07.11.2017 Drucksache 6/4725Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. November 2017 Angeblicher Vorfall in Gera am 18. September 2017 (in "Parkanlage Talstraße") Die Kleine Anfrage 2555 vom 20. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Ostthüringer Zeitung vom 19. September 2017 war unter anderem Folgendes zu ent nehmen: "... Weil mehrere Männer einer Personengruppe am Montag, gegen 17:25 Uhr, in der Parkanlage der Talstraße urinierte (sic), mit Flaschen schmissen und mehrfach ihre Geschlechtsteile vor anwesenden Passanten entblößten, wurde die Polizei Gera informiert. Im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung konnten zwei Täter im Alter von 20 und 30 Jahren, indischer und afghanischer Herkunft ermittelt und in Gewahsam (sic) genommen werden. Diese müssen nun mit der Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfah rens rechnen. Die Ermittlungen zu den weiteren, bislang unbekannten Tätern mit ausländischem Ausse hen, wurden aufgenommen." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vor fall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämt liche, auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren, wurden Gerichtsverfahren eingeleitet und wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4725 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. November 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens (Stand: 11.Oktober 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationel len Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreihei ten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 18.September 2017 informierten Zeugen die Polizei, dass sich im Park der Jugend in Gera eine männ liche Person aufhält, welche mit Flaschen um sich wirft und ihr Geschlechtsteil entblößt. In Begleitung des Tatverdächtigen befand sich eine weitere Person, welche an den Tathandlungen nicht beteiligt war. Beide Personen konnten im Zusammenhang mit den eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen festgestellt werden. Im Rahmen der Identitätsfeststellung leistete die tatverdächtige Person aktiv Widerstand und wur de in Gewahrsam genommen. Ermittlungen gegen weitere Personen werden nicht geführt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen und Widerstand gegen Vollstre ckungsbeamte gegen einen afghanischen Staatsangehörigen eingeleitet. Dieser ist nach polizeilichen Er kenntnissen im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Zu 3.: Zum Tatverdächtigen liegen polizeiliche Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Infolge des Sachverhaltes gab es keine verletzten Personen. Zu 5.: Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 6.: Es waren sechs Polizeibeamte im Einsatz. Maier Minister Angeblicher Vorfall in Gera am 18. September 2017 (in "Parkanlage Talstraße") Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: