10.04.2015 Drucksache 6/475Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. April 2015 Personalsituation im Thüringer Strafvollzug Die Kleine Anfrage 179 vom 25. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem im dbb regional magazin vom Oktober 2014 veröffentlichten Beitrag beleuchtete der Vorsitzende des Landesverbands des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Gerd Schulz, aus seiner Sicht das Verhältnis zwischen Thüringer Justizministerium, Bediensteten im Thüringer Strafvollzug, Gewerkschaften und Personalräten. Weder für das neue Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch noch für den Bau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit dem Freistaat Sachsen und bei der Entwicklung eines "Personalkonzeptes" für den Justizvollzug sei die breite Einbeziehung von erfahrenen Bediensteten des Thüringer Justizvollzugs, von Gewerkschaften und Personalräten erfolgt. Im Gegenteil, Personalräte hätten bereits vor zwei Jahren einen umfassenden Fragenkatalog, insbesondere zu den anstehenden Schließungen der Justizvollzugsanstalten Gera und Hohenleuben, eingereicht - bisher ohne Antwort aus dem Ministerium. Zudem sprach er den nach seiner Aussage hohen Krankenstand im Thüringer Justizvollzug an, der nicht allein mit einem Behördlichen Gesundheitsmanagement zu lösen sei. Dazu gehöre auch ein besserer Führungsstil der Verantwortlichen im Thüringer Justizministerium. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bedienstete waren in den Jahren 2013 und 2014 in den einzelnen Thüringer Justizvollzugsanstalten in welchen Besoldungsgruppen beschäftigt? 2. Wie hoch war das planmäßige und das tatsächliche Verhältnis (Betreuungsschlüssel) von Bediensteten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes zu Gefangenen in den einzelnen Thüringer Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2013 und 2014 und was sieht die diesbezügliche perspektivische Planung der Landesregierung vor? 3. Welche Vorschriften gemäß Arbeitszeitverordnung gelten für den Einsatz von Bediensteten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes hinsichtlich der Anzahl aufeinander folgender Schichtdienste, kurzer Schichtwechsel, des Umfangs von Überstunden und einer vorausschauenden Arbeitszeitplanung? 4. Wurden diese Vorschriften in den Jahren 2013 und 2014 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten eingehalten bzw. welche Abweichungen gab es (bitte Art, Umfang, Grund und Maßnahmen zu deren Abstellung benennen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/475 5. Wie hoch waren die durch Krankheit bedingten Ausfallzeiten der Bediensteten im Thüringer Justizvollzug in den Jahren 2013 und 2014 und wie wird die Situation von der Landesregierung bewertet? 6. Was ergab die Auswertung der im Jahr 2012 durchgeführten Mitarbeiterbefragung zur Arbeitszufriedenheit (siehe dazu Antwort auf die Kleine Anfrage 5/5155) und mit welchem Ergebnis wurden zwischenzeitlich weitere Befragungen durchgeführt? 7. Inwieweit wurde der Fragenkatalog der Personalräte zu den anstehenden Schließungen der Justizvollzugsanstalten Gera und Hohenleuben von der Landesregierung bearbeitet bzw. beantwortet? 8. Welchen Handlungsbedarf gibt es aus Sicht der Landesregierung hinsichtlich der Personalstruktur sowie der Arbeitsbedingungen und des Umgangs mit Bediensteten der Thüringer Justizvollzugsanstalten und welche Veränderungen sind vorgesehen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Beantwortung der Frage 1 ergibt sich aus der beigefügten tabellarischen Übersicht. Zu 2.: Einen planmäßigen Betreuungsschlüssel im Thüringer Justizvollzug gibt es nicht, da der Betreuungsschlüssel eine variable Größe ist, der sowohl von der Fluktuation des Personals als auch von der Gefangenenbelegung abhängig ist und daher monatlich variiert. Bundesweit wird ein ungefährer Richtwert für den Betreuungsschlüssel zwischen 46,0 und 50,0 angenommen, wobei für den Jugendvollzug aufgrund der besonderen behandlerischen Aufgaben dieser Klientel stets von einem überdurchschnittlichen Betreuungsschlüssel ausgegangen wird. Der Betreuungsschlüssel in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen, der das Verhältnis der Anzahl der Bediensteten je 100 Inhaftierte darstellt, ist für die Stichtage 31. Dezember 2013 und 31. Dezember 2014 für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Anstalt Betreuungsschlüssel am 31. Dezember 2013 Betreuungsschlüssel am 31. Dezember 2014 Ichtershausen/Arnstadt 76,51 100,002 Gera 68,81 61,34 Goldlauter 51,10 59,38 Hohenleuben 48,23 46,97 Tonna 46,59 47,12 Untermaßfeld 44,58 42,94 JAA Weimar/Arnstadt 171,431 85,711 Gesamt: 52,681 54,46 Die perspektivische Entwicklung des Betreuungsschlüssels in den Justizvollzugseinrichtungen wird zum einen durch den beschlossenen Stellenabbau und zum anderen durch die zu erwartenden Veränderungen in der Thüringer Vollzugslandschaft geprägt sein. Die planmäßigen Altersabgänge sollen teilweise durch die Einstellung von Anwärtern kompensiert werden. Mit der Belegung des geplanten Anstaltsneubaus in Zwickau voraussichtlich im Jahr 2019 wird es maßgebliche Veränderungen im Thüringer Vollstreckungsplan und somit auch in der Struktur/Aufgabenwahrnehmung des Thüringer Justizvollzuges und folglich dem Personalbestand in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen geben. Zu 3.: Für den Einsatz der Bediensteten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes bilden § 59 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) in Verbindung mit den Regelungen der Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (ThürAzVO) sowie die Dienstvereinbarung zwischen dem Thüringer Justizministerium und dem Hauptpersonalrat Justizvollzug über die Arbeitszeit der Thüringer Justizvollzugsbeamten in der Fassung vom 5. Dezember 2007 die rechtlichen Grundlagen. 3 Drucksache 6/475Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Spezialregelungen für die Bediensteten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugsanstalten bezüglich der Anzahl aufeinanderfolgender Schichtdienste und Schichtwechsel finden sich in § 9 ThürAzVO sowie unter Nummer 2 der o. a. Dienstvereinbarung. Die vorgenannten Rechtsvorschriften und Dienstvereinbarung sind die Grundlagen für das im Thüringer Justizvollzug eingesetzte elektronische Dienstplanungsprogramm SP-Expert. Über dieses Dienstplanungsprogramm sind durch die Justizvollzugsanstalten Soll-Dienstpläne zu erstellen. Hierin wird - ausgehend von dem zur Verfügung stehenden Personalschlüssel unter Berücksichtigung anstehender Aufgaben - für die einzelnen Dienstplangruppen die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit jedes Bediensteten nachgewiesen und festgelegt, in welchem Umfang Zusatzdienste zu erbringen und welche Funktionen ständig zu besetzen sind. Hinsichtlich des Umfangs von in § 11 ThürAzVO definierter Mehrarbeit gibt es keine rechtliche Regelung. Gemäß § 59 Abs. 4 Satz 1 ThürBG sind Beamte verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt. Für dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit von weniger als fünf Stunden im Monat erfolgt kein Freizeitausgleich und keine Vergütung (§ 59 Abs. 4 Satz 2 ThürBG). Der Gesetzgeber sieht demnach Mehrarbeitszeit von fünf Stunden im Monat im Sinne von Ausnahmefällen als angemessen und mit der Besoldung als abgegolten an. Zu 4.: Grundsätzlich sind alle Justizvollzugseinrichtungen bestrebt, in ihren Soll-Dienstplänen die Regelungen des Thüringer Beamtengesetzes, der Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten und der Dienstvereinbarung zwischen dem Thüringer Justizministerium und dem Hauptpersonalrat Justizvollzug über die Arbeitszeit der Thüringer Justizvollzugsbeamten umzusetzen. Dennoch führt der vollzugliche Alltag zu Abweichungen von einer optimalen Dienstplanung und damit auch von der (persönlichen) Planungssicherheit der Bediensteten. Dies betrifft sowohl die Schichtfolgen als auch die kurzen Schichtwechsel. Die Abweichungen von den erstellten Soll-Dienstplänen wurden im Anfragezeitraum zu etwa zwei Drittel der Fälle durch dienstliche Gründe notwendig. Insbesondere wegen unvorhersehbar erforderlich gewordener Behandlungen Inhaftierter in Krankenhäusern außerhalb des Vollzuges, während der Urlaubszeit und in Zeiten mit erhöhtem Krankenstand im Personalbestand waren Verschiebungen in der Dienstorganisation unumgänglich, um den reibungslosen Dienstbetrieb der Justizvollzugseinrichtungen aufrechtzuerhalten. Etwa ein Drittel der Abweichungen von den erstellten Soll-Dienstplänen, und damit auch von den vorgeschriebenen Schichtfolgen bzw. Schichtwechseln, erfolgte auf Wunsch der Bediensteten. Die aus persönlichen Gründen durchgeführten freiwilligen Diensttausche wurden angestrebt, um mehr Dienste am Stück zu leisten und dadurch anschließend ein längeres Dienstfrei in Anspruch nehmen zu können. Soweit es sich um Abweichungen handelte, welche die Bediensteten durch freiwilligen Diensttausch oder Einplanen einer längeren Schichtdienstfolge selbst herbeigeführt haben, wurden keine Maßnahmen zur Abstellung dieses Zustandes für notwendig erachtet. Die wegen dienstlicher Gründe (insbesondere durch unvorhersehbar erforderlich gewordene Behandlungen Inhaftierter in öffentlichen Krankenhäusern, Urlaubszeit und zeitweise erhöhter Krankenstand im Personalbestand ) notwendig gewordenen Änderungen in der Dienstorganisation - und damit in der Dienstplanung - wurden zum Teil durch Nichtbesetzung von bestimmten Funktionen, die u.U. auch Einschnitte in der Behandlung der Gefangenen (z. B. Verkürzung bzw. Wegfall von Freizeitmaßnahmen) zur Folge hatten , und durch Übertragung der dringend notwendigen Aufgaben auf das verbliebene Personal kompensiert. Diese dienstlichen Probleme, die sich im vollzuglichen Alltag auch künftig nicht verhindern lassen, führten dazu, dass Bedienstete außerplanmäßig zur Dienstverrichtung herangezogen werden mussten, um bestimmte Schlüsselfunktionen, die zur Versorgung der Gefangenen und Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit nötig sind, besetzen zu können. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/475 Eine signifikante Verbesserung der personellen Situation wäre durch einen geringeren Krankenstand zu erreichen . Dies liegt jedoch nicht ausschließlich im Einflussbereich des Dienstherrn, obgleich durch die Implementierung eines Behördlichen Gesundheitsmanagement (BGM) in den Thüringer Justizvollzug, durch Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und die Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Anfragezeitraum versucht wurde, dem hohen Krankenstand entgegenzuwirken. Zu 5.: Ausfallzeiten u. a. wegen Krankheit/Kur werden ausschließlich für die Bediensteten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes, die etwa 90 v.H. des Personalbestandes ausmachen, für entsprechende Auswertungen elektronisch über das Dienstplanungsprogramm zusammengefasst. Die krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Bediensteten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes sind in nachfolgender Übersicht anstaltsbezogen für die Jahre 2013 und 2014 aufgeführt und in Tagen angegeben. Justizvollzugseinrichtung 2013 2014 Ichtershausen/Arnstadt 3.734,10 3.955,31 Gera 2.598,26 2.091,14 Goldlauter 4.896,89 5.051,59 Hohenleuben 4.730,59 4.474,68 Tonna 6.559,03 6.758,85 Untermaßfeld 4.286,94 3.720,48 JAA Weimar/Arnstadt 651,83 1.057,00 Gesamt: 27.457,64 27.109,05 Der hohe Krankenstand im Thüringer Justizvollzug von 31 bzw. 30 Tagen pro Bediensteten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes ist nicht außergewöhnlich; dieser zeichnet sich bereits über viele Jahre hinweg ab. Alle Bundesländer haben im Justizvollzugsdienst, der hohe Anforderungen an die physische und psychische Belastbarkeit seiner Bediensteten stellt, eine hohe Zahl an krankheitsbedingten Ausfallzeiten zu verzeichnen. Diese Ausfallzeiten haben sehr unterschiedliche Ursachen, die nicht ausschließlich im dienstlichen Bereich zu finden sind. Zu 6.: Die im Jahr 2012 in fünf Justizvollzugsanstalten im Einvernehmen mit den Personalvertretungen durchgeführte exemplarische Mitarbeiterbefragung erfolgte über die bereits implementierte Struktur der Gesundheitszirkel insoweit, als Fragebögen anonym ausgegeben und mittels befristeter Rückläufe wieder anonym angenommen wurden. Von zum damaligen Zeitpunkt 886 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen beteiligten sich 467 Personen an der Befragung. Die Befragungsergebnisse erreichten dadurch repräsentativen Charakter. Zentrale Zielstellung der Befragung war die Identifikation gesundheitserhaltender, - förderlicher und krankmachender Wirkfaktoren im Arbeitsfeld Justizvollzug. Anhand der Ergebnisse sollten sodann organisations-, situationsbezogene und insbesondere partizipative Maßnahmen auf der Verhältnis- und Verhaltensebene abgeleitet werden. Gleichwohl ging es um die Identifizierung supportiver Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Implementierung des BGM in die jeweiligen Behördenstrukturen. Das BGM in den Justizvollzugsanstalten des Landes Thüringen agiert als umfassend ganzheitlicher, auf strategischer Ebene ausgerichteter Ansatz, der primär verhältnispräventiv und sekundär verhaltenspräventiv arbeitet. Die Schwerpunktziele sind folgendermaßen definiert: - Schaffung und Erhalt gesundheitserhaltender Arbeitsbedingungen und Prozesse, - Erhalt und Förderung von Gesundheit und Leistungsvermögen im beruflichen Kontext, - Erhalt/Wiederherstellung von Arbeitsfähigkeit, - Erhöhung von Anwesenheit und Reduzierung belastender organisationaler Strukturen und Faktoren, - Stabilisierung der psychosozialen Gesundheit im arbeitsweltlichen Kontext, - Entwicklung und Umsetzung altersgerechter Arbeitsprozesse. Die generierte Vielfalt an quantitativen Ergebnissen aus der Befragung erlaubte zunächst eine erste Differenzierung von Themenschwerpunkten, jedoch noch keine Ableitung von zeitnah umzusetzenden Maßnahmen . Das Herstellen kausaler Wirkzusammenhänge wäre der Komplexität des Systems Justizvollzug nicht 5 Drucksache 6/475Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode gerecht geworden. Im Zuge dieser Erkenntnis wurden zur weitergehenden Erhellung der Themen qualitative Analysen über partizipative Fokusgruppen, zunächst für Mitarbeiter und Führungskräfte getrennt, später dann in der Zusammenführung durchgeführt. Durch eine Vielzahl an dialogischen Zusammenkünften wurden die einzelnen Handlungsfelder in Tiefe und Breite beleuchtet, gemeinsam Lösungsalternativen erarbeitet , welche dann wiederum in Zusammenarbeit mit den Führungskräften und Personalräten in die Umsetzung gebracht wurden. Die zentralen Handlungsfelder, die Bestandteil des fortlaufenden Prozesses sind, lassen sich in die folgenden Schwerpunkte zusammenfassen: - Betriebsklima (Anerkennung und Wertschätzung) - Dialogkultur - Führungsverhalten - Behördenkultur In der praktischen Umsetzung finden sich diese Themen im Bereich des/der: - Personalmanagements (Führungskräfteentwicklung, Teamentwicklung, BEM, fachliche Differenzierung und Konkretisierung von Anforderungsprofilen), - Organisationsentwicklung (Struktur- und Prozessanalysen/Arbeitsplatzanalysen, Installation strukturier- ter/standardisierter Beratungsprozesse, Konfliktmanagement und Moderation, Neuverteilung von Verantwortungsbereichen /Handlungsspielräumen, Mitarbeiter - Vorgesetztengespräche, anstaltsbezogene Leitbildentwicklung, Psychosoziale Beratung, themenspezifische Workshops und Fortbildungen, Notfallund Krisenintervention, Gesundheitsförderliche Schichtdienstplanung [AZM] ), - Fortbildung (Stress- und Zeitmanagement, systemische Konfliktlösung, Gesund & Fit im Arbeitsalltag u.v.m.) wieder. Weitere Prozesse befinden sich aktuell in Vorbereitung. Dazu gehören u. a. die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen, Strategien zur Verhinderung oder der frühzeitigen Intervention bei/von Mobbing und das aktive Anwesenheitsmanagement inklusive Rückkehrgesprächen. Betrachtet man den bisherigen Prozessverlauf rückwirkend, so ist zu konstatieren, dass sich die Kombination interner und externer Begleitung und Moderation als zielführend erwiesen hat. Zu 7.: Mit Datum vom 26. April 2013 wurde den Personalvertretungen ein Schreiben mit den zu diesem Zeitpunkt möglichen Antworten übersandt und gleichzeitig angeboten, an anstehenden Personalversammlungen teilzunehmen und dass Projekt auf dem jeweils aktuellen Stand zu erläutern. Hingewiesen wurde auch darauf, dass einige Fragestellungen Gegenstand der noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zum Personalübergang mit dem Freistaat Sachsen sein werden. Da im Rahmen der Gespräche und Vereinbarungen zum Personalübergang von Anfang an höchstmögliche Transparenz angestrebt ist, wurde ein erstes noch informelles entsprechendes Gespräch, bereits unter Beteiligung von Vertretern des Hauptpersonalrates Justizvollzug, geführt. Weitere, nicht ausschließlich den Personalübergang betreffende Fragestellungen sollen ebenfalls in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Personalvertretung erörtert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Diese sollen dann, außer den rechtlichen Fragestellungen, deren Beantwortung zum damaligen Zeitpunkt u. a. in Anbetracht der Überarbeitung dienstrechtlicher Vorschiften in den Freistaaten Sachsen und Thüringen nicht, oder nicht auf den Zeitpunkt des Personalübergangs bezogen möglich war, in einer Handreichung zusammengestellt werden. Zu 8.: Unter Einhaltung des festgelegten Stellenabbaus sollen - mit Ausnahme des Jahres 2016, da im Jahr 2018 planstellentechnisch keine Möglichkeit der Übernahme der Anwärter besteht - regelmäßig Anwärter sowohl im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst als auch im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten eingestellt werden, soweit die Ausbildung für den nachhaltigen Bedarf des Freistaats erforderlich ist. Damit wird gewährleistet, dass sich der Personalkörper verjüngt und freiwerdende Dienstposten wiederbesetzt werden können. Derzeit sind keine grundlegenden Veränderungen in der Organisation der Justizvollzugseinrichtungen beabsichtigt. Die Arbeitsbedingungen eines Teils der Justizvollzugsbediensteten haben sich im Laufe der Jahre zum Beispiel durch die Sanierung der Justizvollzugsanstalt Gera, den Neubau der Justizvollzugsanstalt Tonna und 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/475 der damit einhergegangenen Schließung der alten Einrichtungen in Erfurt und Gotha sowie durch den Neubau der Jugendstrafanstalt Arnstadt und der Thüringer Jugendarrestanstalt Arnstadt und der damit einhergegangenen Schließung der alten Einrichtungen in Ichtershausen und Weimar enorm verbessert. Darüber hinaus wurde über eine im Jahr 2014 mit dem Hauptpersonalrat Justizvollzug geschlossene Dienstvereinbarung ein Behördliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Thüringer Justizvollzug implementiert, das sich über einen Lenkungsausschuss (als oberstes Entscheidungsgremium), einen Steuerungskreis (anstaltsübergreifendes Gremium) und Gesundheitszirkel (in allen Justizvollzugseinrichtungen) organisiert. Ziel des nachhaltigen BGM soll die Entwicklung und Erprobung individueller Wege der Gesundheitsförderung auf allen Ebenen des Justizvollzugsdienstes sowie ihre Integration in die bestehende Organisation sein. Dies ist jedoch ein längerer Prozess, in den sich alle Bediensteten selbst einbringen können und sollen. Mit auswertbaren Ergebnissen wird jedoch frühestens in fünf Jahren gerechnet. In Vertretung Dr. Albin Staatssekretärin Anlage*) Endnote 1 Anzumerken ist bei der Thüringer Jugendarrestanstalt, dass zum 31. Dezember jeden Jahres bei keinem Jugendlichen Arrest vollzogen wird und die Anstalt somit regelmäßig nicht belegt ist. Zu den vorgenannten Stichtagen wurde daher für die Jugendarrestanstalt die Durchschnittsbelegung der Jahre 2013 und 2014, die zufällig identisch ist, in Ansatz gebracht. 2 Der hohe Betreuungsschlüssel der Jugendstrafanstalt Arnstadt im Jahr 2014 ist der noch laufenden Übergangsphase zur Belegung der Einrichtung geschuldet. *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 179 des Abgeordneten Kowalleck (CDU) Übersicht über den Personalbestand in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen an den Stichtagen 31.12.2013 und 31.12.2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 85 82 163 148 155 144 135 163 26 14 293 287 170 166 1.027 1.004 davon in: A 7 / E 6+E 7 39 39 77 65 66 57 60 78 10 4 133 128 75 73 460 444 A 8 / E 8 27 17 41 41 46 42 32 40 11 6 80 77 47 41 284 264 A 9 mD /E9 mD 7 15 22 21 22 23 20 22 2 1 36 36 24 27 133 145 A 9 +Z 2 2 5 6 2 2 2 3 1 1 4 4 2 2 18 20 A 9 gD / E 9 gD 2 2 6 5 5 5 6 4 1 1 11 13 6 7 37 37 A 10 3 1 3 2 4 3 7 6 0 0 9 7 2 3 28 22 A 11 / E 11 2 4 2 2 2 3 2 3 0 0 0 2 3 3 11 17 A 12 1 1 2 2 3 3 0 1 0 0 6 6 5 5 17 18 A 13 gD 0 0 1 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 2 2 A 13 hD / E 13 hD 1 0 3 1 3 4 2 2 0 0 9 9 3 3 21 19 A 14 / E 14 0 1 0 1 1 1 3 3 0 0 3 4 1 0 8 10 A 15 1 0 0 0 1 1 1 1 0 0 1 1 2 2 6 5 A 16 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 2 1 UntermaßfeldIchtershausen/Arnstadt JAA Weimar/JAA Arnstadt gesamt Bedienstete gesamt Gera Goldlauter Hohenleuben Tonna