07.04.2015 Drucksache 6/466Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. April 2015 Radweg von Schloss Wilhelmsthal über Wolfsburg-Unkeroda nach Förtha Die Kleine Anfrage 172 vom 18. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Zwischen Schloss Wilhelmsthal und Förtha existiert zurzeit kein Radweg. Radfahrer müssen für diese Stre cke die Bundesstraße 84 und die Landesstraße 3020 benutzen. Dies ist sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch in radtouristischer Hinsicht ein unbefriedigender Zustand. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es eines Radwegs zwischen Schloss Wilhelmsthal und Förtha aus Gründen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (in erster Linie der Radfahrer), aber auch aus touristischer sowie infrastruktureller Sicht bedarf und dieser zudem im Hinblick auf einen lebenswerten ländlichen Raum eine besondere Gewichtung erfahren sollte? 2. Ist der genannte Abschnitt Teil des Radverkehrskonzepts des Freistaats Thüringen? Wenn ja, mit welcher Priorisierung? 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Bau des genannten Radwegs? 4. Wann ist mit einem Baubeginn des genannten Radwegs zu rechnen? 5. Wann ist mit der Fertigstellung des genannten Radwegs zu rechnen? 6. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für den Bau dieses Radwegs ein und wie ist die Kos tenverteilung vorgesehen? 7. Können für den Bau seitens der Landesregierung etwaige Fördermittel in Anspruch genommen werden? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Förderprogramm (Möglichkeiten bitte einzeln darstellen)? 8. Falls eine Aufnahme in das Radverkehrskonzept bisher nicht erfolgt ist, welche Bedingungen sind zu erfüllen, um eine nachträgliche Aufnahme zu erreichen? 9. In welcher Form (zeitlich, sachlich, organisatorisch) unterliegt das Radverkehrskonzept einer Evaluierung? Plant die Landesregierung eine Novelle des Radverkehrskonzepts? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. April 2015 wie folgt beantwortet: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/466 Zu 1.: Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine Entflechtung der Verkehre im Straßenabschnitt zwischen Schloss Wilhelmsthal und Förtha nicht notwendig. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung liegt deutlich unter den Einsatzgrenzen von 2.500 Kfz/24h für außerörtliche Geh und Radwege nach den Richt linien für die Anlage von Straßen Teil Querschnitte. Aus touristischer Sicht bedarf es solch eines Radweges nicht. In dieser Region sind mit dem Rennsteigrad weg, dem Werratalradweg und dem Tannhäuser Radwanderweg bereits mehrere touristische Radrouten von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung im radtouristischen Landesnetz berücksichtigt. Zu 2.: Der genannte Abschnitt ist nicht in die Bedarfsermittlung des Radverkehrskonzeptes 2008 eingegangen. Die Bedarfsermittlung für straßenbegleitende Radwege bezog sich grundsätzlich auf Bundes und Landesstra ßen. Kreis und Gemeindestraßen lagen außerhalb der Betrachtung. Für die Bedarfsanalyse im Rahmen des Radverkehrskonzepts wurde das Straßennetz mit Stand 2005 zu Grunde gelegt. Zu diesem Zeitpunkt besaß die heutige Landesstraße L 3020 mit dem Abschnitt Schloss Wilhelmsthal–Förtha die Klassifizierung einer Kreisstraße. Erst mit dem 1. Januar 2006 wurde die Kreisstraße zu einer Landesstraße umgestuft. Somit erfolgte keine Untersuchung und Bewertung des genannten Abschnittes. Im radtouristischen Landesnetz, das im Rahmen des Radverkehrskonzepts für den Freistaat Thüringen 2008 festgelegt und seitdem weiterentwickelt wurde, ist ein Radweg von Schloss Wilhelmsthal über Wolfs burgUnkeroda nach Förtha nicht festgelegt. Zu 3. bis 6.: Die Straßenbauverwaltung hat gemäß den Antworten zu den Fragen 1 und 2 aus den vorliegenden Daten und Informationen keine Planungs noch Bauabsichten abgeleitet. Dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft liegt keine Förderanfra ge für einen Radweg zwischen Schloss Wilhelmsthal und Förtha vor. Zu 7.: Eine Förderung dieses Radwegs aus Tourismusmitteln ist nicht möglich, da dieser Radweg nicht im Ziel konzept für das radtouristische Landesnetz vorgesehen ist und der Radweg aus Landessicht keine touris tische Relevanz hat. Hinsichtlich einer Förderung von Radwegen bzw. Wegeverbindungen, die vom Radverkehr mitgenutzt wer den können, wird auf die Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (http:// www.thueringen.de/th9/tmblv/verkehr/radwege/foerderung/index.aspx) bzw. auf die Förderfibel im Fahrrad portal des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (http://www.nationalerradverkehrsplan. de/foerderfibel/) verwiesen. Zu 8.: Im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes des Freistaates Thüringen wird die Bedarfsana lyse für straßenbegleitende Radwege an Bundes und Landesstraßen überprüft bzw. überarbeitet. In die sem Zusammenhang ist der Streckenabschnitt der L 3020 Wilhelmsthal–Förtha einer entsprechenden Be wertung zu unterziehen. Diese Bewertungsergebnisse sind abzuwarten, um die nachfolgenden Schritte daraus ableiten zu können. Das Zielkonzept für das radtouristische Landesnetz wird bei der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts ebenfalls überprüft und ggf. überarbeitet. Eine Aufnahme des Abschnitts Förtha–Wilhelmsthal in das rad touristische Landesnetz setzt voraus, dass es sich um eine landesbedeutsame touristische Radverbindung handelt. Zu 9.: Es ist vorgesehen, den Stand der Umsetzung des Radverkehrskonzepts 2008 im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Radverkehrskonzepts zu untersuchen. Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel soll im Jahr 2015 unter Federführung des TMIL mit der Fortschreibung begonnen werden. Keller Ministerin