24.10.2017 Drucksache 6/4660Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. November 2017 Zusammenarbeit des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft und der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 2449 vom 9. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge gibt es nun eine "Kooperationsvereinbarung" zwischen der Thüringer Landespolizeidirektion und dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft aus Jena. Unter anderem soll es zu "Austauschen " kommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Inhalte hat die "Kooperationsvereinbarung" konkret? Was soll wann, wie und zwischen wem konkret "ausgetauscht" werden? 2. Welche Gründe gibt/gab es für das Eingehen der Kooperation, welche Ziele werden verfolgt (bitte eingehen insbesondere auf: Von wem ging die Initiative aus? Wie konkret verliefen die Verhandlungen, die zum Abschluss der Vereinbarung führten? Welche Personen waren daran wann und in welchem Umfang beteiligt?)? 3. Welche gemeinsamen Veranstaltungen, Fortbildungen, "Trainingsworkshops" und ähnliches zu jeweils welchen Themen sind/werden innerhalb dieser Kooperation geplant, wer sind die geplanten Teilnehmer und Referenten und wie unterscheiden sich die geplanten Angebote von bereits bestehenden? 4. Welche Publikationen (zum Beispiel Broschüren) zu jeweils welchen Themen sind in der Zusammenarbeit geplant und sind oder werden in welchem Umfang vom Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft an die Thüringer Polizei und/oder von der Polizei an das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft gegeben (bitte einzeln auflisten)? 5. Entstehen dem Freistaat zusätzliche, also über die Finanzierung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft hinausgehende, Kosten und wenn ja, wofür, in welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel? 6. Schließt die Landesregierung aus, dass Personen, Institutionen, Stiftungen, Vereine und ähnliches aus dem linksextremen und/oder linksextremistischen Spektrum im Rahmen der "Kooperation" Beteiligung finden und/oder Einfluss erhalten, wenn ja, wie konkret, wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4660 7. Welche weiteren Kooperationen plant die Thüringer Polizei einzugehen? Welche Kooperationen bestehen schon (bitte jeweils Kooperationspartner, Grund, Umfang, Kosten, Beginn - und gegebenenfalls Ende und Grund dafür - der Kooperation sowie Inhalt der jeweiligen Kooperationsvereinbarung angeben)? 8. Sind weitere Kooperationen zwischen dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft und Thüringer Behörden und/oder landeseigenen Betrieben/Einrichtungen und/oder solchen, an denen der Freistaat beteiligt ist, geplant und/oder bereits vereinbart? Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt? 9. Welche Kooperationen zwischen nichtstaatlichen Einrichtungen und Thüringer Behörden und/oder landeseigenen Betrieben/Einrichtungen und/oder solchen, an denen der Freistaat beteiligt ist, bestehen/ bestanden schon (bitte aufschlüsseln wie zu Frage 7)? 10. Wird/wurde/war im Hinblick auf die Fragen 7 bis 9 ausgeschlossen, dass Personen, Institutionen, Stiftungen , Vereine und Ähnliches aus dem politisch und/oder religiös extremen und/oder extremistischen Spektrum im Rahmen der Kooperationen Beteiligung finden/fanden und/oder Einfluss erhielten/erhalten ? Wenn ja, wie konkret? Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Im Rahmen der jeweiligen fachlichen Aufgabenstellung und der Tätigkeitsfelder Thüringer Behörden und landeseigener Betriebe/Einrichtungen bestehen vielfältige Formen der Zusammenarbeit auch mit nichtstaatlichen Einrichtungen. Bei der Kooperationsvereinbarung, welche die Landespolizeidirektion mit dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft abgeschlossen hat, handelt es sich um eine deklaratorische Absichtserklärung der Zusammenarbeit ohne dass sich hieraus eine rechtliche Bindung ableiten lässt. Es wird davon ausgegangen, dass ausschließlich diese Form einer dokumentierten Grundlage der fachlichen Zusammenarbeit vom Sinn und Zweck der Kleinen Anfrage umfasst ist. Zu 1.: Die Kooperation ist zunächst bis zum 31. Juli 2019 vereinbart. Sie umfasst im Wesentlichen die wechselseitige Unterstützung bei der Durchführung geeigneter Forschungsvorhaben beziehungsweise Analysen. Die konkrete Art und Weise der Unterstützung wird fallbezogen, das heißt im Hinblick auf das jeweilige Projekt ausgestaltet. Die Kooperationsvereinbarung sieht keine thematische Schwerpunktsetzung vor. Zu 2.: Im Haushaltsplan 2016/2017 wurden entsprechend des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags zur Umsetzung des Vorhabens einer Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie Mittel von jährlich 250.000 Euro im Kapitel 04 31 Haushaltstitel 684 82 für Projektförderungen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eingestellt. Dem Projektträger des Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft, der Amadeu Antonio Stiftung, wurde von den Mitgliedern des Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) und des Programmbeirats als Auflage im Zuwendungsbescheid der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Akteuren unter anderem wie ezra (Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt) und Mobit (Mobile Beratung in Thüringen Für Demokratie - gegen Rechtsextremismus), dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie dem Kompetenzzentrum Rechtsextremismus der Friedrich-Schiller-Universität Jena festgeschrieben. Ziele dieser Kooperationen sind 1. durch wissenschaftliche Beratung seitens des Institutes die methodische Genauigkeit und wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit der von den Kooperationspartnern erhobenen Daten zu verbessern, 2. die Daten zu einem Gesamtbild zusammenzufügen und wissenschaftlich auszuwerten , 3. durch Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen Quellen den wissenschaftlichen Kenntnisstand erweitern, neue wissenschaftliche Methoden entwickeln und wissenschaftliche Methoden auf bisher nicht beurteilbare Sachverhalte anzuwenden, 4. Rückschlüsse zu ziehen und innovative Methoden für die Prävention und Intervention zu entwickeln. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales beauftragte die Landespolizeidirektion aufgrund der ihr zugewiesenen Aufgaben zur Zusammenarbeit mit dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft. 3 Drucksache 6/4660Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Der Prozess konkreter Planungen hat noch nicht begonnen. Gemeinsame Veranstaltungen sind noch nicht geplant. Zu 4.: Gemeinsame Publikationen des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft und der Landepolizeidirektion sind derzeit nicht vorgesehen. Zu 5.: Nein Zu 6.: Es wird zunächst bei allen geförderten Projekten des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit davon ausgegangen, dass sich kein Projektbeteiligter auf grundgesetzwidrige Weise betätigt, sondern dass sie sich vielmehr programmkonform für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit einsetzen. Bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue eines Antragstellers wird das zuständige Ministerium im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Überprüfung durchführen. Zu 7.: Die Thüringer Polizei, konkret der Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Meiningen, strebt Kooperationsvereinbarungen mit dem Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e. V. sowie der Point Alpha Stiftung an. Kooperationen, die auf einer schriftlichen Vereinbarung beruhen, bestehen mit Stand 4. September 2017 mit den in der Anlage 1* genannten nichtpolizeilichen Institutionen. Für die aufgelisteten Kooperationen sind keine Kosten entstanden. Zu 8.: Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft hat mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien eine Kooperationsvereinbarung zur Konzeption, Planung und Durchführung gemeinsamer Workshops und Fortbildungen. Des Weiteren besteht eine Kooperationsvereinbarung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft mit dem Zentrum für Rechtsextremismusforschung, Demokratiebildung und gesellschaftliche Integration (Kom- Rex) der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die insbesondere gemeinsame Besprechungen, gemeinsame Publikationen und den Informationsaustausch über Veranstaltungen beinhaltet. Der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2017 eine Kooperation zwischen den Sozialen Diensten in der Justiz und dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft zu erreichen . Inhaltlich geht es dabei um das Thema "Deradikalisierung von Straffälligen". Im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben - Denk Bunt" soll im Justizvollzug und der Bewährungshilfe ein Angebot zur Deradikalisierung von Personen umgesetzt werden, die entweder bereits radikalisiert sind oder bei denen die Gefahr einer Radikalisierung besteht. Hierfür sind Beratungen über die passenden und effektiven wissenschaftlichen Methoden, Techniken und Herangehensweisen notwendig. Diese Beratung soll durch das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft erfolgen. Konkrete Vereinbarungen zum Umfang der Beratungsleistungen und zu anfallenden Kosten existieren derzeit noch nicht. Zu 9.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Landespolizeidirektion, welche als Kooperationspartner des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft fungiert, wurde im Jahr 2012 eingerichtet. Eine Listung erfolgt insofern ausschließlich zu den seit dem Jahr 2012 bestehenden beziehungsweise seitdem bis heute beendeten Kooperationen. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gehört einer Kooperationsvereinbarung zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungen an, die am 13. März 2017 das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und das Thüringer Oberlandesgericht geschlossen haben. Neben den Industrie- und Handelskammern Erfurt, Ostthüringen zu Gera und Südthüringen, der Architektenkammer Thüringen, der Rechtsanwaltskammer Thüringen, der Notarkammer Thüringen, der Ingenieurkammer Thüringen, der Steuerberaterkammer Thüringen, der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern sind die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Teilnehmer der Kooperation. Die Thüringer Nachhaltig- 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4660 keitsstrategie 2011 hat die alternative Streitbeilegung als ein Schwerpunkt- und Umsetzungsfeld im Bereich "Nachhaltigkeit bei staatlichem Handeln" festgelegt. Die Kooperationsvereinbarung ist gerichtet auf: Die Verbreitung und weitere Bekanntmachung der Möglichkeiten der alternativen Konfliktlösung, den Meinungsaustausch der Kooperationspartner zur Thematik, Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der alternativen Konfliktlösung und Organisation von Informationsveranstaltungen . Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Außenwirkung wurde nicht begründet. Bei Veranstaltungen tritt immer ein Partner als Veranstalter auf. An den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen beteiligen sich alle Partner mit gleichen Anteilen. Die Laufzeit ist nicht beschränkt. Die Länder Hessen und Thüringen kooperierten mit dem Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) im Zeitraum 2012 bis 2014 zur Unterstützung der Forschung zur "Speicherung regenerativer Energien in Form von erneuerbarem Methan". Hierzu erging ein Zuwendungsbescheid über insgesamt 250.000 Euro. Der Naturpark Thüringer Schiefergebirge unterstützt im Rahmen des bundesweiten Projekts "Partner der Nationalen Naturlandschaften Kooperationsvereinbarungen mit sechs Hotels und Jugendeinrichtungen bei der Vermittlung und Ausgestaltung der Naturparkziele sowie gegenseitige Werbung. Der Nationalpark Hainich vereinbarte mit der Commerzbank die Unterstützung eines Umweltpraktikums in Form der fachlichen Betreuung durch die Nationalparkverwaltung. In beiden Fällen fallen keine Kosten an. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sowie das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz kooperieren seit dem Jahr 2014 mit dem WEISSER RING e.V. - Landesverband Thüringen mit dem Ziel des Schutzes und der Hilfe für Opfer von Straftaten. Insbesondere sollen mit dieser Vereinbarung staatliche und nichtstaatliche Organisationen, die sich auf dem Gebiet des Opferschutzes engagieren, zum Wohle des Menschen miteinander vernetzt werden. Eine Kostenregelung ist in der Kooperationsvereinbarung nicht enthalten. Im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz besteht eine Kooperationsvereinbarung zur Partnerschaft Gesundheit mit der BARMER. Inhalt der Vereinbarung ist die Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung im Rahmen des Präventionsgesetzes im Zeitraum 1. August 2017 bis 31. Juli 2019. Dem Land entstehen keine Kosten. Zwischen dem Statistischen Landesamt Thüringen und der Industrie- und Handelskammer Thüringen besteht eine Kooperationsvereinbarung zum Digitalen Wirtschaftsatlas. Dieser enthält gebündelte und graphisch aufbereitete statistische Informationen. Das Statistische Landesamt Thüringen stellt die zur Schaffung und Aktualisierung des Digitalen Wirtschaftsatlas benötigten Daten zur Verfügung. Es erhält dafür die Möglichkeit, den Digitalen Wirtschaftsatlas im Rahmen seiner Internetpräsenz einzubinden. Für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Bearbeitung von Auskunftsersuchen darf das Statistische Landesamt Thüringen den Digitalen Wirtschaftsatlas sowie die berechneten Aggregate nach Kammerbezirken unter Hinweis auf den Herausgeber kostenfrei nutzen. Kosten entstehen keine. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Zu 10.: Auf Satz 2 der Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Maier Minister Anlage 5 Drucksache 6/4660Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 Kooperationspartner/Grund Umfang Beginn Inhalte Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) Jena/Austausch von Erkenntnissen zu radikalen und extremistischen Bewegungen Arbeitstreffen 02.08.2017 Unterstützung bei der Durchführung von Forschungsvorhaben bzw. Analysen Projekte zu Präventionsstrategien gegen politischen Extremismus Alzheimer Gesellschaft Thüringen e. V., Selbsthilfe Demenz/Wissenserlangung und Sensibilisierung Studierender im Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen Vorträge 23.02.2017 Zielbeschreibung (siehe Spalte "Grund") Leistungen der Fachstelle Demenz: Erstellung von Informationsmaterialien Ausbildung Leistungen der Polizei: Planung der Veranstaltungen; Unterstützung bei der Erstellung von Informationsmaterial Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST) - Projekt "Perspektivwechsel Plus"/Anliegen der Partner, gegen alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit einzutreten und gemeinsame Maßnahmen zur Qualifizierung und Professionalisierung von angehenden Polizistinnen und Polizisten umzusetzen . Fortbildungen 14.12.2016 Studierende sollen im Hinblick auf Diversitätsorientierung und Diskriminierungsprävention geschult werden, in diesem Rahmen sind verschiedene Schulungsmaßnahmen vorgesehen Thüringer Beratungsdienst/Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt Gegenseitiger Informationsaustausch bzgl. Deradikalisierungs - arbeit 06.04.2016 Ziel: Stärkung des Engagements im Kontext von Extremismusprävention und Ausstiegsarbeit Landessportbund ("LSB")/Aus- und Fortbildung von Übungsleitern Ausbildungen, Fortbildungen 01.01.2016 Festlegung der möglichen Ausbildungen für Übungsleiter, Leistungen des LSB Leistungen des Bildungszentrums der Thüringer Polizei, Regelungen über die Ausstellung des Deutschen Sportabzeichens Regelung der Lizenzvergabe Thüringer Institut für Lehrerfortbildung , Lehrplanentwicklung und Medien ("ThILLM")/Zusammenarbeit und Wechselseitige Unterstützung der Lehrkräfte Fortbildungen, Vorträge 21.01.2015 Aufgabenvereinbarung unter anderem : Fortbildungen für Lehrer Evaluation Mitwirkung im Bereich Prävention/ Verkehrssicherheitsberatung Thüringer Landesbergamt/ Gemeinsame Bildungsarbeit Mitarbeiterschulungen 23.04.2014 Initiierung, Planung und Umsetzung gemeinsamer Projekte Zusammenarbeit des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft und der Thürin-ger Polizei Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Anlage 1