07.11.2017 Drucksache 6/4727Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2017 Vorfälle in Erfurt am 18. und 19. September 2017 (Ladendiebstähle Nähe Moskauer Platz) Die Kleine Anfrage 2562 vom 22. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Das Netz-"Presseportal" der Landespolizeiinspektion Erfurt meldete am 19. September 2017 unter anderem Folgendes: "... Ladendieb gibt falsche Personalien an ... Ein Langfinger konnte am Dienstagmorgen, gegen 08:20 Uhr, von der Ladendetektivin eines Lebensmittelmarktes am Moskauer Platz gestellt werden. Er hatte bereits am Montag zugeschlagen, flüchtete aber unerkannt. Da der Mann angab, Michael Jackson zu heißen, musste die Polizei hinzugezogen werden. Den Beamtem gegenüber gab der 41-Jährige seine richtigen Personalien an und händigte die Waren im Wert von 26,73 Euro aus. Neben der Diebstahlsanzeige erhielt der Mann Hausverbot. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich der einleitend geschilderten Vorfälle am 18. und 19. September 2017 ereignet ? 2. Woraus resultiert gegebenenfalls die Erkenntnis, dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter am 18. und dem am 19. September 2017 um die selbe Person handelte, wenn er am 18. September 2017 "unerkannt " geflüchtet war? 3. Warum muss "die Polizei hinzugezogen werden", wenn eine Person behauptet, "Michael Jackson" zu heißen? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit den Vorfällen gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 6. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet und wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4727 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. November 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens (Stand: 9. Oktober 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen stellen sich die Sachverhalte wie folgt dar: Am 18. September 2017 und am 19. September 2017 entwendete der Tatverdächtige diverse Lebensmittel sowie Haushaltsartikel aus einem Geschäft in Erfurt, Moskauer Platz. Nachdem er am 18. September 2017 noch vor der Personalienfeststellung das Geschäft verlassen konnte, wurde er am 19. September 2017 durch Mitarbeiter der Verkaufsstelle gestellt. Zu 2.: Der Tatverdächtige wurde durch Zeugen wiedererkannt. Zu 3.: Der Tatverdächtige war nicht im Besitz eines Ausweisdokumentes. Insoweit konnten die Mitarbeiter des Geschäftes die Identität des Tatverdächtigen nicht zweifelsfrei feststellen. Zu 4.: Es wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl gegen einen deutschen Staatsbürger eingeleitet. Zu 5.: Zum Tatverdächtigen liegen polizeiliche Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Maier Minister Vorfälle in Erfurt am 18. und 19. September 2017 (Ladendiebstähle Nähe Moskauer Platz) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: