09.11.2017 Drucksache 6/4731Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. November 2017 Angeblicher Vorfall in der Nacht vom 2./3. September 2017 in Weimar ("Überfall auf Pärchen") Die Kleine Anfrage 2531 vom 6. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Heute erhielt ich eine Mitteilung eines Weimarer Bürgers, nach der sich "in Weimar in der Nacht zu Sonntag ... am oder in der Nähe vom Schlossplatz" ein Vorfall ereignet haben soll, bei dem "5 'Südländer' ein Pärchen überfallen" hätten. Die Frau läge "mit Schock in einem Weimarer Hospital", der Mann mit "schweren Verletzungen unter anderem Jochbeinbruch in Uni Klinik Jena". Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sich das einleitend Geschilderte so oder ähnlich zugetragen? Wenn ja, was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Wer sind die Opfer (bitte Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit/en - sämtliche, auch gegebenenfalls vorherige - angeben)? Welche Verletzungen erlitten sie? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 6. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4731 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. November 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 3. September 2017 wurde ein Deutscher nach seinen Angaben von mehreren ausländischen Personen angegriffen und geschlagen, als er allein auf dem Nachhauseweg war. Seine Partnerin war bereits vorausgegangen . Zuvor habe es bereits im Reithaus in Weimar Schwierigkeiten mit den Personen gegeben. Zu 2.: Insgesamt wurden drei Polizeibeamte eingesetzt. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung gegen Unbekannt eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: Bei dem Geschädigten wurde ein Jochbein- und Nasenfraktur diagnostiziert. Zu der Partnerin liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 6.: nein Maier Minister Angeblicher Vorfall in der Nacht vom 2./3. September 2017 in Weimar ("Überfall auf Pärchen") Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: