24.10.2017 Drucksache 6/4664Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. November 2017 Trennung der Ausbildung der Schutz- und der Kriminalpolizei? Die Kleine Anfrage 2488 vom 30. August 2017 hat folgenden Wortlaut: In Sachsen wurde durch die Einführung unter anderem eines Ausbildungsgangs für IT-Spezialisten in der Fachrichtung "Computer- und Internetkriminalitätsdienst" ein Direkteinstieg in die Kriminalpolizei ermöglicht. Ich frage die Landeregierung: 1. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung in einer Trennung der Ausbildung der Schutz- und der Kriminalpolizei in Ausbildung und Studium? 2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus für die Gestaltung der Ausbildungsgänge der Thüringer Polizei? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Ausbildung und das Studium der Thüringer Polizeivollzugsbeamten an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei basieren auf dem strategischen Grundsatz einer ganzheitlichen Polizei. In Thüringen wird - wie in allen Ländern der Bundesrepublik - die Aufgabe der Kriminalitätsbekämpfung von Schutz- und Kriminalpolizei gemeinsam realisiert. Insbesondere im dreijährigen Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst erhalten die Studenten umfangreiches kriminalistisches Wissen vermittelt. Die kriminalistischen Studieninhalte betragen aktuell mehr als ein Fünftel der gesamten lehrtheoretischen Studienzeit. Den Studierenden wird in den abschließenden drei Studienmonaten ein Wahlpflichtmodul "Schutzpolizei" oder "Kriminalpolizei" angeboten, welches sie nach eigener Entscheidung alternativ belegen können. Zu 2.: Die Ausbildung der Thüringer Polizeivollzugsbeamten hat sich bewährt. Dies wird unter anderem auch an der erneuten Reakkreditierung des Studienganges an der Verwaltungsfachhochschule, Fachbereich Polizei im Jahre 2015 deutlich. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4664 Unbenommen davon ist eine ständige Überprüfung der Ausbildung hinsichtlich möglicher Innovationen erforderlich . Auch aus diesem Grund beteiligt sich das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales aktuell an einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Landes Brandenburg zur Überprüfung der Möglichkeiten der Ausbildung von Kriminalisten im Rahmen der Sicherheitskooperation der Freistaaten Sachsen und Thüringen und der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin. Ein Ergebnis steht hierzu noch aus. Maier Minister Trennung der Ausbildung der Schutz- und der Kriminalpolizei? Ich frage die Landeregierung: Zu 1.: Zu 2.: