09.11.2017 Drucksache 6/4734Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. November 2017 Angeblicher Vorfall in Weimar am 25. September 2017 ("Messerattacke" in "sozialer Einrichtung") Die Kleine Anfrage 2577 vom 29. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Thüringer Allgemeinen vom 27. September 2017 war Folgendes zu entnehmen: "... Nach einem heftigen Streit kam es Montagabend um 17.40 Uhr in einer sozialen Einrichtung in Weimar zu dem Messerangriff. Zwei Männer bewohnen dort zusammen eine WG. Am Nachmittag wurde erheblich Alkohol konsumiert. Im Streit griff ein 42-Jähriger zum Messer und stach damit seinem 30-jährigen Mitbewohner in den Oberkörper. Die Verletzung ist laut Polizei schwer, aber nicht lebensbedrohlich. Andere Bewohner hatten die Polizei gerufen. ... Ein Atemalkoholtest ergab beim Beschuldigten knapp 3 Promille. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4734 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. November 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 18. Oktober 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EC 386/13). Zu 1.: Nach bisherigen Ermittlungen kam es am Nachmittag des 25. September 2017 in einer Wohnung in 99438 Weimar, OT Holzdorf, zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei männlichen Personen. Beide Personen sind am Ereignisort wohnhaft und bewohnen diesen als Wohngemeinschaft. Nach dem gemeinschaftlichen Konsum alkoholischer Getränke kam es zum Streit zwischen den beiden Personen. Dabei stach der Angreifer mit einem Messer auf den Geschädigten ein. Dieser verteidigte sich mit Tritten und Schlägen. Sowohl das Opfer als auch der Täter wurden verletzt und mussten medizinisch behandelt werden. Bei beiden Personen wurden hohe Alkoholwerte festgestellt. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags gemäß §§ 212, 23 Strafgesetzbuch eingeleitet . Nach polizeilichen Erkenntnissen ist der Tatverdächtige deutscher Staatsbürger. Zu 3.: Insoweit wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. Zu 4.: Es wurden zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 30 Jahren und 42 Jahren verletzt. Zu 5.: Die Ermittlungen dauern noch an. Das Ermittlungsverfahren befindet sich noch in polizeilicher Bearbeitung. Zu 6.: Zur Klärung des Sachverhaltes kamen sieben Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Es wurden keine Polizeibeamten verletzt. Maier Minister Angeblicher Vorfall in Weimar am 25. September 2017 ("Messerattacke" in "sozialer Einrichtung") Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: