07.11.2017 Drucksache 6/4726Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. November 2017 Angeblicher Vorfall in Gera am 18. September 2017 Die Kleine Anfrage 2556 vom 20. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe von "TAG 24" vom 19. September 2017 war unter anderem Folgendes zu entnehmen: "... Ungewöhnliche Tat kurz vor Feierabend in der Geraer Innenstadt. ... Wie die Polizei am Mittwoch (Anm.: muß wohl heißen: Montag) mitteilte, habe ein bisher unbekannter Mann gegen 20.50 Uhr in einem Laden geschäft an der Zeulsdorfer Straße seine Notdurft verrichtet. Jedoch an einem ungewöhnlichen Ort. Der Mann (sic) benutzte nicht, wie allgemein üblich, eine Toilette für seine Notdurft. Sondern verrichtete das Geschäft kurzerhand in einem Warenregal und beschädigte dabei die darin befindliche Ware. Als der Mann von dem Ladendetektiv auf sein ungebührliches Verhalten angesprochen wurde, drohte er mit Gewalt und flüchtete kurzerhand mit einem Fahrrad in unbekannte Richtung. ..." Ich frage die Landesregierung: Hat sich das einleitend Geschilderte am oder um den 18. September 2017 so oder so ähnlich zugetragen? Wenn ja, was genau geschah? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. November 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 12. Oktober 2017). Unter Hinweis auf Arti kel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafpro zessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestim mung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsver mutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von wei teren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungs gerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EC 386/13). Antwort: Nach bisherigen Ermittlungen betrat am Abend des 18. September 2017 eine bislang unbekannte männli che Person den REWE-Markt in der Zeulsdorfer Straße in Gera. Dort urinierte der Täter in ein Regal des Geschäftes. Er beschädigte hierdurch über 300 Produkte von Haus halts- und Reinigungsmitteln. Der Ladendetektiv sprach die männliche Person auf die Tat an. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4726 Diese verließ daraufhin das Geschäft unter dem Vorwand, sein Fahrrad anschließen zu müssen. Im Außen bereich nahm der unbekannte Täter fortfolgend eine großgliedrige Fahrradkette und bedrohte damit den Ladendetektiv. Der Täter konnte unerkannt flüchten. Die Ermittlungen zum Sachverhalt sind noch nicht ab geschlossen. Maier Minister Angeblicher Vorfall in Gera am 18. September 2017 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Antwort: