07.11.2017 Drucksache 6/4747Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. November 2017 Übernahme ehemaliger Fraktionsmitarbeiter in den Landesdienst - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2561 vom 12. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2286 in Drucksache 6/4294 wurden seit dem Jahr 2014 mehr als zehn vormalige Mitarbeiter aus den Koalitionsfraktionen in Beschäftigungsverhältnisse des Freistaats Thüringen übernommen. Die von dem Fragesteller ebenfalls erbetene Antwort nach der Eingruppierung dieser Mitarbeiter wurde durch die Landesregierung nicht erteilt. Überdies ergeben sich aus den Antworten der Landesregierung weitere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wurden die vormaligen Fraktionsmitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Einstellung in den Landesdienst eingruppiert (bitte einzeln aufschlüsseln nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe)? 2. An welchem konkreten Datum wurden im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015 vormalige Fraktionsmitarbeiter im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz unbefristet eingestellt? 3. Wurden die seit dem Jahr 2014 mit vormaligen Fraktionsmitarbeitern besetzten Stellen im Vorfeld öffentlich ausgeschrieben (Antwort bitte für jede Position einzeln aufschlüsseln und begründen)? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. November 2017 beantwortet. Die Landesregierung hat den Landtagspräsidenten wegen bestehender datenschutzrechtlicher Bedenken unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen gebeten, von der Veröffentlichung der Anlagen* zu ihrer Antwort abzusehen. Vorbemerkung: Im Hinblick auf die Veröffentlichung der Antwort der Kleinen Anfrage bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht Bedenken (vgl. Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt jeder natürlichen Person, mithin auch Bediensteten des Freistaats, einen Schutz gegen die unbegrenzte Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten. Der Eingriff durch Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einer bestimmbaren natürlichen Person - insbesondere in der Internetpräsentation des Landtags - wiegt so schwer, dass nach Auffassung der Landesregierung eine Veröffentlichung nicht erfolgen kann. Es können aus der Aufstellung zur Beantwortung der Fragen Rückschlüsse auf konkrete Personen und deren beruflichen Werdegang sowie bei einer vollständigen Beantwortung auch auf die an diese konkreten Personen K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Fiedler (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4747 gezahlten Vergütungen gezogen werden. Die Beantwortung dieser Fragen wurde daher in Anlagen* vorgenommen , die als "nicht zur Veröffentlichung vorgesehen" gekennzeichnet wurden. Zu 1.: Eine Beantwortung kann aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken nicht erfolgen. Es wird auf die obigen allgemeinen Ausführungen und die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2286 verwiesen. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass insoweit jedoch die Möglichkeit und die Bereitschaft der Landesregierung bestehen, bei Bedarf in einer nichtöffentlichen Sitzung eines Parlamentsgremiums diese weitergehenden Auskünfte zu erteilen. Zu 2.: Die Kleine Anfrage 2561 bezieht sich inhaltlich auf die Kleine Anfrage 2286. Für die Beantwortung wurden daher die Anlagen* zur Kleinen Anfrage 2286 entsprechend ergänzt. Zu 3.: Die Kleine Anfrage 2561 bezieht sich inhaltlich auf die Kleine Anfrage 2286. Für die Beantwortung wurden daher die Anlagen* zur Kleinen Anfrage 2286 entsprechend ergänzt. Aufgrund der genannten datenschutzrechtlichen Bedenken bekräftige ich nochmals meine Bitte, von der öffentlichen Drucklegung der Anlagen* (einschließlich der Veröffentlichung im Internetauftritt des Landtags) abzusehen. Taubert Ministerin Endnote: * Auf die Veröffentlichung der Anlagen zu der Antwort der Landesregierung wurde entsprechend der Bitte der Landesregierung aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken abgesehen. Dem Fragesteller und den Fraktionen wurde jeweils ein Exemplar der Antwort der Landesregierung samt Anlagen übermittelt. Übernahme ehemaliger Fraktionsmitarbeiter in den Landesdienst - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: