30.10.2017 Drucksache 6/4680Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. November 2017 Blockierung meines Informationsstands und dem Stand der AfD am 27. Juni 2017 Die Kleine Anfrage 2465 vom 18. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 27. Juni 2017 veranstalteten die AfD Jena und ich jeweils einen Informationsstand am Holzmarkt in Jena, Höhe Teichgraben. Es kam zwischen 10 und 17 Uhr zu einer Gegendemonstration, Blockadeversuchen und mehreren strafrechtlich relevanten Übergriffen sowohl gegen aufgebaute Werbegegenstände als auch die betreuenden Personen dieser Stände. Ich frage die Landesregierung: 1. Was hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei den geschilderten Vorgängen genau zugetragen? 2. Welche Personen oder Organisationen haben die vormittags vor Ort stattfindende Gegendemonstration gegen die oben angegebenen Informationsstände angemeldet oder geleitet? 3. Wie ist diese Gegendemonstration nach den Erkenntnissen der Landesregierung versammlungsrechtlich zu bewerten? 4. Welche Personen des öffentlichen Lebens und welche Organisationen haben nach Kenntnis der Landesregierung zur Teilnahme an der Gegendemonstration oder allgemein zum Protest gegen die Informationsstände aufgerufen (bitte nach politischer Zuordnung und gegebenenfalls nach Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz aufschlüsseln)? 5. Welche Personen des öffentlichen Lebens und Organisationen nahmen nach Kenntnis der Landesregierung an der Gegendemonstration und den anderweitigen Protesten teil (bitte nach politischer Zuordnung und gegebenenfalls nach Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz aufschlüsseln)? 6. Wie bewertet die Landesregierung, dass auf der Facebook-Seite von "Pekari - Linke Basisgruppe/Jena", einer den Angaben der Landesregierung zur Folge als linksextremistisch eingestuften Organisation, auf die Informationsstände aufmerksam gemacht und sich im Nachhinein bei den beteiligten Gegendemonstranten bedankt wurde? 7. Wird gegen Personen aus den Reihen der Gegendemonstranten ermittelt, wenn ja, gegen wie viele und wegen welcher Tatbestände? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4680 8. Wie viele Polizeibeamte waren wegen der Blockierungen und Übergriffe gegen die beiden Informationsstände über den gesamten Zeitraum, in dem die Informationsstände abgehalten wurden, im Einsatz (bitte nach Polizeibehörden aufschlüsseln)? 9. Wegen welcher Tatbestände wurden insgesamt Anzeigen erstattet oder Ermittlungsverfahren eingeleitet (bitte die Ermittlungsverfahren nach der Zuordnung zur Politisch motivierten Kriminalität - Links, Rechts sowie Sonstige und dem derzeitigen Stand des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)? 10. Wurden Tatverdächtige ermittelt, wenn ja, wie viele und wegen welcher Tatbestände? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Erkenntnisse der vor Ort handelnden Polizeibeamten beziehen sich auf einen Informationsstand. Unterschiedliche Informationsstände, wie in der Einleitung der Kleinen Anfrage beschrieben, wurden nicht festgestellt . Im Hinblick auf den Terminus "Gegendemonstration" wird auf die vor Ort erfolgte Einschätzung der zuständigen Versammlungsbehörde, der Protest wird als Ansammlung - ohne Versammlungscharakter - gewertet , hingewiesen. Zu 1.: Am Informationsstand der AfD kamen circa 20 bis 30 Personen zusammen, die nach Angaben eines der Standbetreiber dem linken Parteienspektrum zuzuordnen seien und die AfD-Mitglieder bedrängt haben sollen . Es wird in diesem Zusammenhang von verbalen Auseinandersetzungen, Beleidigungen und von einem Diebstahlversuch eines Plakataufstellers berichtet. Mehrere Personen sollen vermummt gewesen sein. Die Personen sollen Unbeteiligte daran gehindert haben, sich Zugang zum Infostand zu verschaffen. Beim Eintreffen der örtlichen Polizei entfernten sich einige der Personen. Im weiteren Verlauf beschädigte ein Radfahrer einen Werbeaufsteller der AfD. Sodann wurden fünf Personen mit Plakaten am Stand festgestellt, welche diesen blockierten. Später wurden vom Dach eines Hauses sogenannte "Wasserbomben" auf die Vertreter der AfD geworfen. Nachmittags (circa 15:00 Uhr) wurde der Informationsstand von circa 40 Personen umstellt, so dass der Zugang erheblich erschwert war. Dabei kam es erneut zur Beleidigung von AfD-Vertretern. Im Weiteren konnte der Informationsstand ohne zusätzliche Beeinträchtigungen bis gegen 17:20 Uhr betrieben werden. Zu 2.: Der Stadt Jena lag keine versammlungsrechtliche Anmeldung vor. Durch die im Verlauf hinzugezogene Versammlungsbehörde wurde vor Ort die Ansammlung der Personen nicht als Versammlung bewertet. Erkenntnisse zur Leitung liegen nicht vor. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 4.: Hinsichtlich Personen des öffentlichen Lebens liegen keine Erkenntnisse vor. In sozialen Medien wurden in zeitlichem Zusammenhang zum Informationsstand AfD-kritische Texte von Pekari Jena bekannt. Zu 5.: Am Protest nahmen nach vorliegenden Erkenntnissen zwei Mitglieder des Thüringer Landtags der Fraktion DIE LINKE temporär teil. Zu 6.: Der Hinweis stellt nach Ansicht der Landesregierung einen mittelbaren Aufruf zu Protesten dar. Danksagungen im Nachgang sind dann szenetypisch, wenn diese - wie vorliegend - keine Distanzierung von den Aktivitäten beziehungsweise politisch motivierten Straftaten beinhalten. 3 Drucksache 6/4680Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Ja; die Ermittlungen beziehen sich zurzeit gegen fünf Tatverdächtige und umfassen die Delikte Beleidigung, gefährliche Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Zu 8.: Es befanden sich 59 Polizeibeamte im Einsatz (25 Einsatzkräfte der LPI Jena, elf Einsatzkräfte der LPI Saalfeld , 23 Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Thüringen). Zu 9.: In Ergänzung zur Beantwortung der Frage 7 sind zudem Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden. Zwei Verfahren (Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) werden der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet. Ein Verfahren wegen Beleidigung wird als Politisch motivierte Kriminalität - Sonstige bewertet. Von den insgesamt sieben Ermittlungsverfahren befinden sich sechs in polizeilicher Bearbeitung. Ein Verfahren wurde der sachleitenden Staatsanwaltschaft vorgelegt. Zu 10.: Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 9 wird verwiesen. Maier Minister Blockierung meines Informationsstands und dem Stand der AfD am 27. Juni 2017 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: