21.11.2017 Drucksache 6/4766Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. November 2017 Rechte Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten in Thüringen Die Kleine Anfrage 2541 vom 11. September 2017 hat folgenden Wortlaut: In Erfurt ist am 16. Januar 2017 ein MDR-Team bei Dreharbeiten für das Magazin "Fakt" tätlich angegriffen worden. Eine Gruppe von Männern hat dabei einen aus Syrien stammenden MDR-Journalisten rassistisch beleidigt, attackiert und durch eine Plattenbausiedlung gejagt. Diese Tat reiht sich in eine Fülle weiterer Fälle rechter Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten ein, wie sie in Deutschland seit einigen Jahren in zunehmendem Maße zu verzeichnen sind. In der Studie "Rangliste der Pressefreiheit 2017 - Nahaufnahme Deutschland" der Reporter ohne Grenzen heißt es dazu etwa: "2016 registrierte Reporter ohne Grenzen erneut eine erschreckend hohe Zahl von tätlichen Angriffen , Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Journalisten. Zu Gewalt kam es vor allem bei Demonstrationen rechtspopulistischer oder rechtsradikaler Gruppierungen. ... Im Jahr 2016 zählte Reporter ohne Grenzen 18 gewalttätige Angriffe auf Journalisten. Bis auf zwei Ausnahmen ereigneten sich diese Fälle auf Demonstrationen der Partei Alternative für Deutschland, diverser Pegida-Ableger oder rechtsextremer Gruppen, unter anderem in Sachsen und Sachsen-Anhalt (acht Fälle) sowie in Köln, München und Nürnberg. ... Das Niveau von Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Journalisten bleibt indes alarmierend hoch." (Seite 1 ff.) Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle rechter Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten hat es in Thüringen in den Jahren 2013 bis 2017 gegeben (bitte Aufstellung nach Jahren)? 2. Wie viele dieser Fälle lassen sich in folgende Kategorien einordnen: a) Behinderung der journalistischen Arbeit, b) Beleidigungen, c) körperliche Angriffe, d) Drohungen und Einschüchterungsversuche (bitte Aufstellung nach Jahren)? 3. Wie viele dieser Fälle haben zu einer strafrechtlichen Verfolgung geführt (bitte Aufstellung nach Jahren)? 4. Welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten in Thüringen vor rechter Gewalt zu schützen und so die Pressefreiheit zu stärken? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Pidde (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4766 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Wegen des Zusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Es besteht ein Widerspruch zwischen dem Titel "Rechte Gewalt …" und dem Inhalt der Fragen 1 und 2, die Auskunft zu Straftaten begehrt, bei denen es sich nicht um Gewaltdelikte handelt (Beleidigung, Drohung). Darüber hinaus handelt es sich bei "Behinderung der journalistischen Arbeit" und "Einschüchterungsversuche " nicht um strafrechtlich normierte Begriffe. Zur Beantwortung wurde alle Delikte der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- angeführt, die sich gegen Journalisten richteten. Es wurden in den Jahren 2013 bis zum 30. September 2017 sieben Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- im Freistaat Thüringen registriert, die sich gegen Journalisten richteten: 2013 2014 2015 2016 1. bis 3. Quartal 2017 Straftaten 0 0 2 2 3 davon Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch -StGB-) - - 1 0 0 Beleidigung (§ 185 StGB) - - 0 0 2 Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) - - 1 0 1 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) - - 0 2 0 Zu 3.: In allen Fällen, die in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 enthalten sind, wurde wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten ermittelt. Zu 4.: Die Landesregierung verurteilt Gewalt und Straftaten jeder Art. Sie trifft eine Vielzahl von Maßnahmen, um den Schutz aller im Freistaat Thüringen lebenden Menschen vor Straftaten zu gewährleisten. Für Medienvertreter stehen insbesondere die Pressestellen der Thüringer Polizei als kompetente und zuverlässige Ansprechpartner zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit ihnen kann Missverständnissen sowie Konfliktsituationen vorbeugen und dient der Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben unter Sicherstellung der freien Ausübung der Berichterstattung. Maier Minister Rechte Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 4.: