10.11.2017 Drucksache 6/4738Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. November 2017 Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg , Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4498) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 2595 vom 10. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4738 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) wird gemäß § 4 Abs. 1 des Staatsvertrages über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (GKDZ-StV) im Wege der Auftragsverarbeitung, also auf Weisung und Verantwortung der Trägerländer, tätig. Deren Pflichten bleiben unberührt. Zu 2.: Der GKDZ-StV begründet keine Pflichten für Private. Zu 3.: Die Belastung des Landeshaushalts besteht in Höhe der jeweiligen Finanzierungsbeiträge, vergleiche § 2 Abs. 2, 3 GKDZ-StV. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 5.: Es wurde eine auf anerkannten Maßstäben beruhende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angefertigt. Zu 6. bis 9.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 10. und 11.: Die mit der Telekommunikationsüberwachung einhergehenden Grundrechtseingriffe stützen sich unverändert auf die Rechtsgrundlagen des Polizei- und Strafprozessrechts. Sie sind den Polizei- und Justizbehörden der Länder, nicht dem GKDZ zuzurechnen, welches im Wege der Auftragsverarbeitung für die Trägerländer tätig wird (§ 4 Abs. 1 GKDZ-StV). Zu 12.: Die Kooperation erleichtert den Trägerländern die sachgerechte und wirtschaftliche Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und dient damit den Interessen aller Bürgerinnen und Bürger. Ein darüber hinausgehender "Mehrwert " für Private ist nicht bezweckt. Zu 13.: Das GKDZ hat keine besonderen, über das übliche Maß beim Betrieb technischer Anlagen hinausgehenden Auswirkungen auf die Umwelt. Maier Minister Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Branden-burg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Tele-kommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (Gesetz-entwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4498) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6. bis 9.: Zu 10. und 11.: Zu 12.: Zu 13.: