19.10.2017 Drucksache 6/4638Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Oktober 2017 Stand des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsdurchfahrt Zopten, Landesstraße 1098 Die Kleine Anfrage 2519 vom 5. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Für die grundhafte Sanierung der Ortsdurchfahrt Zopten in der Einheitsgemeinde Probstzella, Landesstraße 1098, läuft ein Planfeststellungsverfahren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens und welche Zeitschiene ergibt sich daraus bis zum Abschluss des Verfahrens? 2. Welcher Zeitraum ist für die Realisierung der Baumaßnahme geplant? 3. Welche Baumaßnahmen werden im Detail durchgeführt? 4. Welche Kosten entstehen? 5. Aus welchen Haushaltsstellen des Landeshaushalts werden welche Baumaßnahmen finanziert? 6. Welche Umleitungen des laufenden Verkehrs werden aufgrund der Baumaßnahme regional notwendig? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Anhörung im Planänderungsverfahren ist abgeschlossen. Es wird erwartet, dass ein Planfeststellungsbeschluss im I. Quartal 2018 vorliegt. Da Klagen gegen den Beschluss nicht auszuschließen sind, kann zur bestandskräftigen Erlangung des Baurechts noch keine verbindliche Zeitangabe getroffen werden. Zu 2.: Über eine zeitliche Einordnung der Baumaßnahme wird erst nach Vorliegen des Baurechts entschieden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4638 Zu 3.: Geplant sind ein grundhafter Ausbau der Fahrbahn mit Querschnittserweiterung auf eine Regelfahrbahnbreite von 6,0 Meter zwischen den Borden, die Herstellung von Stützwänden zur bergseitigen Straßenerweiterung , die talseitige Stützwanderneuerung, die Herstellung eines einseitigen durchgängigen Gehweges und Maßnahmen zur schadlosen Abführung von Straßenoberflächenwasser einschließlich Behandlung sowie den erforderlichen landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen. Zur Herstellung der Baufreiheit und Beseitigung einer Gefahrenstelle ist der Abbruch eines leerstehenden Gebäudes vorgesehen. Zu 4.: Es fallen nach derzeitigem Stand voraussichtliche Kosten in Höhe von 2,15 Millionen Euro für den Freistaat Thüringen und 470.000 Euro für die Gemeinde an. Zu 5.: Der auf den Freistaat entfallende Kostenanteil wird aus den dann im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln finanziert. Eine Zuordnung zu den dann zur Verfügung stehenden Titeln ist derzeit noch nicht möglich, da die künftigen Haushalte derzeit noch nicht bekannt sind. Zu 6.: Die Art der Bauarbeiten erfordert voraussichtlich eine Vollsperrung des Verkehrs. Gemäß den im Anhörungsverfahren getroffenen Aussagen wird voraussichtlich der durch die Baustelle unterbrochene Busverkehr durch Wendemöglichkeiten beidseitig der jeweiligen Bauabschnittsgrenzen und eine gesicherte Fußgängerführung über das Baufeld aufrechterhalten werden können. Der sonstige Fahrzeugverkehr muss weiträumig umgeleitet werden. Genauere Aussagen hierzu sind aber erst im Zusammenhang mit den unmittelbar vor Baubeginn erforderlichen Abstimmungen möglich. Keller Ministerin Stand des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsdurchfahrt Zopten, Landesstra-ße 1098 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: