07.11.2017 Drucksache 6/4729Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. November 2017 Thüringer Gesetz zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4497) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 2597 vom 10. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4729 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es werden keine Mitwirkungsvorbehalte, Kontrollpflichten, Berichtspflichten, Statistiken eingeführt oder erweitert . Als sonstige Pflichten werden im Gesetzentwurf einfachgesetzlich verankert: • nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits von Verfassungs wegen bestehende Anhörungspflicht der Landkreise gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden, • Erweiterung des Auskunftspflicht der Gemeinden nach § 32 Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Zu 2.: Für Unternehmen werden keine neuen Pflichten eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert. Zu 3.: Der Landeshaushalt wird durch die Finanzausgleichsmasse in Höhe von voraussichtlich rund 1.961 Millionen Euro im Jahr 2018 und 1.956 Millionen Euro im Jahr 2019 belastet. Die kommunalen Haushalte werden voraussichtlich in entsprechender Höhe entlastet. Zu 4.: Es erfolgt keine finanzielle Be- oder Entlastung der Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben. Zu 5.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Zu 6.: Von dem Regelungsvorhaben sind keine kleinen und mittleren Unternehmen betroffen. Zu 7.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu 9.: Es erfolgt keine finanzielle Be- oder Entlastung der Bürger durch das Regelungsvorhaben. Zu 10.: Der Gesetzentwurf enthält keine weitergehenden Eingriffe im Vergleich zur geltenden Rechtslage. Zu 11.: Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Zu 12.: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 11 verwiesen. Zu 13.: Umweltspezifische Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Maier Minister Thüringer Gesetz zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4497) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: