24.10.2017 Drucksache 6/4665Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. November 2017 Die Thüringer Bergwachten Die Kleine Anfrage 2505 vom 1. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Bergwachten im Freistaat sorgen im Thüringer Wald, im Südharz sowie in der Vorderen Rhön für die Sicherheit von Waldarbeitern, Wanderern und Freizeitsportlern. Ausschließlich ehrenamtlich leisten die Bergretter des Deutschen Roten Kreuzes Vorsorgedienst in den touristisch stark frequentierten Gebieten und Rettungseinsätze im unwegsamen und felsigen Gelände. Für Großschadenslagen und Katastrophen stellen die Bergwachten ausgebildete Einsatzkräfte für die sieben Gruppen des Katastrophenschutz-Bergrettungszugs des Freistaats Thüringen und weitere Kräfte zur Unterstützung der Sanitäts- und Betreuungszüge in den Landkreisen zur Verfügung. Alle Einsatzkräfte sind im Sanitätsdienst und in der Rettung von Verletzten aus schwierigem Gelände ausgebildet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bergwachten gibt es in Thüringen und welche Bedeutung hat deren Arbeit nach Ansicht der Landesregierung ? 2. Wie viele und welche Einsätze hatten die Bergwachten in Thüringen seit dem Jahr 2010 in Thüringen? 3. Inwieweit und von wem erhalten die Träger der Bergwachten in Thüringen Unterstützung für ihre Einsätze? 4. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Bergwachten in Thüringen? 5. Welche Förderung gab es von Seiten des Freistaats ab dem Jahr 2010 für die Bergwachten in Thüringen? 6. Über welche Haushaltsstellen werden die Bergwachten mit welchen finanziellen Beträgen im Doppelhaushalt 2016/2017 unterstützt und welche Förderung plant die Landesregierung diesbezüglich für den Doppelhaushalt 2018/2019? 7. Warum ist die Kostenpauschale für die Bergwachten im Jahr 2016 weggefallen? 8. Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Kostenpauschale für die Bergwachten, deren Träger und die Kommunen vor Ort? 9. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung eine Kostenpauschale wieder einzuführen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4665 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In Thüringen existieren 29 Bergwachten des Deutschen Roten Kreuzes an verschiedenen Standorten im Thüringer Wald, dem Südharz und der Vorderen Rhön. Darüber hinaus wird eine Bergwacht durch die Johanniter - Unfall - Hilfe in Schönbrunn betrieben. In Struth - Helmershof betreibt die organisationsungebundene Thüringer Bergwacht einen Standort. Die ehrenamtlich organisierten Bergwachten leisten einen wichtigen Beitrag für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zum Beispiel für die Rettung von verunfallten Personen aus unwegsamem Gelände. Sie bilden so die Schnittstelle zum bodengebundenen Rettungsdienst. Daneben sind die Bergwachten fester Bestandteil des Katastrophenschutzes. Sieben Gruppen der DRK - Kreisverbände stellen gemeinsam die Einsatzbereitschaft des Bergrettungszuges nach der Thüringer Katastrophenschutzverordnung (KatSVO) sicher. Zu 2.: Für die Jahre 2010 bis 2016 sind folgende Einsätze erfasst: 2010 Gesamt: 1.021 Einsätze Rettungseinsätze: 169 (Übergabe an Rettungsdienst) Erste-Hilfe-Leistungen: 852 2011 Gesamt: 966 Einsätze Rettungseinsätze: 132 (Übergabe an Rettungsdienst) Erste-Hilfe-Leistungen: 834 2012 Gesamt: 56 Einsätze Rettungseinsätze: 197 (Übergabe an Rettungsdienst) Erste-Hilfe-Leistungen: 659 2013 Gesamt: 947 Einsätze Rettungseinsätze: 147 (Übergabe an Rettungsdienst) Erste-Hilfe-Leistungen: 800 2014 Gesamt: 658 Einsätze Rettungseinsätze: 100 (Übergabe an Rettungsdienst) Erste-Hilfe-Leistungen: 558 2015 Gesamt: 838 Einsätze Rettungseinsätze: 128 (Übergabe an Rettungsdienst) Erste-Hilfe-Leistungen: 710 2016 Gesamt: 609 Einsätze Rettungseinsätze: 177 (Übergabe an Rettungsdienst) Erste-Hilfe-Leistungen: 432 Zu 3.: Für Rettungseinsätze mit einer Übergabe des Patienten an den Regelrettungsdienst erhalten die Bergwachten eine mit den Kostenträgern (Träger der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung) vereinbarte Pauschale durch diese. Nach § 5 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) ist die Bergrettung Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes, den die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger im eigenen Wirkungskreis sicherzustellen haben. Sie haben nach § 18 Abs. 1 ThürRettG die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Kosten zu tragen. Die Bergwachten sichern aber auch im zivil- 3 Drucksache 6/4665Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode rechtlichen Vertragsverhältnis mit Veranstaltern zum Beispiel den Sanitätsdienst ab. Sie können hierdurch entsprechende Einnahmen akquirieren. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 4.: Bergwachten, die nicht als Bestandteil des Katastrophenschutzes den Bergrettungszug bilden, sind durch die Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes nach § 18 Abs. 1 ThürRettG zu unterstützen. Darüber hinaus können die Bergwachten zum Beispiel auf Antrag ergänzend auch Zuwendungen des Landes aus Lottomitteln erhalten. Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) tragen die privaten Hilfsorganisationen und andere privaten Organisationen die Kosten, die ihnen durch ihre Mitwirkung nach dem ThürBKG entstehen, selbst. Nach § 47 Abs. 1 Satz 2 ThürBKG erstatten die kommunalen Aufgabenträger den privaten Hilfsorganisationen auf Antrag die Kosten, die diesen bei von ihnen angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen und sonstigen Veranstaltungen entstanden sind oder entstehen. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten nach § 44 Abs. 3 ThürBKG Zuwendungen "[…] aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach Maßgabe des Haushaltsplans in angemessenem Umfang aus sonstigen Landesmitteln […]". Außerdem gewährt der Freistaat Thüringen den privaten Hilfsorganisationen in angemessenem Umfang und nach Maßgabe des Haushaltsplanes Zuschüsse zu den Aufwendungen, die ihnen durch ihre Mitwirkung in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz entstehen (§ 47 Abs. 2 ThürBKG). Zu 5.: Die Bergwachten des Deutschen Roten Kreuzes erhielten in den Jahren 2010 bis 2017 im Rahmen der Gesamtförderung an den DRK-Landesverband Thüringen e.V. Zuschüsse nach § 47 Abs. 2 ThürBKG in Höhe von: 2010 23.863,73 Euro, 2011 1.354,40 Euro, 2012 26.635,46 Euro, 2013 40.228,22 Euro, 2014 25.596,97 Euro, 2015 17.868,38 Euro, 2016 20.738,26 Euro, 2017 15.242,05 Euro (Stand 12. September 2017) für die Beschaffung von Ausrüstungen unter anderem All Terrain Vehicles (ATV) und Anhänger, Sicherungssystemen und Sanitätsmaterial sowie für die Ausbildung der Helfer, insbesondere die Erweiterung der Fahrerlaubnis mit der Berechtigung zum Führen von Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Zu 6.: Im Haushalt 2016/2017 wurden Zuschüsse für alle nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen in Höhe von insgesamt jeweils 200.000 Euro im Einzelplan 03, Kapitel 0318 "Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienste und zivile Verteidigung", Titel 684 73 "Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen - Katastrophenschutz" veranschlagt . Für die Haushaltsjahre 2018/2019 sind im Planentwurf bei der gleichen Haushaltstelle für die privaten Hilfsorganisationen wiederum jeweils 200.000 Euro vorgesehen. Aufgrund des zusammenhängenden Sachverhaltes der Fragen 7 bis 9 werden diese gemeinsam beantwortet: Zu 7. bis 9.: Die in Antwort auf die Frage 3 benannte Pauschale ist nach Auskunft des DRK Landesverbandes Thüringen e.V. nicht weggefallen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4665 Aufgrund der zwischen dem DRK Landesverband Thüringen e.V. und den Kostenträgern vereinbarten und zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin gültigen Kostenpauschale für die Bergwachten besteht kein Handlungsbedarf seitens der Landesregierung. Maier Minister Die Thüringer Bergwachten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7. bis 9.: