23.11.2017 Drucksache 6/4771Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Dezember 2017 Versorgungsansprüche der Kameraden der Feuerwehr in Thüringen Die Kleine Anfrage 2564 vom 21. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Rettungskräfte leisten mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag für das Gemeinwohl. Dabei begeben sie sich immer wieder in gefährliche Situationen. Leider kommen im Einsatz immer wieder auch Kameraden der Feuerwehren ums Leben, wie vor kurzem auf der Autobahn 2 in Brandenburg wieder geschehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kameraden der Feuerwehren wurden seit dem Jahr 2012 bei Einsätzen verletzt (bitte in Jahresscheiben , nach Landkreisen und unterteilt in Berufs- und Freiwillige Feuerwehr aufschlüsseln)? 2. Wie viele Kameraden der Feuerwehren kamen seit dem Jahr 2012 bei Einsätzen ums Leben (bitte in Jahresscheiben, nach Landkreisen und unterteilt in Berufs- und Freiwillige Feuerwehr aufschlüsseln)? 3. Welche Versorgungsanprüche stehen den Kameraden der Feuerwehren bei Verletzungen im Einsatz zu und wie wurden diese seit dem Jahr 2012 in Anspruch genommen (bitte in Jahresscheiben, unterteilt nach Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr und unterteilt nach Landkreisen aufschlüsseln)? 4. Welche Versorgungsanprüche stehen den Kameraden der Feuerwehren bei einer Berufsunfähigkeit durch Verletzungen im Einsatz zu und wie wurden diese seit dem Jahr 2012 in Anspruch genommen (bitte in Jahresscheiben, unterteilt nach Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr und unterteilt nach Landkreisen aufschlüsseln)? 5. Welche Versorgung steht Angehörigen von im Einsatz ums Leben gekommenen Kameraden der Feuerwehr zu und wie wurde diese seit dem Jahr 2012 in Anspruch genommen (bitte in Jahresscheiben, unterteilt nach Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr und unterteilt nach Landkreisen aufschlüsseln)? 6. Welche Versorgung steht Lebenspartnern, die keine Ehe nach Bürgerlichem Gesetzbuch geschlossen haben, von im Einsatz ums Leben gekommenen Kameraden der Feuerwehr zu und wie wurde diese seit dem Jahr 2012 in Anspruch genommen (bitte in Jahresscheiben, unterteilt nach Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr und unterteilt nach Landkreisen aufschlüsseln)? 7. Welche Aufwandsentschädigung erhalten Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen durch die Landesregierung und wie wurde diese seit dem Jahr 2012 in Anspruch genommen (bitte in Jahresscheiben und unterteilt nach Landkreisen aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4771 8. Plant die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen, um die Versorgung von verletzten Kameraden zu verbessern oder die Hinterbliebenen von verunglückten Kameraden besser zu versorgen? Wenn ja, welche (bitte unterteilt nach Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr auflisten)? 9. Plant die Landesregierung Änderungen bei den Aufwandsentschädigungen? Wenn ja, welche und wann sollen diese in Kraft treten? 10. Welche Vergünstigungen erhalten Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen und wie wurden diese seit dem Jahr 2012 in Anspruch genommen (bitte Einzelauflistung nach Vergünstigung und jährlicher Inanspruchnahme)? 11. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um mehr Menschen für das Ehrenamt in der Feuerwehr zu gewinnen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit 2012 wurden im Einsatz - 2012 64 Feuerwehreinsatzkräfte, - 2013 83 Feuerwehreinsatzkräfte, - 2014 61 Feuerwehreinsatzkräfte, - 2015 47 Feuerwehreinsatzkräfte, - 2016 63 Feuerwehreinsatzkräfte verletzt (Quelle: Jahresberichte 2012 bis 2016 über Einsätze im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz im Freistaat Thüringen). Zu den weiteren Fragen werden keine statistischen Daten durch die Landesregierung erhoben. Zu 2.: Seit 2012 kamen im Einsatz - 2012 0 Feuerwehreinsatzkräfte, - 2013 0 Feuerwehreinsatzkräfte, - 2014 1 Feuerwehreinsatzkraft, - 2015 1 Feuerwehreinsatzkraft, - 2016 0 Feuerwehreinsatzkräfte, ums Leben (Quelle: Jahresberichte 2012 bis 2016 über Einsätze im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz im Freistaat Thüringen). Zu den weiteren Fragen werden keine statistischen Daten durch die Landesregierung erhoben. Zu 3.: Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind ebenso wie die Tarifbeschäftigten der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren kraft Gesetzes unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 12 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch - SGB VII -). Sie genießen Versicherungsschutz bei Unfällen, die bei der Ausübung einer den Versicherungsschutz begründenden (versicherten) Tätigkeit zu Gesundheitsschäden oder zum Tod führen (§ 8 SGB VII). Die Feuerwehrunfallkasse Mitte ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger der ehrenamtlichen und tarifbeschäftigten Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Tarifbeschäftigten der Berufsfeuerwehren in Thüringen. Die Leistungen für die bei der Feuerwehrunfallkasse Mitte versicherten Personen ergeben sich aus dem SGB VII (§ 26 ff. SGB VII). Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten darüber hinaus Mehrleistungen nach der seit dem 1. Juli 2017 geltenden "Richtlinie für die Gewährung von Mehrleistungen" (Anhang zu § 15 Abs. 2 der Satzung der Feuerwehrunfallkasse Mitte). Für die Unfallversorgung von Beamten der Berufsfeuerwehren gilt das Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (§ 1 Abs. 1 und § 2 Nr. 4 ThürBeamtVG). Die Leistungen der Unfallfürsorge ergeben sich aus § 25 ff. ThürBeamtVG und den Regelungen über die Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§ 55 ff. ThürBeamtVG). 3 Drucksache 6/4771Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu den weiteren Fragen werden seitens der Landesregierung keine Daten erhoben. Zu 4. bis 6.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 7.: Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen erhalten keine Aufwandsentschädigung durch die Landesregierung. Zu 8.: Zur finanziellen Unterstützung von Feuerwehreinsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren, die im Einsatz einen Gesundheitsschaden erlitten haben, aber aufgrund von Vorerkrankungen keine Leistungen nach dem SGB VII erhalten, wurde seitens der Opitz-Neubauer-Stiftung ein Projekt initiiert, das von der Landesregierung unterstützt wird. Seit 2015 stehen jährlich 30.000 Euro zur Förderung des Projektes zur Verfügung. Zu 9.: Gemäß Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) haben sowohl die in den Gemeinden als auch die in den Landkreisen ehrenamtlich tätigen Bürger Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 13 Abs. 1 bzw. § 95 Abs. 1 ThürKO). Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) regelt speziell dazu den Aufwandsentschädigungsanspruch der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (§ 14 Abs. 4 ThürBKG). Das Gesetz ermächtigt das für Brandund Katastrophenschutz zuständige Ministerium, nähere Regelungen über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen mit besonderen Funktionen zu treffen. Auf dieser Grundlage hat das Innenministerium am 21. Dezember 1993 die Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (Thür- FwEntschVO) erlassen. Die näheren Regelungen schränken die kommunale Selbstverwaltung ein und betreffen daher nur die Benennung der besonderen Funktionen sowie die Festlegung von Rahmen-, Mindest - und Höchstsätzen der Aufwandsentschädigung. Auf dieser Basis regeln die Kommunen die für ihren Zuständigkeitsbereich geltenden Aufwandsentschädigungen durch Satzung (siehe auch § 2 ThürFwEntsch- VO in Verbindung mit § 13 Abs. 1 letzter Satz, § 95 Abs. 1 letzter Satz ThürKO). Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales prüft zurzeit Aktualität und Angemessenheit der Regelung. Im Ergebnis dessen wird über eine inhaltliche Änderung entschieden. Die Notwendigkeit von redaktionellen Änderungen besteht wegen der Anpassung an das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bereits jetzt. Zu 10.: Der Freistaat Thüringen hat mit der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren vom 8. Dezember 2009 (GVBl. S.783.), zuletzt geändert mit Artikel 4 der Verordnung vom 23. Mai 2014 (GVBl. S. 203), die sogenannte Feuerwehrrente eingeführt (siehe auch Antwort zu Frage 11, 6. Anstrich). Angaben über die Inanspruchnahme der Renten beziehungsweise der Abfindungen liegen hier nicht vor. Über die von den Kommunen gewährten Vergünstigungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 11.: Es ist zunächst