07.11.2017 Drucksache 6/4724Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. November 2017 Diensthunde in Polizei und Justiz II Die Kleine Anfrage 2539 vom 13. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Diensthund ist bei der Polizei ein wichtiges Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Im Bereich des Justiz vollzugs werden Diensthunde als Schutzhunde und Drogenspürhunde eingesetzt. Ich frage die Landesregierung: Wie viele Diensthunde sollen aus welchen Haushaltstiteln bis wann für die Landespolizei sowie für den Jus tizvollzug erworben werden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Thüringer Polizei beabsichtigt, in den Jahren • 2017 12 Diensthunde, • 2018 12 Diensthunde, • 2019 9 Diensthunde, • 2020 10 Diensthunde und • 2021 12 Diensthunde zu erwerben. Für den Thüringer Justizvollzug sollen zwei Diensthunde im Jahr 2018 spätestens jedoch 2019 erworben werden. Der Erwerb der Diensthunde erfolgt jeweils aus dem Haushaltstitel 511 01. Maier Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Diensthunde in Polizei und Justiz II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: