08.04.2015 Drucksache 6/472Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. April 2015 Ausrüstung der Polizei ausreichend im Falle von islamistischen Terroranschlägen? Die Kleine Anfrage 175 vom 20. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Am zurückliegenden Wochenende gab es wieder mehrere Meldungen über stattgefundene bzw. verhinderte Terroranschläge mit mutmaßlich islamisch-fundamentalistischen Motiven (Kopenhagen, Libyen, Braunschweig ). Auch in Thüringen gibt es eine konkrete Bedrohung durch Salafisten. Laut Verfassungsschutzbericht 2013 sind in Thüringen etwa 50 Islamisten dem politischen Salafismus zuzurechnen. Wie nicht nur die Sicherheitsbehörden wissen, ist es vom politischen zum dschihadistischen Salafismus nur ein kleiner Schritt, den viele Radikalisierte in zunehmenden kürzeren Zeitabständen gehen. Hierbei bereitet die Ausrüstung unserer Landespolizei zunehmend Sorgen. Bei den jüngsten Attentaten in Paris und Kopenhagen sind Waffen zum Einsatz gekommen, die normalerweise nur in Armeen benutzt werden . In Kopenhagen stammt das automatische Gewehr aus einem Raubüberfall auf eine Kaserne vor sechs Jahren. Rückkehrern aus Kriegsgebieten ist zuzutrauen, dass sie an Waffen geschult sind und ihre Waffen und Munition aus Kriegsgebieten nach Deutschland bringen. Sollte es in Thüringen zu einem terroristischen Akt kommen, muss man vorsorglich davon ausgehen, dass auch hier die Täter mit großkalibrigen Armeewaffen ausgerüstet sind. Daher stellt sich die Frage, ob die Polizeikräfte , die dann in den Einsatz müssen, adäquat ausgerüstet sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung die Ausrüstung der Thüringer Polizei der Bedrohungslage in Bezug auf religiösextremistische Terroranschläge für angemessen? 2. Welche Sicherheitsausrüstungen sind vorhanden? 3. Welche Schutzklassen hat diese Ausrüstung? 4. Wie sollen sich die Einsatzkräfte bei Einsatz besagter Kriegswaffen schützen? 5. Was will die Landesregierung unternehmen, um den bestmöglichen Schutz der Einsatzkräfte zu gewährleisten ? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/472 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Thüringer Polizei ist grundsätzlich befähigt und ausgerüstet derartige Lagen zu bewältigen. Zu 2.: Zur Bewältigung von terroristischen Bedrohungslagen setzt die Thüringer Polizei auf verschiedene Schutzund Sicherungsmaßnahmen. Hierzu gehört auch die individuelle Schutzausrüstung der Bediensteten. Darüber hinaus verfügt die Thüringer Polizei über gepanzerte Fahrzeuge, Maschinenpistolen und Gewehre. Auskünfte zur Anzahl, zum Standort oder zu den Schutzklassen würden Rückschlüsse auf deren einsatztaktische Verwendung und auf die Handlungsoptionen der Thüringer Polizei gewähren. Zu 3.: Die Ausrüstung der Polizeibeamten entspricht den Technischen Richtlinien des Polizeitechnischen Instituts. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Konstruktive und technische Schutz- und Sicherungsmaßnahmen finden ihre Ergänzung in der Umsetzung von taktischen Handlungskonzepten. Das Trainieren von taktischen Handlungsalternativen sowie das Beachten von Empfehlungen zur Eigensicherung sind wesentliche Elemente zur Reduzierung der Gefahren für die Einsatzkräfte. Zu 5.: Die Ausstattung, die Aus- und Fortbildung sowie die Einsatzkonzepte der Thüringer Polizei werden kontinuierlich an den polizeilichen Herausforderungen ausgerichtet und weiterentwickelt. Dr. Poppenhäger Minister