17.11.2017 Drucksache 6/4761Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. November 2017 Förderung und Finanzierung der Regionalbus Arnstadt GmbH Die Kleine Anfrage 2590 vom 4. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Die RBA Regionalbus Arnstadt GmbH erbringt im Ilm-Kreis Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). An dem Unternehmen ist die kreiseigene Ilm-Kreis-Personenverkehrsgesellschaft mbH mit einem Drittel der Gesellschaftsteile beteiligt. Investitionen des Unternehmens wurden durch das Land und den Ilm- Kreis gefördert. Zudem erhält das Unternehmen laufende Zuschüsse und Geldleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Verkehrsleistungen. Der Ilm-Kreis unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann erhielt die RBA Regionalbus Arnstadt GmbH für welche Maßnahmen in welcher Höhe Investitionszuschüsse des Landes und wie hoch war dabei die jeweilige Förderquote (bitte Einzelaufstellung)? 2. Welche Auswirkungen auf die nachgefragten Investitionszuschüsse entstehen, wenn die RBA Regionalbus Arnstadt GmbH keine ÖPNV-Leistungen mehr erbringen sollte? 3. Welche Rechtsfolgen entstehen hinsichtlich des Erbbaurechtsvertrags und der weiteren Nutzung durch die RBA Regionalbus Arnstadt GmbH für den Betriebshof Arnstadt, der durch das Land gefördert wurde, wenn das Unternehmen keine ÖPNV-Leistungen mehr erbringen sollte? 4. Welche Rechtsfolgen hinsichtlich der Nutzung von Anlagevermögen der RBA Regionalbus Arnstadt GmbH, das durch Zuschüsse des Landes gefördert wurde, entstehen, wenn das Unternehmen keine ÖPNV-Leistungen mehr erbringen sollte? 5. In welcher Höhe für welchen Zweck hat die RBA Regionalbus Arnstadt GmbH in den Jahren 2015 und 2016 Landesgelder im Zusammenhang mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen erhalten; welche Bedingungen waren an die Zahlung der Landesgelder gebunden (bitte Einzelaufstellung)? 6. In welcher Höhe für welchen Zweck hat die RBA Regionalbus Arnstadt GmbH in den Jahren 2015 und 2016 nach Kenntnisstand der Landesregierung Gelder des Landkreises Ilm-Kreis im Zusammenhang mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen erhalten (bitte Einzelaufstellung)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4761 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 16. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Angaben hierzu liegen der Landesregierung ab dem Jahr 2010 vor. Die Einzelaufstellung ist als Anlage 1 beigefügt. Zu 2.: Gemäß Richtlinie zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurden die nachgefragten Zuwendungen zweckgebunden für den ÖPNV in Thüringen gewährt. Die entsprechenden Zweckbindungsfristen werden im Zuwendungsbescheid festgelegt. Soweit ein gefördertes Objekt oder Fahrzeug innerhalb der Zweckbindungsfrist nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden kann, ist zunächst zu prüfen, ob ein Anderer in die Rechte und Pflichten des Zuwendungsbescheides eintreten und das geförderte Objekt oder Fahrzeug mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde umgesetzt beziehungsweise übertragen werden könnte. Ist die Weiternutzung bis zum Ende der Zweckbindung nicht möglich, wäre der Teilwiderruf der Zuwendungsbescheide zu prüfen mit der Folge der Erstattung von Zuwendungen. Zu 3.: Gemäß Richtlinie zur Förderung von Investitionen im ÖPNV wurden die Zuwendungen für den Neu- und Ausbau des Betriebshofs zweckgebunden gewährt. Im Zusammenhang mit der Förderung des Betriebshofneubaus wurde das Erbbaugrundbuch der RBA mit Grundschulden zu Gunsten des Freistaats Thüringen belastet. Im Falle einer erfolglosen Erstattung von Fördermitteln, die zweckgebunden für den Betriebshofneubau gewährt wurden, könnten Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen der RBA eingeleitet werden. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 5. und 6.: Die Frage 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der kommunale Aufgabenträger Ilm-Kreis hat für das Jahr 2015 Ausgleichsleistungen in einer Gesamthöhe von 1.703.096 Euro an die RBA ausgezahlt. Enthalten waren 366.039,99 Euro aus der Finanzhilfe des Freistaats Thüringen. Die Ausgleichsleistungen wurden dafür gewährt, dass die RBA die vom Landkreis beauftragten ÖPNV-Leistungen in dem geforderten Umfang, in der geforderten Qualität und zu den festgelegten Fahrpreisen erbringt. 2016 erhielt die RBA für diese gemeinwirtschaftliche Verpflichtung 1.836.744 Euro, davon waren 316.618,61 Euro Mittel aus dem Landeshaushalt. Die Bedingungen, an die die Gesamtzuwendung geknüpft war, sind im Einzelnen nicht bekannt, da der Landkreis die Planung, Organisation und Finanzierung des Straßenpersonennahverkehrs als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis erbringt. Keller Ministerin 3 Drucksache 6/4761Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 Förderung und Finanzierung der Regionalbus Arnstadt GmbH Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: Anlage 1