13.10.2017 Drucksache 6/4628Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2017 Angeblicher Vorfall am 1. September 2017 in Greiz ("Rassismusvorwurf" gegen Polizisten ) Die Kleine Anfrage 2523 vom 6. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Zwei Polizeibeamte teilten mir mit, anlässlich eines Einsatzes bei einer "Ladies Night" am 1. September 2017 in Greiz von einem "Ausländer" als "Rassisten" bezeichnet worden zu sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung dieser Vorfall bekannt? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, was genau hat sich ereignet? 3. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit strafrechtlich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 6. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 26.09.2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozess ordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermu K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4628 tung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vgl. auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Ja Zu 2.: Dem Tatverdächtigen wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten ein Platzverweis ausgesprochen. Die sem kam der Tatverdächtige nicht nach. In der Folge wurde der Platzverweis mit einfacher körperlicher Ge walt durchgesetzt. Dabei wurden die Polizeibeamten als "Rassisten" bezeichnet. Zu 3.: Insgesamt waren drei Polizeivollzugsbeamte eingesetzt. Zu 4.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB gegen einen 18jährigen männ lichen Algerier eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an. Zu 5.: Der Tatverdächtige war nach polizeilichen Erkenntnissen im Besitz einer Bescheinigung über die Ausset zung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, befristet bis 16. September 2017. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 6.: Es wurde kein privates oder öffentliches Eigentum beschädigt. Maier Minister Angeblicher Vorfall am 1. September 2017 in Greiz ("Rassismusvorwurf" gegen Po-lizisten) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: