02.11.2017 Drucksache 6/4714Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. November 2017 Gewerbegebiete im Saale-Holzland-Kreis Die Kleine Anfrage 2549 vom 13. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Saale-Holzland-Kreis ist ein wirtschaftlich starker Landkreis. Voraussetzung dafür ist eine moderne Infrastruktur und ein ausreichendes Angebot an Freiflächen für Ansiedlungen. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Gewerbegebieten zu, da viele Unternehmer auf der Suche nach passenden Flächen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gewerbegebiete gibt es im Saale-Holzland-Kreis nach Kenntnis der Landesregierung (bitte einzeln nach Errichtungsdatum auflisten)? 2. Wie groß ist die Gesamtfläche aller Gewerbegebiete im Saale-Holzland-Kreis nach Kenntnis der Landesregierung ? 3. Wie hoch ist der Auslastungsgrad (freie Quadratmeter und Anzahl an Unternehmen) in den Gewerbegebieten des Saale-Holzland-Kreises nach Kenntnis der Landesregierung (bitte nach den einzelnen Gewerbegebieten auflisten)? 4. Wie hoch sind die Mindest- und Maximalwerte sowie die durchschnittlich zur Verfügung gestellten Leistungen der Breitbandanschlüsse (Mbit/s) in den einzelnen Gewerbegebieten nach Kenntnis der Landesregierung ? 5. Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Bindungsfrist für Fördermittel für die Gewerbegebiete im Saale- Holzland-Kreis nach Kenntnis der Landesregierung (bitte nach den einzelnen Gewerbegebieten auflisten)? 6. Ist der Verkauf von Fläche nach Ablauf der Bindungsfrist möglich und gibt es diesbezüglich rechtliche Einschränkungen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. November 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Eine statistische Erfassung aller in Thüringen vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete erfolgt nicht. Insbesondere zu den Gewerbe- und Industriegebieten, die ohne eine Förderung im Rahmen der Gemein- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4714 schaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) entwickelt wurden, liegen dem Freistaat keine belastbaren Daten zu Standort, Fläche, Belegung und so weiter vor. Über diese Daten können allenfalls die kommunalen Gebietskörperschaften Auskunft geben. Die LEG Thüringen verwaltet seit 1992 eine Gewerbeflächendatenbank, in die die Kommunen auf freiwilliger Basis Angaben zu ihren Industrie- und Gewerbeflächen eintragen können. Die Angaben werden von der LEG nicht auf Richtigkeit, sondern allenfalls auf Plausibilität im Hinblick auf offensichtliche Fehlmeldungen geprüft. Für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zu den Gewerbegebieten im Saale-Holzlandkreis sind für GRW geförderte Gewerbegebiete (Anlage 1*, lfd. Nr. 1 - 24) Daten aus den einzelnen Bewilligungsverfahren und für die anderen Gewerbegebiete (Anlage 1*, lfd. Nr. 25 - 33) Daten aus der Gewerbeflächendatenbank der LEG genutzt worden. Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen beantworte ich die oben genannte Kleine Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu 1.: Im Saale-Holzland-Kreis gibt es nach Kenntnis der Landesregierung 33 Gewerbe- und Industriegebiete, die in der Anlage 1* aufgelistet sind. Für die im Rahmen der GRW geförderten Gewerbegebiete (lfd. Nr. 1-24) ist das Jahr der Bewilligung angegeben; der Bewilligungszeitraum, in dem das Gewerbegebiet hergerichtet wird, beträgt grundsätzlich 36 Monate. Für die anderen in der Gewerbeflächendatenbank der LEG erfassten Gewerbegebiete ist der Entstehungszeitraum nicht bekannt. Zu 2.: Nach Kenntnis der Landesregierung umfasst die Nettofläche, also die Fläche, die für die Vermarktung zur Verfügung steht, insgesamt rund 400 Hektar. Zu 3.: Die Belegung der GRW-geförderten Gewerbegebiete muss von den Maßnahmeträgern nur innerhalb der Zweckbindungsfrist, in der Regel 15 Jahre, jährlich gemeldet werden. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist erfolgt in der Statistik eine Fortschreibung der zuletzt gemeldeten Zahlen. Zudem wird statistisch nur erfasst , welche Flächen frei oder belegt sind; die Angaben für belegte Flächen schließen optionierte Flächen mit ein, da über diese der Maßnahmeträger auch nicht mehr frei entscheiden kann. Die durchschnittliche Auslastung aller in der Anlage 1* aufgeführten Gewerbegebiete im Saale-Holzland- Kreis beläuft sich auf 77 Prozent. Die Belegung und die Anzahl der Unternehmen (UN) auf den einzelnen Gewerbegebieten können der Anlage 1* entnommen werden. Zu 4.: Der Thüringer Landesregierung liegen keine Informationen zu den Leistungswerten individueller Breitbandanschlüsse vor, welche die Telekommunikationsunternehmen einzelnen Unternehmen in den Gewerbegebieten des Saale-Holzland-Kreises im Rahmen privatrechtlicher Verträge zur Verfügung stellen. Zu 5.: In der Regel erstreckt sich die Zweckbindungsfrist (ZBF) für die Erschließung/Wiederherrichtung von Gewerbeflächen über 15 Jahre nach Fertigstellung. Das Ende der ZBF für die einzelnen Gewerbegebiete ist ebenfalls in der Anlage 1* aufgeführt. Zu 6.: Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist kann der Maßnahmeträger frei über die Flächen entscheiden. So ist der Verkauf oder auch eine andere Nutzung der Flächen möglich. Rechtliche Einschränkungen, die aus dem GRW-Bewilligungsverfahren herrühren, bestehen dann nicht mehr. Tiefensee Minister Anlage 3 Drucksache 6/4714Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 Gewerbegebiete im Saale-Holzland-Kreis Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Anlage 1