21.11.2017 Drucksache 6/4764Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. November 2017 Die Rettungshundestaffeln in Thüringen Die Kleine Anfrage 2506 vom 1. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Rettungshunde sind bei der Suche nach Vermissten oder verunglückten Menschen unersetzlich. Rettungs hundestaffeln können innerhalb kürzester Zeit zu einer Suchaktion ausrücken. Aufgrund des gut ausge prägten Geruchssinns der Rettungshunde kann ein großes Gebiet in relativ kurzer Zeit abgesucht werden. Für ihre verantwortungsvolle Suchaufgabe nach vermissten oder verschütteten Menschen werden die Ret tungshunde speziell ausgebildet und trainiert unter realistischen Bedingungen. Die Ausbildung für den Ein satz in einer Rettungshundestaffel kann circa ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Am Ende der Ausbil dung steht eine Prüfung, die jeweils nach 18 Monaten wiederholt werden muss. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Rettungshundestaffeln gibt es in Thüringen und welche Bedeutung hat deren Arbeit nach An sicht der Landesregierung? 2. Wie viele und welche Einsätze hatten die Rettungshundestaffeln in Thüringen seit dem Jahr 2010 in Thüringen? 3. Inwieweit und von wem erhalten die Träger der Rettungshundestaffeln in Thüringen Unterstützung für ihre Einsätze? 4. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Rettungshundestaffeln in Thüringen? 5. Welche Förderung gab es von Seiten des Freistaats ab dem Jahr 2010 für die Rettungshundestaffeln in Thüringen? 6. Über welche Haushaltsstellen werden die Rettungshundestaffeln mit welchen finanziellen Beträgen im Doppelhaushalt 2016/2017 unterstützt und welche Förderung plant die Landesregierung diesbezüglich für den Doppelhaushalt 2018/2019? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4764 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in Thüringen zwölf Rettungshundestaffeln ehrenamtlich tätig. Es han delt sich dabei um Rettungshunde bei folgenden Einrichtungen: Feuerwehr Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik bei der Freiwilligen Feuerwehr Bad Berka (RHOT Bad Berka), Feuerwehr Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik bei der Freiwilligen Feuerwehr NahetalWaldau, (RHOT NahetalWaldau) Feuerwehr Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik bei der Freiwilligen Feuerwehr Marlishausen (RHOT Marlishausen) Deutscher Rettungshunde Verein e. V. (DRV) Teamdogs, Breitenworbis Deutscher Rettungshunde Verein e. V. (DRV) Ostthüringen, Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) Weimar, Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) Rudolstadt, Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) Eisenach, ArbeiterSamariterBund e.V. (ASB) Ostthüringen, ArbeiterSamariterBund e.V. (ASB) Mittelthüringen, JohanniterUnfallHilfe e.V. (JUH) Jena, Technisches Hilfswerk (THW) Gera. Das ehrenamtliche Engagement ist ein unverzichtbares Element im gesellschaftlichen Zusammenleben. Die genannten Rettungshundestaffeln leisten hier freiwillig einen Beitrag unter anderem bei der Vermisstensuche. Zu 2.: Die Rettungshundestaffeln sind entweder in privatrechtlichen Vereinen oder in Freiwilligen Feuerwehren (als rechtlich unselbständige Einrichtungen) von Gemeinden organisiert. Über deren Aktivitäten gibt es durch die Landesregierung keine Erhebungen. Gleiches gilt auch für von der Polizei initiierte Einsätze der Ret tungshundestaffeln in den Fällen, in denen nicht ausreichend eigene (Polizei)Kräfte zur Verfügung stehen. Zu 3. und 4.: Nach § 28 Abs. 6 Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) fördert das Land im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zentral die FeuerwehrFachein heit Rettungshunde/Ortungstechnik bei einer Freiwilligen Feuerwehr. Konkret handelt es sich um die RHOT Marlishausen. Die finanzielle Unterstützung der Rettungshundestaffeln kann auch aus Mitteln des Überschusses staatli cher Glücksspiele erfolgen, soweit sie der Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sport licher Zwecke dienen (§ 9 Abs. 3 Thüringer Glücksspielgesetz). Rettungshundestaffeln bei Freiwilligen Feuerwehren können im Rahmen der Zuwendungen des Landes an Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 ThürBKG in Verbindung mit der Richtlinie zur Ge währung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemei nen Hilfe (FörderRL BS/AllgH) vom 2. März 2017 als Teil der Freiwilligen Feuerwehren unterstützt werden. Über die Unterstützung durch die Landesregierung hinaus liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Auf die Ant wort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 5.: Die Zuwendungen an die RHOT Marlishausen stellen sich ab 2010 wie folgt dar: 3 Drucksache 6/4764Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode für Ausbildungsmaßnahmen: 2010 1.645,00 Euro Ausbildung 2011 1.132,20 Euro Ausbildung 2012 628,00 Euro Ausbildung Mantrailing 2013 0,00 Euro 2014 0,00 Euro 2015 0,00 Euro 2016 0,00 Euro 2017 13.300,00 Euro Zuwendungsbescheid für Erstattung Einsatzkosten 5.425,00 Euro beantragte Zuwendung für Ausbildungskosten Summe: 22.130,20 Euro für Beschaffungen von Ausrüstung, Fahrzeugen: 2010 131.413,67 Euro GWOrtung Fahrzeug 2011 4.829,32 Euro Funkmeldeempfänger 4.194,99 Euro Software 4.715,12 Euro Handsprechfunkgeräte 2012 834,00 Euro Rettungsausrüstung 1.640,26 Euro Betonkettensäge 2013 0,00 Euro 2015 20.525,12 Euro Digitalfunk 2016 0,00 Euro Summe: 168.152,48 Euro Gesamt: 190.282,68 Euro Der Deutsche Rettungshunde Verein e. V. (DRV) Teamdogs, Breitenworbis hat im Jahr 2014 aus Lottomit teln 5.000 Euro erhalten. Zu 6.: Im Haushalt 2016/2017 wurden für die Feuerwehr Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik bei einer Frei willigen Feuerwehr im Kapitel 03 18 "Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienste und Zivile Vertei digung", Titel 633 01 "Zuweisung für Ausbildung und Übungen der Feuerwehr Facheinheit Rettungshunde/ Ortungstechnik bei einer freiwilligen Feuerwehr" jeweils 20.000 Euro veranschlagt. Für die Haushaltsauf stellung 2018/2019 wurden zur Fortsetzung der Förderung jeweils 20.000 Euro bei der genannten Haus haltsstelle angemeldet. Maier Minister Die Rettungshundestaffeln in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5.: Zu 6.: