24.10.2017 Drucksache 6/4669Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. November 2017 Angebliche Messerstecherei am 31. August 2017 in Meiningen ("Streit auf offener Straße unter Asybewerbern") Die Kleine Anfrage 2515 vom 4. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe inSuedthueringen.de vom 31. August 2017 war unter anderem Folgendes zu entnehmen: "Knapp ein Dutzend Polizisten der Meininger Dienststelle mussten in der Nacht zum Mittwoch mit mehreren Einsatzfahrzeugen in die Moritz-Seebeck-Allee in Meiningen eilen, um einen Streit auf offener Straße unter sechs Asylbewerbern aus Afghanistan zu schlichten. ... Vier Flüchtlinge zogen sich bei der Auseinandersetzung Schnittverletzungen zu. Beim Schlichten des Streits verletzten sich auch zwei Polizisten. ... Ein 23-jähriger Asylbewerber, der medizinisch versorgt wurde, sprang plötzlich aus dem Rettungswagen und schlug auf Streitende ein. Die Polizei nahm den Mann vorläufig fest, er kam aber noch am Mittwoch wieder auf freien Fuß. Der Polizeieinsatz dauerte drei Stunden, gegen 3.35 Uhr rückte die letzte Streifenwagenbesatzung ab. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls jeweils der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig geworden ("Vorstrafen")? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4669 7. Entstand Schaden an Polizeifahrzeugen und/oder Polizeiausrüstung (wenn ja, bitte die Schadenssumme [Aufwendungen, um den Zustand vor dem Vorfall wiederherzustellen, inklusive der hierfür benötigten Inanspruchnahme von Dienstleistungen] aufführen)? 8. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 2. Oktober 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EC 386/13). Zu 1.: Nach bisherigen polizeilichen Ermittlungen ist Folgendes bekannt: In der Nacht vom 29. zum 30. August 2017 kam es in Meiningen mehrfach zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen mehreren afghanischen Asylsuchenden: 1. Sachverhalt/Ausgangssachverhalt Mehrere Personen verschafften sich durch Eintreten der Wohnungstür widerrechtlich Zutritt zur Wohnung eines Asylsuchenden. In der Folge sollen sie den 28-jährigen afghanischen Geschädigten aus dem Bett gezogen und ins Gesicht geschlagen haben. Dabei wurde er leicht verletzt und sein T-Shirt beschädigt. Die Tatverdächtigen verließen daraufhin wieder die Wohnung. Eine ärztliche Versorgung wurde durch den Geschädigten abgelehnt. Auf Grund der Sprachbarriere war eine zeugenschaftliche Vernehmung des Geschädigten vor Ort nicht möglich. Bei der Personengruppe soll es sich um fünf bis sechs Personen, mutmaßlich afghanischer Nationalität, gehandelt haben. Bekannt ist bislang, dass zwei 24-jährige männliche Asylsuchende aus dieser Gruppe an der Tat beteiligt waren. 2. Sachverhalt Durch die Ehefrau des Geschädigten wurde nach dem oben genannten Vorfall ein 23-jähriger Bekannter, ebenso afghanischer Herkunft, fernmündlich um Hilfe gebeten. Dieser begab sich gemeinsam mit einem Bekannten, einer 24-jährigen männlichen Person, afghanischer Herkunft, zur Wohnung des Geschädigten. Auf dem Weg dorthin trafen sie auf die oben genannte Personengruppe. Fortfolgend kam es zwischen den beiden Personen und der Personengruppe zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Nach Darstellung eines der Beteiligten soll der zur Hilfe gerufene 23-Jährige der Personengruppe mit einem Messer gedroht und Geld gefordert haben. Dieser hat das jedoch bestritten und gab seinerseits an, dass die Personen aus der Tätergruppe zuerst auf ihn eingeschlagen hätten. Am Boden liegend habe er sich dann verteidigt und zurückgeschlagen. Hierbei wurden zwei Personen aus der Gruppierung heraus als Tatverdächtige identifiziert. 3. Sachverhalt Im Rahmen des folgenden Polizeieinsatzes kam es zu einer Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte durch einen 24-jährigen Afghanen aus der Personengruppe des Ausgangssachverhalts, wobei zwei Polizeibeamte verletzt wurden. 3 Drucksache 6/4669Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Im Zusammenhang mit den oben genannten Sachverhalten wurden vier Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies sind im Einzelnen: 1. Sachverhalt/Ausgangssachverhalt Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gegen zwei 24-jährige Afghanen. 2. Sachverhalt Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen räuberischer Erpressung im Versuch gegen einen 23-jährigen Afghanen. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei Afghanen. Bei einem der Beschuldigten handelt es sich um einen der Tatverdächtigen aus dem ersten Sachverhalt. Der zweite Beschuldigte ist ein 22-jähriger Afghane. 3. Sachverhalt Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Polizeivollzugsbeamte ) und Körperverletzung gegen einen 24-jährigen Tatverdächtigen aus dem erstbenannten Sachverhalt. Zu 3.: Drei der vier bekannten Tatverdächtigen sind bereits polizeilich auffällig geworden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Im Zusammenhang mit den geschilderten Sachverhalten wurden drei männliche Personen afghanischer Herkunft im Alter von 23, 24 und 28 Jahren sowie zwei Polizeivollzugsbeamte verletzt. Zu 5.: Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 6.: Die beiden Polizeibeamten wurden leicht verletzt und waren weiter dienstfähig. Zu 7.: Nein Zu 8.: Im Zusammenhang mit dem Ausgangssachverhalt wurde das T-Shirt des Geschädigten zerrissen. Der Landesregierung liegen keine Angaben zur Schadenssumme vor. Des Weiteren wurde die Wohnungstür des Geschädigten eingetreten. Hierbei entstand an der Tür sowie am Rahmen ein Schaden in Höhe von circa 310 Euro. Über die Begleichung dieser Schäden liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Maier Minister Angebliche Messerstecherei am 31. August 2017 in Meiningen ("Streit auf offener Straße unter Asybewerbern") Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: