01.11.2017 Drucksache 6/4711Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. November 2017 Abschiebehaft in Thüringen (2017) Die Kleine Anfrage 2540 vom 13. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Antwort (vergleiche Drucksache 6/3707) auf die Kleine Anfrage 1928 des Fragestellers wurden Stand 14. März 2017 sieben Abzuschiebende aus Thüringen in der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Brandenburg untergebracht (Thüringen betreibt keine eigene Abschiebungshafteinrichtung). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen aus Thüringen befinden sich derzeit (nach den letzten vorliegenden Daten) in Abschiebungshaft (bitte nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? 2. In welchem Haushaltstitel werden die Kosten der Unterbringung von Personen aus Thüringen in der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt veranschlagt? 3. Welche Kosten für die Unterbringung von Personen aus Thüringen in der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt entstanden dem Freistaat Thüringen im Jahr 2017? Welche Kosten werden von der Landesregierung für die Jahre 2018 sowie 2019 (Haushaltsansätze) veranschlagt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Derzeit befinden sich drei Personen in Abschiebungshaft. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen: Staatsangehörigkeit Alter Geschlecht Irak 24 männlich Eritrea 22 weiblich Thailand 25 männlich K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4711 Zu 2.: Die Kosten der Unterbringung von Personen aus Thüringen in der Abschiebehafteinrichtung des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt werden im Titel 0502.53772 "Beförderungskosten" veranschlagt. Zu 3.: Im Haushaltsjahr 2017 sind bisher Kosten in Höhe von 31.170,25 Euro entstanden. Im Titel 0502.53772 "Beförderungskosten" sind neben Ausgaben im Rahmen von Abschiebungsmaßnahmen auch Ausgaben für Beförderungsleistungen von der Erstaufnahmeeinrichtung in die Landkreise und kreisfreien Städte und ähnlich Ausgaben enthalten. Einen gesonderten Haushaltsansatz für Kosten der Unterbringung in Abschiebehafteinrichtungen und die betreffenden Beförderungen gibt es nicht. In den Haushaltsjahren 2018/2019 sind im Haushaltsentwurf der Landesregierung jeweils 500.000,00 Euro für diese Zwecke etatisiert. Lauinger Minister Abschiebehaft in Thüringen (2017) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: