21.11.2017 Drucksache 6/4768Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Dezember 2017 Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes in Thüringen Die Kleine Anfrage 2578 vom 29. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Landesbeirat für das Rettungswesen wurde im Juli 2015 beschlossen, die konkrete Umsetzung des Not fallsanitätergesetzes in eine Arbeitsgruppe "Organisation und Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung in Thüringen" auszugliedern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand der Arbeitsgruppe "Organisation und Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung in Thüringen"? 2. Wie ist der Sachstand der Unterarbeitsgruppe, die sich mit der Erstellung einer Fortbildungsverordnung beschäftigt? 3. Wie ist der Sachstand der Unterarbeitsgruppe, die sich mit den Kosten der weiteren Ausbildung beschäf tigt, insbesondere im Hinblick auf die Kosten der Lehrrettungswache, die Finanzierung des Ersatzbedarfs für die freigestellten Rettungsassistenten sowie die Anrechenbarkeit von Reisekosten und Unterbringung? 4. Wie viele Sitzungen der Arbeitsgruppe "Organisation und Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung in Thüringen" und ihrer Unterarbeitsgruppen fanden seit Juli 2015 statt (bitte mit Datum der Sitzungen auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Ergebnis der Sitzung des Landesbeirates für das Rettungswesen am 26. Mai 2014 erging der Beschluss, eine Arbeitsgruppe (AG) zu bilden, die sich mit der Ausbildung zum Notfallsanitäter, der weiteren Ausbil dung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern, den anfallenden Kosten und organisatorischen Fragen der Aus und weiteren Ausbildung befassen sollte. An den Sitzungen nahmen Vertreter der zuständigen Ressorts (Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Thüringer Ministeri um für Inneres und Kommunales), der Kostenträger (Kranken- und Unfallversicherungsträger), der Durch K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4768 führenden des Rettungsdienstes, der Aufgabenträger (Kommunen und Landkreise), der Schulen, der Not ärzte und die Landeskrankenhausgesellschaft teil. Wichtigstes Ergebnis der AG war die Erarbeitung eines Konsenspapiers zur Einführung der Notfallsanitäter ausbildung in Thüringen, in dem zwischen den Beteiligten die Zahl der jährlichen Ausbildungsplätze, Struk tur und Kosten der Ausbildung, Finanzierungswege, Kriterien zur Feststellung der Voraussetzungen für die Genehmigung von Lehrrettungswachen sowie das Verfahren zur Feststellung geeigneter Krankenhäuser festgelegt wurden. Weiterhin konnte der Bedarf an Anpassungslehrgängen der weiteren Ausbildung für Ret tungsassistenten, die eine Qualifikation zum Notfallsanitäter erlangen wollen, die Kosten dieser Lehrgänge sowie Lehrgangsinhalte und das Verfahren der Zuweisung zu den Ergänzungsprüfungen bestimmt werden. Im Ergebnis einer weiteren Arbeitsgruppensitzung wurde beschlossen, dass die Verhandlungen zwischen Kostenträgern und Durchführenden zu den Kostensätzen der weiteren Ausbildung in der institutionell beim Landesbeirat für das Rettungswesen angesiedelten AG Kosten weitergeführt und die Ergebnisse in diese AG eingespeist werden sollen. Es wurde unter den Teilnehmern vereinbart, dass die nächste Sitzung der AG einberufen wird, wenn aus der AG Weiter und Fortbildung und der AG Kosten verwertbare Ergebnisse vorliegen. Diese Rückmeldung steht für die AG Kosten noch aus. Ende November 2017 wird eine neue Sitzung des Landesbeirates für das Rettungswesen stattfinden. Hier werden die Fragen nach den Ergebnissen der AG Kosten (siehe Antwort zur Frage 3) und der gegebenen falls erforderlichen Fortführung der AG "Organisation und Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung in Thüringen" besprochen werden. Zu 2.: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Zu 3.: Nach § 18 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Rettungsdienstgesetz werden die Kosten für die weitere Ausbildung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter von den Kostenträgern getragen, soweit bundesrechtlich nichts anderes bestimmt ist. In der AG "Organisation und Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung in Thürin gen" wurde Konsens erzielt, dass die Ausbildungskosten als Kosten des Rettungsdienstes über die Be nutzungsentgelte refinanziert werden. Diese werden nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Rettungsdienstge setz zwischen den kommunalen Aufgabenträgern des bodengebundenen Rettungsdienstes und/oder den Durchführenden einerseits und den Kostenträgern und ihren Verbänden andererseits vereinbart. Ziel der AG Kosten ist es, Kostenfragen zum bodengebundenen Rettungsdienst zwischen den an den Entgeltver handlungen Beteiligten möglichst einvernehmlich auf der übergeordneten Landesverbandsebene zu klären, um durch landesweit einheitliche Kostenpauschalen die Entgeltverhandlungen in den einzelnen Rettungs dienstbereichen zu erleichtern. Mitglieder der AG Kosten sind die kommunalen Aufgabenträger (vertreten durch die kommunalen Spitzenverbände), die Landesverbände der Durchführenden sowie die Kostenträ ger und ihre Verbände. Mangels Zuständigkeit des Landes für den bodengebundenen Rettungsdienst ist die Landesregierung in der AG Kosten nicht vertreten, sodass auch keine permanente Teilnahme an den Sitzungen erfolgte. Der Landesregierung liegen daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Die erbetenen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. AG "Organisation und Finanzierung der Notfallsanitäterausbil dung in Thüringen" UAG Weiterbildung UAG "Schulkosten Notfallsanitäteraus bildung" 24.09.2017 11.07.2014 12.02.2015 22.10.2014 08.09.2014 26.02.2015 01.12.2014 05.11.2014 17.03.2015 07.01.2015 23.01.2015 13.04.2015 08.05.2015 29.01.2015 27.05.2015 12.02.2015 3 Drucksache 6/4768Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode AG "Organisation und Finanzierung der Notfallsanitäterausbil dung in Thüringen" UAG Weiterbildung UAG "Schulkosten Notfallsanitäteraus bildung" 22.04.2016 16.03.2015 27.03.2015 06.05.2015 07.07.2015 03.08.2016 Holter Minister Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: