01.11.2017 Drucksache 6/4708Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2017 Einseitige thematische Förderung für Schullandheime - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2554 vom 19. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Viele Kinder und Jugendliche nutzen jährlich die Angebote der Schullandheime in Thüringen. Nach der Internetseite 1 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport soll es für Schullandheime nun aber eine Einschränkung der Förderung in Richtung kultureller Bildung geben. Kostenerstattung soll nur noch für diesen Bereich übernommen werden. Bezugnehmend auf die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 2391 (vergleiche Drucksache 6/4437) ergeben sich einige Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Rechtfertigung wird auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport die Förderung von pädagogisch-kultureller Bildung über die der naturwissenschaftlichen Bereiche gewichtet? 2. Können für mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung noch Anträge zur Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten und weiteren Orten im Rahmen von Maßnahmen des Lernens am anderen Ort in Thüringen gestellt werden? 3. Wie soll zukünftig die Ausstattung von Schullandheimen von Seiten des Freistaats Thüringen unterstützt werden? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Wichtung der pädagogisch-kulturellen Bildung beziehungsweise der naturwissenschaftlichen Bereiche erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) nicht. So wird explizit auch der Besuch von Schülerforschungszentren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich gefördert und auf derselben Internetseite erwähnt. Die Aufnahme einer Unterstützungsmöglichkeit für Schulen, welche zentrale schulische Vorhaben mit kultureller Thematik wie zum Beispiel Chorlager in Schullandheimen oder Jugendherbergen durchführen möchten , resultiert aus dem schulischen Bedarf der letzten Jahre. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4708 Zu 2.: Mit dem Auslaufen der Richtlinie zur Förderung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen an Thüringer Schulen wurden eine Vereinfachung des Verfahrens zur Unterstützung schulischer Vorhaben bei gleichzeitiger Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen durch das TMBJS angestrebt. Beginnend mit dem Jahr 2017 unterstützt das TMBJS daher unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Vorhaben der Thüringer Schulen am Lernort Schule sowie im Rahmen von Maßnahmen des Lernens am anderen Ort in Thüringen zukünftig überwiegend auf direkten Antrag der Schulen hin über den Schulträger. Gemäß den dazu veröffentlichten Hinweisen werden die Unterstützungsmöglichkeiten bezogen auf die Zielgruppe (Ausweitung auf alle Klassenstufen) als auch thematisch erweitert. Unter anderem erhalten die Schulen in vereinfachter Weise eine direkte Unterstützung für Fahrten in Schullandheime, um dort zentrale schulische Maßnahmen mit kultureller Thematik (beispielsweise Chorlager, Theaterlager) leichter durchführen zu können. Durch Erstattung eines Teils der Fahrkosten und der Kosten der pädagogischen Angebote wird eine Entlastung der Schulen respektive der Eltern/Sorgeberechtigten der daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erreicht, die eine bessere Nutzung entsprechender pädagogisch-kultureller Angebote der Schullandheime durch die Schulen erwarten lässt. Das TMBJS möchte damit die Nutzung der Schullandheime durch die Thüringer Schulen in signifikanter Weise erhöhen. Eine Förderung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Vorhaben am Lernort Schule im naturwissenschaftlich-technischen Bereich ist möglich.2 Zu 3.. Die Finanzierung der Schullandheime obliegt dem jeweiligen Träger. An das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft werden jährlich die statistischen Daten der Schullandheime (Anzahl der Schullandheimplätze) für die Bemessung und Zuweisung der Investitionspauschale für Schulgebäude des jeweiligen Jahres weitergeleitet. Die staatlichen Träger von Schulen und Schullandheimen entscheiden jedoch im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich über den jeweiligen Einsatz der Mittel der Investitionspauschale. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer investiven Förderung von Unterrichtszwecken dienenden Bestandteilen eines Schullandheimes (Sanierung, Umbau, Erweiterung und Neubau) im Rahmen der Schulbauförderrichtlinie . Zuwendungsempfänger können hier sowohl Träger staatlicher Schullandheime als auch gemeinnützige Träger von Schullandheimen sein. Holter Minister Endnote: 1 https://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/foerderung/gedenkstaettenfahrten/ 2 http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/foerderung/index.aspx Einseitige thematische Förderung für Schullandheime - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.. Endnote: