07.04.2015 Drucksache 6/470Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. April 2015 Kosten Untersuchungsausschuss 5/1 im Bereich des ehemaligen Thüringer Justizministeriums Die Kleine Anfrage 168 vom 13. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Taten des NSU, die sich am und nach dem 4. November 2011 offenbarten, waren für viele Menschen in Thüringen und in der gesamten Bundesrepublik ein Schock. Mit tiefer Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen, welche menschenverachtenden, abscheulichen Taten durch Thüringer Rechtsextreme verübt wurden . Um dies umfassend aufzuklären wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Fehlverhalten Thüringer Sicherheitsbehörden untersucht hat. Hierbei wurden sowohl personelle als auch finanziell große Res sourcen benötigt. Bereits zur Vorstellung des Abschlussberichts wurde durch alle Parteien signalisiert, dass man auch in der neuen Legislatur diese notwendige Arbeit fortsetzen muss. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Personalkosten sind im Bereich des ehemaligen Thüringer Justizministeriums durch den Untersuchungsausschuss 5/1 entstanden (bitte aufschlüsseln nach Neueinstellungen, Versetzungen, Überstunden)? 2. Welche Materialkosten sind im Bereich des ehemaligen Thüringer Justizministeriums entstanden (Anschaffung /Mietung von Kopierern, Mietkosten, Papierkosten)? 3. Welche Betriebskosten sind im ehemaligen Thüringer Justizministerium entstanden? 4. Welche Transportkosten sind im Bereich des ehemaligen Thüringer Justizministeriums entstanden? 5. Sind darüber hinaus im Bereich des ehemaligen Thüringer Justizministeriums Kosten durch den Untersuchungsausschuss 5/1 entstanden? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsausschuss 5/1 wurden durch Bedienstete des eigenen Hauses oder des Geschäftsbereichs erbracht, welche bereits im Angestellten- bzw. Beamtenverhältnis standen. Für eine Abordnung an den Thüringer Landtag erfolgte eine Neueinstellung. Dies geschah hier kostenneutral, da der Thüringer Landtag die Kosten der Abordnung übernimmt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/470 Soweit Überstunden erbracht wurden, wurden diese nicht gesondert vergütet, sondern im Wege des Zeitausgleichs wieder abgebaut. Zusätzliche Personalkosten sind somit nicht entstanden. Zu 2.: Die Kosten werden wie folgt beziffert: im Thüringer Justizministerium: - Büromaterial, Umzugskartons, Kopierpapier, Archivboxen, Regale: 6.455,34 Euro - Miete Kopierer: 6.989,30 Euro im Geschäftsbereich: - Kopierpapier: 6.046,00 Euro - Miete Kopierer: 23.870,93 Euro Zu 3.: Eine gesonderte Erfassung der Betriebskosten (z.B. Strom) ist nicht erfolgt, sodass eine Bezifferung nicht möglich ist. Zu 4.: Der Transport erfolgte ausschließlich über den Fahrdienst des Thüringer Justizministeriums bzw. mit Dienstfahrzeugen des Geschäftsbereichs. Eine gesonderte Erfassung dieser Fahrten erfolgte nicht, sodass die Kosten nicht explizit ermittelt und mitgeteilt werden können. Zu 5.: Das verhängte Aussonderungs- und Vernichtungsverbot erforderte die Anmietung weiterer Archivfläche in der Kepplerstraße in Gera (anteilige Miete mtl. ca. 1.000 Euro, anteilige Nebenkosten mtl. ca. 550 Euro). In Vertretung Dr. Albin Staatssekretärin