09.11.2017 Drucksache 6/4733Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. November 2017 Russland-Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident Kramer - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2552 vom 15. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund der nur teilweisen Beantwortung meiner Kleinen Anfrage (Drucksache 6/4458) stellen sich mehrere Nachfragen, wobei ich das - angebliche - Zitat des Herrn Kramer voranstelle: "Wenn ich mir das Gesamtbild anschaue, dass erklärte russische Rechtsnationale und Rechtsextremisten in einem weiten Feld in der Bundesrepublik aktiv sind, unter anderem auch in Thüringen … sind für uns Kontakte sichtbar geworden, die im Bereich der Neuen Rechten unterwegs sind, die offensichtlich mit Billigung aus Moskau unterwegs sind."1 Ich frage die Landesregierung: 1. Ist das obige Zitat korrekt? Wenn ja, wie ist die folgende Aussage der Landesregierung in Drucksache 6/4458 zu verstehen: "Die Verfassungsschutzbehörden verwenden den Begriff das 'Rechtsnationalismus ' nicht." Gehört Herr Kramer nach Auffassung der Landesregierung den "Verfassungsschutzbehörden " an und/oder vertritt er sie? Wenn nein, was sagte Herr Kramer stattdessen? 2. Auf welcher Grundlage (Studien oder sonstige Erkenntnisse bitte nennen) hat der Thüringer Verfassungsschutzpräsident von "Rechtsnationalismus" gesprochen und damit einen Begriff benutzt, der laut Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/4458) zu den Fragen 3 bis 5 nicht von dem ihm geleiteten Amt für Verfassungsschutz verwandt wird? 3. Welche Parteien, Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse sind nach Auffassung der Landesregierung aufgrund welcher Kriterien und Erkenntnisse als "rechtsnational" zu klassifizieren? 4. Sind "rechtsnationale" Parteien, Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse nach Ansicht der Landesregierung verfassungswidrig/antidemokratisch? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 5. Welche "rechtsnationalen" Parteien, Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen unterhalten Kontakte/Beziehungen welcher Art (personell, finanziell, organisatorisch et cetera) zu russischen "rechtsnationalen" Parteien, Vereinigungen und Personenzusammenschlüssen? 6. Gab es hinsichtlich oder anlässlich der im Rahmen eines Interviews mit dem MDR erfolgten Äußerung des Verfassungsschutzpräsidenten, es gebe "Vermutungen, dass diese rechtsextremistische Szene - wie alles andere, was sich in Russland abspielt - natürlich nicht ohne Aufmerksamkeit des Kremls be- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4733 ziehungsweise der russischen Sicherheitsorgane agiert. Insofern passt das in die Kategorie der Destabilisierungsstrategien , die in Russland gefahren werden und die wir auch in anderen europäischen Ländern erleben."2 a) Gespräche mit russischen Behörden/Vertretern des russischen Staates (Konsulat, Botschaft und andere ) in Deutschland; b) eine Entschuldigung des Verfassungsschutzpräsidenten bei russischen Behörden/Vertretern des russischen Staates in Deutschland (Konsulat, Botschaft und andere)? 7. Welche Erkenntnisse oder tatsächlichen Anhaltspunkte liegen der Landesregierung hinsichtlich der a) Einflussnahme russischer Geheimdienste oder sonstiger russischer Behörden auf Thüringer Entscheidungsträger ; b) Einflussnahme russischer Geheimdienste oder sonstiger russischer Behörden auf öffentliche Meinung in Thüringen (Propaganda und Desinformationskampagne) vor?3 8. Welche russischen sozialen Netzwerke und Massenmedien (TV, Radio, Internet) verbreiten nach Auffassung der Landesregierung "Propaganda und Desinformationen" in Thüringen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Selbstverständlich gehört der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz den Verfassungsschutzbehörden an. Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2354 (Drucksache 6/4458) mitgeteilt, sind die Übergänge zum Rechtsextremismus fließend. Die Verwendung des Begriffs "Rechtsnationale" in dem Interview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk durch den Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz ist in diesem Sinne zu verstehen. Bei der Kategorisierung der der Beobachtung des Amtes für Verfassungsschutz unterliegenden Personenzusammenschlüssen wird auf den Begriff jedoch nicht zurückgegriffen. Zu 2.: Die Verwendung des Begriffes "Rechtsnationale" basiert nicht auf der Grundlage von Studien. Zur Herkunft des Begriffs wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 2354 (Drucksache 6/4458) verwiesen. Zu 3. und 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 2354 (Drucksache 6/4458) sowie die Antwort zu Frage 1 dieser Kleinen Anfrage wird verwiesen. Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 2354 (Drucksache 6/4458) sowie die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: nein Zu 7.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse oder tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne der Fragestellung vor. Zu 8.: Russische "Propaganda und Desinformationen" (zum Beispiel über russisches Inlandsfernsehen, Medien wie "RT" und "Sputnik News", YouTube-Kanäle wie zum Beispiel "OKEYAM NET" oder Internetseiten wie "anonymousnews.ru") können weltweit über Satellit, Kabel oder das Internet empfangen oder abgerufen werden. Der Landesregierung liegen keine Dokumentationen vor, in der die russischen Instrumente für globale Beeinflussungsaktivitäten über soziale Netzwerke und Massenmedien aufgezählt sind. 3 Drucksache 6/4733Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 2354 (Drucksache 6/4458) verwiesen. Maier Minister Endnote: 1 Vergleiche http://de.sputniknews.com/politik/20170626316335555-thueringer-verfassungsschutzchef-kremls-neonezis /. 2 Vergleiche Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Brandner (Drucksache 6/4458) zu Frage 2. 3 Vergleiche ebenda. Russland-Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident Kramer - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: