19.10.2017 Drucksache 6/4636Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Oktober 2017 Stand der Abwicklung der Vorgängerverbände des Trink- und AbwasserVerbands Eisenach-Erbstromtal Die Kleine Anfrage 2509 vom 4. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2003 als Verband mit Teilfunktion zur Wahrnehmung der Aufgaben der überörtlichen Wasserversorgung und der Abwasserbehandlung für die Verbandsmitglieder gegründet. Der Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal entstand aus der Zusammenführung der Verbände Trinkwasserzweckverband Eisenach-Erbstromtal und des AbwasserVerbands Eisenach-Erbstromtal. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Abwicklung der Vorgängerverbände des Trink- und AbwasserVerbands Eisenach -Erbstromtal und wann kann eine restlose Abwicklung erfolgen? 2. Wie viele Beschäftigte hat die Altlastenverbandsverwaltung und erfolgt deren Entlohnung aus den Rückstellungsbeträgen ? 3. Wie finanziert sich der Altenlastenverband? 4. Hat der Freistaat Thüringen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Vorgängerverbände finanzielle Zuschüsse gewährt und wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage? 5. Inwiefern unterliegt dieser Altlastenverband der Rechtsaufsicht des Landes? Wie wird diese Rechtsaufsicht wahrgenommen? 6. Welche rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Jahresabschlüsse und der Rechnungs- beziehungsweise Wirtschaftsprüfung gelten für den Altlastenverband? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. Oktoter 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Abwickler der beiden aufgelösten Zweckverbände (Abwasser Verband Eisenach-Erbstromtal und Trinkwasser -Zweckverband Eisenach-Erbstromtal) hat im Juni 2016 dem Landratsamt Wartburgkreis als zuständige Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Abwicklung der beiden Zweckverbände beendet ist. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4636 Zu 2.: Die beiden aufgelösten Zweckverbände haben keine Beschäftigten. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 4.: Der Freistaat Thüringen hat keine finanziellen Zuschüsse im Zusammenhang mit der Abwicklung der beiden oben genannten aufgelösten Zweckverbände gewährt. Zu 5.: Für Zweckverbände in Abwicklung gelten hinsichtlich Zuständigkeit und Wahrnehmung die allgemeinen Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) über die Rechtsaufsicht in vollem Umfang wie für bestehende Zweckverbände auch. Zu 6.: Generell gilt für Zweckverbände in Abwicklung § 41 ThürKGG. Spezielle Bestimmungen über Jahresabschlüsse oder die Rechnungsprüfung bestehen für Zweckverbände in Abwicklung nicht. Maier Minister Stand der Abwicklung der Vorgängerverbände des Trink- und AbwasserVerbands Eisenach-Erbstromtal Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: