13.10.2017 Drucksache 6/4626Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2017 Förderung barrierefreier Arztpraxen in Thüringen Die Kleine Anfrage 2507 vom 1. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Januar dieses Jahres wies der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen darauf hin, dass die Landesregierung für Arztpraxen im ländlichen Raum einen lnvestitionskostenzuschuss für die barrierefreie Umgestaltung gewährt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses wurden seit Januar 2017 bereits gestellt? 2. Wie viele Anträge auf die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses wurden genehmigt beziehungsweise abgelehnt (bitte jeweils Gründe für die Ablehnung angeben)? 3. In welchen Städten beziehungsweise Gemeinden wurden Praxen gefördert (bitte jeweils Höhe der Förderung und Art der Umbaumaßnahme angeben)? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Investitionskostenzuschuss für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in Arztpraxen wird im Rahmen der Förderung nach der "Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum" (Niederlassungsförderung) ausgereicht. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen im Rahmen der Niederlassung oder Übernahme einer Arztpraxis beziehungsweise einer Zweigoder Filialpraxis. Die Prüfung der Anträge und die Ausreichung der Fördermittel an die Fördermittelempfänger erfolgt durch die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen. Zu 1.: Im Jahr 2017 (Stand 4. Oktober 2017) wurden zehn Anträge auf Niederlassungsförderung mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit gestellt. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4626 Zu 2.: In dem zu Frage 1 genannten Zeitraum wurden acht Anträge auf Niederlassungsförderung, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit enthielten, genehmigt und zwei abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte in beiden Fällen wegen des Fehlens der allgemeinen Fördervoraussetzung (vorzeitiger Maßnahmebeginn - Praxis hatte bereits eröffnet beziehungsweise vertragliche Bindung wurde bereits eingegangen). Zu 3.: Niederlassungsort Fördersumme Barrierefreiheit in Euro Art Umbaumaßnahme Zeulenroda-Triebes 5.000,00 Niveauangleichung des Fußbodens Ohrdruf 5.000,00 Umgestaltung Empfangsbereichbarrierefreier Zugang Waltershausen 5.000,00 Umbau behindertengerechte Toilette Küllstedt 5.000,00 Umbau behindertengerechte Toilette Königsee 5.000,00 Gestaltung Lift Außenbereich Stadtilm 5.000,00 Umbau behindertengerechte Toilette Sömmerda 5.000,00 Umbau behindertengerechte Toilette Grabfeld 5.000,00 Umbau behindertengerechte Toilette In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Förderung barrierefreier Arztpraxen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: