06.11.2017 Drucksache 6/4716Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. November 2017 Fahrerlaubnisse/Führerscheine für/von Migranten und anderen Ausländern - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2553 vom 18. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2390 (vergleiche Drucksache 6/4471) ergeben sich folgende Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wieso kann ausgeschlossen werden (siehe Antwort der Landesregierung auf Frage 3 und 4 in Druck sache 6/4471), dass in Thüringen Deutsche beim Erwerb von deutschen Fahrerlaubnissen mit öffent lichen Geldern gefördert und/oder unterstützt werden, wenn doch angeblich nicht erfasst wird, wie vie le Kurse zum Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis im Rahmen der Förderinstrumentarien des Zweiten und Dritten Buchs Sozialgesetzbuch gefördert werden (siehe Antwort der Landesregierung zu Frage 1 und 2 in Drucksache 6/4471)? 2. Wieso wurde genau ein Fall erfasst, bei dem durch einen örtlichen Träger der Sozialhilfe die Kosten in Zusammenhang mit einer Fahrerprobung erbracht wurden (siehe Antwort der Landesregierung zu Fra ge 3 und 4 in Drucksache 6/4471), wenn es keine statistische Erfassung gibt (siehe Antwort der Landes regierung zu Frage 1 in Drucksache 6/4471)? 3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass in Thüringen Ausländer beim Erwerb von deutschen Fahr erlaubnissen mit öffentlichen Geldern gefördert und/oder unterstützt werden? Wenn ja, worauf stützt die Landesregierung ihre Aussage? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In den Antworten auf die Kleinen Anfragen 2204 und 2390 wurde von der Landesregierung bereits begrün det, warum eine statistische Erfassung darüber, wie viele Kurse zum Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis im Rahmen der Förderinstrumentarien des Zweiten und Dritten Buchs Sozialgesetzbuchs (SGB II/III) das heißt der Ausbildungs und Arbeitsförderung durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit für deutsche oder ausländische Staatsbürgerinnen und bürger gefördert wurden, nicht möglich ist. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4716 Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass der Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis kein Förde rungsbestandteil nach SGB II/III gewesen sein könnte. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2204 wurde bereits näher erläutert, in welchen Fällen auch Fahrerlaubnisse aus dem SGB II/III för derfähig sein könnten. Gleiches gilt zudem auch für die amtliche Sozialhilfestatistik, das heißt Leistungen der Sozialhilfe, die von den Sozialämtern gewährt werden. Nach den §§ 121 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch wird keine Erhe bung von statistischen Daten zu den in der Kleinen Anfrage erfragten Merkmalen vorgenommen. Zu 2.: Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 2390 bezog sich nicht auf Förderungen nach dem SGB II/III, sondern auf einen Fall, in welchem im Rahmen der Eingliederungshilfen für Menschen mit Be hinderungen (SGB IX) Teilkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis gefördert wurden. Der angegebene Fall beruhte nicht auf einer statistischen Erfassung, sondern wurde dem Thüringer Minis terium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Rahmen einer Umfrage unter den Sozialäm tern und auf Basis einer "händischen" Auswertung des dortigen Aktenbestandes mitgeteilt. Zu 3.: Aus der Beantwortung der Fragen 1 und 2 folgt, dass es die Landesregierung nicht ausschließen kann, dass deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen der Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis aus öf fentlichen Geldern gefördert wurde. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Fahrerlaubnisse/Führerscheine für/von Migranten und anderen Ausländern - nach-gefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: