14.11.2017 Drucksache 6/4742Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. November 2017 Einsatz von Herbiziden zur Unkrautfreihaltung im Umfeld von Photovoltaikanlagen Die Kleine Anfrage 2585 vom 29. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Einsatz von Herbiziden im unmittelbaren Umfeld von Photovoltaikanlagen ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz verboten. Allerdings kann die zuständige Behörde Ausnahmen von diesem Verbot machen und die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden kann. In Thüringen wurden in den Jahren 2015 und 2017 Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung der Herbizide Roundup Ultra, Glyfos , Vorox F, Glyfos TF Classic und Finalsan Plus im unmittelbaren Umfeld von Photovoltaikanlagen erteilt. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurden seit dem Jahr 2005 pro Jahr Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Herbiziden zur Unkrautfreihaltung für Photovoltaikanlagen erteilt (bitte Angabe aller Fälle pro Jahr in Jahresscheiben und Angabe des Namens des jeweiligen Herbizids)? 2. Für welche Mengen auszubringenden Herbizids und welche Anwendungsdauer wurden diese Ausnahmegenehmigungen jeweils beantragt? 3. Durch welche Kontrollen wird sichergestellt, dass der Herbizid-Einsatz nur in den beantragten Gebieten und nur im Rahmen der erteilten Genehmigung erfolgt? 4. Durch welche Kontrollen wird im Allgemeinen sichergestellt, dass Photovoltaikanlagen nicht mit Herbizid -Einsatz unkrautfrei gehalten werden, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt? 5. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass der Einsatz von Herbiziden mit der im energiepolitischen Zieldreieck geforderten Umweltverträglichkeit zu vereinbaren ist? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 10. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Anzahl der seit 2005 erteilten Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Herbiziden zur Unkrautfreihaltung auf Photovoltaikanlagen geht jahresbezogen und unter Angabe der Herbizid-Handelsnamen aus nachstehender Übersicht hervor. Ebenso können der Übersicht die beantragten Mengen der betreffenden Herbizide sowie die Anwendungs- beziehungsweise Genehmigungsdauer entnommen werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4742 Jahr Anzahl erteilter Genehmigungen Herbizide Beantragte Mengen Genehmigungsdauer in Jahren 2005 bis 2010 0 - - - 2011 1 Finalsan, Dominator Ultra 16,6 l; 1 l 3 2012 1 Roundup Ultra 5 l 3 2013 1 Ranger oder Garlon 3,9 l 0,42 2014 1 Glyfos 7 l 3 1 Finalsan, Figaro TF 16,6 l; 1 l 2015 2 Roundup Ultra 5,6 l 3 Glyfos 2016 0 - - - 2017 1 Glyfos TF Classic, Finalsan Plus 11 l, 365 l 1 bei Glyfos TF Classic sowie 3 bei Finalsan Plus 1 Vorox F 120 g 3 Zu 3.: Kontrollen zur Einhaltung erteilter Ausnahmegenehmigungen werden von den Landwirtschaftsämtern entsprechend eines vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vorgegebenen Kontrollplanes systematisch durchgeführt. Zu 4.: Kontrollen, ob unzulässige Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln im Bereich von Photovoltaikanlagen erfolgt sind, führen die Landwirtschaftsämter im Falle vorliegender Verdachtsmomente und somit anlassbedingt durch. Zu 5.: Die Landesregierung ist der Ansicht, dass der mittels Ausnahmegenehmigung über die Jahre erfolgte, geringe Einsatz von Herbiziden auf Photovoltaikanlagen in Thüringen umweltverträglich gewesen ist. Das in Thüringen diesbezüglich praktizierte Ausnahmegenehmigungsverfahren unterliegt einerseits strengen Anforderungen . Andererseits wurden und werden dann keine Ausnahmegenehmigungen erteilt, wenn überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere der Schutz der Bevölkerung sowie der Tier- und Pflanzenwelt vor einer unmittelbaren Gefährdung durch Pflanzenschutzmittel, dem entgegenstehen. Zudem handelt es sich bei den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Genehmigungsfällen um Ausnahmesituationen, denn grundsätzlich werden Photovoltaikanlagen in Thüringen mit Mahd oder Beweidung durch Schafe oder Ziegen von unerwünschtem Pflanzenbewuchs frei gehalten. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Einsatz von Herbiziden zur Unkrautfreihaltung im Umfeld von Photovoltaikanlagen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: