabe entsprechend überprüft. Im Hinblick auf die rechtlichen Auswirkungen ist auf Folgendes hinzuweisen: Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (sog. Bekanntgabefiktion), außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt nachzuweisen (§ 122 Abs. 2 Abgabenordnung). Der Verwaltungsakt wird erst mit ordnungsgemäßer Bekanntgabe wirksam (§ 124 Abgabenordnung). Wenn bei einem Verwaltungsakt ein relevanter Zustellmangel vorliegt und dies dem Finanzamt bekannt wird, muss das im technischen System hinterlegte Fälligkeitsdatum korrigiert und die Fälligkeit für Zahlungsverpflichtungen des Steuerpflichtigen entsprechend neu bestimmt werden. Zu Unrecht entstandene Säumniszuschläge werden storniert. In Vertretung Schubert Staatssekretär 3 Drucksache 6/4625Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Kleine Anfrage 2497 des Abgeordneten Kowalleck (CDU) Probleme bei der Nutzung privater Zustelldienste durch die Landesregierung und nachgeordnete Behörden Anlage 1 Ressort Behörde Dienstleister TSK TSK sowie alle Behörden des nachgeordneten Bereichs Deutsche Post AG TMIK TMIK sowie alle Behörden des nachgeordneten Bereichs, ausgenommen : Deutsche Post AG TLVwA, Außenstelle Suhl Privater Zustelldienst (teilweise als regionalen Zusteller ) TLS Privater Zustelldienst für Infobriefe, Büchersendungen , Postzustellungsurkunden TMBJS TMBJS ThILLM Staatliche Studienseminare Thüringenkolleg Weimar Sportgymnasien Sprachengymnasium Schnepfenthal Musikgymnasium Weimar Deutsche Post AG (Briefsendungen) Staatliche Schulämter Private Zustelldienste TMMJV TMMJV Sozialgerichte Thüringer Finanzgericht Amtsgerichte Landgericht Meiningen Private Zustelldienste Deutsche Post AG insbes. für Postdienstleistungen außerhalb des Zustellbezirks des privaten Zustelldienstes alle weiteren Gerichte Deutsche Post AG/Deutsche Post Inhouse Services GmbH Justizvollzugsbehörden Behördenkurier (Briefe u. Pakete), in Ausnahmefällen private Zustelldienste (Pakete) bzw. Deutsche Post AG TFM TFM LFD TLRZ Privater Zustelldienst (Briefsendungen) Deutsche Post AG (Paketsendungen) Finanzämter für zentral versendete Briefsendungen(Zentralversand) Privater Zustelldienst Dezentral versendete Briefsendungen : FA Altenburg FA Gera FA Jena FA Pößneck FA Eisenach FA Erfurt FA Gotha FA Ilmenau FA Mühlhausen FA Sondershausen FA Sonneberg FA Suhl Private Zustelldienste TMWWDG TMWWDG Deutsche Post AG/DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG nachgeordneter Bereich, ausgenommen: Deutsche Post AG Für Expressdienstleistungen situativ verschiedene Anbieter Hochschule Nordhausen Privater Zustelldienst 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4625 Ressort Behörde Dienstleister TMASGFF TMASGFF Deutsche Post AG TLV Ausnahme: Regionalinspektion Südthüringen Regionalinspektion Nordthüringen Deutsche Post AG Privater Zustelldienst Privater Zustelldienst TMUEN TMUEN Deutsche Post AG/DHL Private Zustelldienste für Einzelfälle (z.B. Eilzustellungen ) Nachgeordneter Bereich ausgenommen: Deutsche Post AG TLBA TLUG Private Zustelldienste Deutsche Post für Briefsendungen an Adressaten außerhalb Thüringens TMIL TMIL ALF Meiningen LWA Rudolstadt LWA Zeulenroda LVG Erfurt Deutsche Post AG TLBV Private Zustelldienste Deutsche Post AG TLVermGeo ALF Gera LWA Bad Frankenhausen/Kyffhäuser LWA Bad Salzungen LWA Sömmerda TLL Privater Zustelldienst Deutsche Post AG ALF Gotha THÜLIMA Privater Zustelldienst Deutsche Post AG LWA Hildburghausen Privater Zustelldienst Deutsche Post AG LWA Leinefelde-Worbis Privater Zustelldienst Deutsche Post AG 5 Drucksache 6/4625Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 2 Übersicht über die Reklamationen der Finanzämter betreffend die örtlichen Postdienstleister Finanzamt Anzahl der Reklamationen2015 2016 2017 (Januar bis September) Altenburg 16 25 17 Eisenach 10 4 31 Erfurt 22 47 88 Gera 61 99 51 Gotha 24 11 13 Ilmenau 16 0 22 Jena 44 54 28 Mühlhausen 40 15 23 Pößneck 196 69 41 Sondershausen 37 21 29 Sonneberg 0 0 0 Suhl 21 23 36 Gesamt: 487 368 379 Probleme bei der Nutzung privater Zustelldienste durch die Landesregierung und nachgeordnete Behörden Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Anlage 1 Anlage 2