05.12.2014 Drucksache 6/47Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Dezember 2014 Eckdaten zur Aufstellung der kommunalen Haushalte für das Jahr 2015 Die Kleine Anfrage 4 vom 14. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Derzeit läuft in den Kommunen das Aufstellungsverfahren für den Haushalt des Jahres 2015. Nach meinen Informationen gibt es dabei allerdings Probleme, da die vom Land zur Verfügung zu stellenden Eckdaten nicht vollständig sind. Das Thüringer Finanzministerium hat zwar in Vorbereitung der Haushaltsplanungen für das Jahr 2015 über einen ersten Richtwert für den Grundbetrag 2015 gemäß § 9 Abs. 4 Thüringer Finanzausgleichsgesetz infor miert, weitere notwendige Eckdaten stehen allerdings nicht zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann erfolgt durch die Landesregierung die Übergabe der Eckdaten insbesondere hin sichtlich der zu erwartenden Steuereinnahmen und der Ausgabenentwicklung an die Kommunen, damit diese die Planungen für das Haushaltsjahr 2015 vornehmen können? 2. Wie gestalten sich diese Eckdaten insbesondere mit Blick auf die Höhe der Steuereinnahmen und der Ausgabenentwicklung? 3. Haben die Kommunalaufsichtsbehörden hinsichtlich der Prüfung der kommunalen Haushalte für das Jahr 2015 konkrete Hinweise bzw. Anweisungen durch die Landesregierung erhalten und wenn ja, welchen Inhalts? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie dem Thüringischen Landkreistag wurden nach den Steuerschätzungen Mai 2014 und November 2014 die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung unmittelbar bekannt gegeben. Dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen wurden Anfang September 2014 zudem unverbindliche Richtwerte zur Höhe des Grundbetrages zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2015 benannt. Gemäß § 24 Abs. 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung wurden mit Schreiben des Thüringer Innenministeriums vom 12. November 2014 dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Weiterleitung die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung übersandt. Weitere Orientierungsdaten liegen derzeit nicht vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/47 Zu 2.: Die Ergebnisse der Steuerschätzungen werden dem Haushalts- und Finanzausschuss jeweils übersandt. Auf diese wird Bezug genommen. Darüber hinaus obliegt es der Verantwortung jeder Kommune, ihre konkreten Steuereinnahmen, insbesondere die Realsteuern (Gewerbesteuern, Grundsteuer A und B), anhand der nur ihnen vorliegenden Erkenntnisse zu den örtlichen Gegebenheiten zu planen. Gleiches gilt für die Ausgaben der jeweiligen Kommune. Diesbezügliche Vorgaben seitens des Landes sind, auch aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung nicht möglich. Hinsichtlich der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer wie auch der Umsatzsteuer können die Kommunen anhand ihrer konkreten Schlüsselzahlen mit den Ergebnissen der Steuerschätzung ihren konkreten Anteil an diesen Steuereinnahmen ermitteln. Zu 3.: Hinweise an die Kommunalaufsichtsbehörden hinsichtlich der Prüfung der kommunalen Haushalte sind neben den bestehenden gesetzlichen Regelungen und deren Ausführungsbestimmungen nicht erforderlich. Geibert Minister Eckdaten zur Aufstellung der kommunalen Haushalte für das Jahr 2015 Ich frage die Landesregierung: