07.11.2017 Drucksache 6/4723Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. November 2017 Materielle Ausstattung der Landes- und Bereitschaftspolizei IV Die Kleine Anfrage 2538 vom 13. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Gemäß mir vorliegenden Informationen war von den bei den Ausschreitungen im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg eingesetzten Thüringer Polizeibeamten kein einziger mit einer kompletten Feuerschutzausstattung ausgerüstet gewesen. Lediglich einzelne Einheiten sind mit einer Feuerschutzhaube ausgestattet gewesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft der in der Begründung geschilderte Sachverhalt zu? 2. Über welche Feuerschutzausstattung verfügen derzeit welche Einheiten und Dienststellen der Thüringer Polizei? 3. Welche Feuerschutzausstattung wurde seit dem Jahr 2010 für welche Einheiten und Dienststellen der Thüringer Polizei beschafft (bitte nach Jahresscheiben und den jeweils entstandenen Kosten [mit Nennung der jeweiligen Haushaltstitel] aufschlüsseln)? 4. Bis wann wird aus welchen Haushaltstiteln Feuerschutzausstattung für welche Einheiten und Dienststellen der Thüringer Polizei beschafft? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. November 2017 (Eingang: 7. November 2017) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Begründung trifft in Teilen zu. Eine komplette Feuerschutzausstattung, wie sie zum Beispiel bei den Feuerwehren getragen wird, ist in der Thüringer Polizei nicht vorhanden und auch nicht zweckmäßig. Zu 2.: Insbesondere die Beamten des Streifen- und Einzeldienstes sowie der geschlossenen Einsatzeinheiten verfügen über Sonder- und Schutzbekleidungsgegenstände, die flammhemmend ausgeführt sind. Mittels dieser Kleidung soll bei einem kurzzeitigen Flammenkontakt das Schmelzen, das Abtropfen, das Entzünden oder das Durchbrennen dieser Kleidung verhindert werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4723 Die flammhemmende Ausstattung der strukturmäßigen Einsatzeinheiten ist darüber hinaus modular aufgebaut . Sie umfasst in erster Linie den Einsatzanzug, die Einsatzstiefel sowie die Einsatzhandschuhe. Anlassbezogen wird diese Ausstattung durch Körperschutzausstattung (Schlagschutz, einschließlich flammhemmenden Wetterschutzanzug), Schlagschutzhelme mit einem flammhemmenden Bezug, Atemschutzmasken, der flammhemmenden Unterwäsche sowie einer Flammschutzhaube komplettiert. Zu 3.: Die Ausstattung der Bereitschaftspolizei Thüringen erfolgt in erster Linie in der Verantwortung des Bundes. Landeseigene Beschaffungsmaßnahmen sind der Anlage zu entnehmen. Verantwortlich zeigt sich hierbei die Landespolizeidirektion mit dem Kapitel 03 14 und den Titeln 812 02, 514 01 und 514 02. Zu 4.: In Erweiterung des Schutzgedankens wurde die Flammschutzhaube in die persönliche Schutzausstattung mit aufgenommen. Eine erste Charge konnte bereits an Beamte ausgegeben werden. Die Lieferung und Ausgabe weiterer Flammschutzhauben erfolgt sukzessive. Hierfür wurden Haushaltsmittel im Kapitel 03 14 geplant. Maier Minister Anlage Anzahl/Kosten je Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Einsatzanzug 1092 112 400 - - 870 250 550 Bruttokosten in Euro 325.000 33.500 119.000 - - 258.800 74.400 164.000 Einsatzstiefel 1480 107 - 1207 - - - 648 Bruttokosten in Euro 158.000 13.400 - 126.600 - - - 68.100 Einsatzhandschuhe 152 100 150 - 64 2500 3500 1210 Bruttokosten in Euro 11.700 6.000 8.950 - 4.000 217.000 271.000 92.500 Körperschutzausstattung 329 157 22 70 - 251 - - Bruttokosten in Euro 35.600 40.900 4.600 19.100 - 105.000 - - Schlagschutzhelm 197 120 - - - 502 300 250 Bruttokosten in Euro 48.400 55.500 - - - 109.100 357.000 297.500 flammh. Unterwäsche - - - - - 500 500 190 Bruttokosten in Euro - - - - - 41.900 41.900 13.700 Flammschutzhaube - - - - - - - 100 Bruttokosten in Euro - - - - - - - 2.400 Materielle Ausstattung der Landes- und Bereitschaftspolizei IV Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Anlage