20.10.2017 Drucksache 6/4644Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. November 2017 Angeordnete Begutachtungen der Fahreignung in Thüringen Die Kleine Anfrage 2544 vom 14. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Zur Klärung von Zweifeln an der Eignung von Kraftfahrern kann eine Fahrerlaubnisbehörde vom Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen (auch bekannt als Medizinisch -Psychologische Untersuchung). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der angeordneten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen in Thüringen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln, in absoluten Zahlen sowie in Prozent aller Führerscheininhaber in Thüringen)? 2. Wie viele der in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen angeordneten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen waren Wiederholungsuntersuchungen nach nicht bestandener Erstuntersuchung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 3. Welche Anlässe gab es in den vergangenen fünf Jahren jeweils für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (bitte aufschlüsseln nach Jahren beziehungsweise Anlass der Anordnung, insbesondere Alkohol, Drogen, verkehrsrechtliche oder strafrechtliche Auffälligkeiten)? 4. Wie verteilt sich die Zahl der angeordneten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen in den vergangenen fünf Jahren auf die Führerscheinklassen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 5. Wie verteilt sich die Zahl der angeordneten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen in den vergangenen fünf Jahren auf die Altersgruppen der Führerscheininhaber (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet: Die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kann bundesweit bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung eines amtlich anerkannten Trägers (§ 66 Fahrerlaubnis-Verordnung) erfolgen . Dies hat zur Folge, dass zum Beispiel ein Thüringer eine MPU nicht zwingend in Thüringen, son- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4644 dern auch in einem anderen Bundesland absolvieren kann. Umgekehrt führen auch Begutachtungsstellen für Fahreignung in Thüringen MPU mit Bürgern durch, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Thüringen haben. Da das MPU-System insoweit "bundesländeroffen" gestaltet ist, erfolgt keine landesrechtliche Erfassung der mit der vorliegenden Kleinen Anfrage gewünschten Angaben. Für das Bundesgebiet sind jedoch die in Anlage* beigefügten Angaben möglich. Allgemein wird hierzu auf die Jahresberichte der Bundesanstalt für Straßenwesen verwiesen1. Zu 4. und 5.: Statistiken bezüglich der Verteilung der angeordneten MPU auf die Führerscheinklassen sowie auf die Altersgruppen der Führerscheininhaber liegen der Landesregierung nicht vor. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Anlage Endnote: 1 www.bast.de Anlage Anlassgruppe 2012 2013 2014 2015 2016 2015/2016 körperliche u. geistige Mängel 263 270 286 318 367 15,4 % neurologisch-psychiatrische Mängel 177 158 137 114 131 14,9 % Auffälligkeiten bei Fahrerlaubnisprüfung 127 119 99 82 100 22,0 % Verkehrsauffälligkeiten 13.542 13.716 13.050 12.900 13.900 7,8 % Strafrechtliche Auffälligkeiten 3.596 3.480 3.259 3.026 2.813 -7,0 % Alkohol erstmalig * 26.791 26.775 25.903 27.160 26.966 -0,7 % Alkohol wiederholt * 14.882 14.322 13.149 12.190 10.820 -11,2 % BtM/Medikamente ** 15.174 16.374 16.751 17.472 18.336 4,9 % Alkohol + verkehrs-/strafrechtlich auffällig* 6.544 6.321 5.580 5.264 4.895 -7,0 % Alkohol + BtM/Medikamente ** 2.039 2.063 1.905 1.927 1.848 -4,1 % Verkehrs- + strafrechtlich auffällig 2.086 2.033 1.879 1.729 1.892 9,4 % BtM/Medikamente + verkehrsauffällig** 2.245 2.097 2.101 1.989 2.115 6,3 % Mehrfachfragestellungen 1.882 2.166 2.039 1.739 1.791 3,0 % FeV §§ 10 u. 11 (Mindestalter) 4.185 4.269 4.741 4.741 4.559 -3,8 % FahrlG §§ 3 u. 33 (Fahrlehrer) 171 134 129 132 143 8,3 % Sonstige Anlässe 472 522 528 493 509 3,2 % Gesamtsumme 94.176 94.819 91.536 91.276 91.185 -0,1 % *Alkohol-Fragestellung gesamt 48.217 47.418 44.632 44.614 42.681 -4,3 % ** BtM/Medikamenten-Fragestellungen gesamt 19.458 20.534 20.757 21.388 22.299 4,3 % Angeordnete Begutachtungen der Fahreignung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4. und 5.: Endnote: Anlage