Aufgabe der Gemeinden und Landkreise, sich für die Gewinnung von neuen Mitgliedern für die Freiwilligen Feuerwehren einzusetzen, die Mitgliedschaft in den Feuerwehren attraktiv zu gestalten, gesellschaftlich anzuerkennen sowie das ehrenamtliche Engagement für die Allgemeinheit zu würdigen. Nachwuchs muss unmittelbar vor Ort geworben, motiviert und gebunden werden. Das Land kann dabei nur mittelbar unterstützen. Es arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Bedingungen für das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren und führt Maßnahmen zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, die sich bereits bewährt haben, fort. Thüringen hat mehrfach - auch als eines der ersten Bundesländer - seine gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, um die Arbeit in den Feuerwehren zu unterstützen. Dies sind im Einzelnen: 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4771 • Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule wird durch das Land unterhalten und ausgebaut (Gesamtinvestitionen cirka 28,05 Millionen Euro). Die Ausbildung ist für die Angehörigen Thüringer kommunaler Feuerwehren seit 1992 kostenfrei (aktuell: Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule vom 16. November 2016). Ebenso trägt das Land die Kosten für die Erstattung der Lohnfortzahlung an private Arbeitgeber für die Dauer der Ausbildung an der Schule (§ 14 Abs. 2 und 3 ThürBKG, 2016 wurden insgesamt 738.689 Euro erstattet). Damit gerät der Ausbildungsstand der Feuerwehrangehörigen nicht in eine starke Abhängigkeit der Finanzkraft der einzelnen Gemeinde und damit unter Umständen zur Vernachlässigung. Seit 1992 bis 2016 wurden in 2.528 Lehrgängen bisher 42.971 Angehörige von Feuerwehren ausgebildet. • Mit der Möglichkeit, den Einsatzdienst bis zum 65. Lebensjahr auszudehnen, ist es gelungen, das Potential der körperlich noch leistungsfähigen Feuerwehrangehörigen länger zu "nutzen" (eingeführt mit Neufassung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 21. Dezember 2006). • Durch die Absenkung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr von zehn auf sechs Jahre kann das Interesse der Kinder und Jugendlichen an der Mitarbeit in den Feuerwehren geweckt und die Grundlage für einen späteren Dienst in den Einsatzabteilungen gelegt werden. Thüringen hat als erstes Bundesland eine derartige Regelung eingeführt (eingeführt mit Neufassung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 21. Dezember 2006). • Die Einführung einer Doppelmitgliedschaft von berufspendelnden ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen trägt zur Sicherung der Tagesalarmeinsatzbereitschaft bei (eingeführt mit Neufassung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 21. Dezember 2006). • Für die Förderung der Jugendfeuerwehrarbeit werden den Gemeinden je Mitglied einer Jugendfeuerwehr 20 Euro pro Jahr durch das Land bereitgestellt (eingeführt mit der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe vom 23. September 2008). Gesamtbewilligungen 2008 bis 2017: 2.211.420 Euro • Jedes Jahr werden die Thüringer Jugendfeuerwehr beim Thüringer Feuerwehr-Verband e.V., der Thüringer Feuerwehr-Verband e.V. sowie der Sport- und Kulturverein der Bundesfeuerwehren e.V. durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung finanziell unterstützt. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden von den Feuerwehrverbänden vor allem für Fortbildungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, für die Leistung von Aufwandsentschädigungen sowie Ehrungen genutzt. Die Gesamtfördersumme betrug in den Jahren 2010 bis 2016 insgesamt cirka 404.000 Euro. • Zur Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Feuerwehren wurde im Jahr 2010 die sogenannte Feuerwehrrente eingeführt. Damit wird die langjährige aktive Mitarbeit in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren anerkannt und finanziell gewürdigt, unter anderem auch weil es der einzige Bereich ist, in welchem gemeindliche Pflichtaufgaben ehrenamtlich wahrgenommen werden. Das Land und die Gemeinden leisten für jeden Feuerwehrangehörigen jeweils einen monatlichen Beitrag von sechs Euro. Die Gemeinden erhalten zur Erfüllung ihrer Beitragspflicht Mittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs . Gesamtausgaben 2010 bis 2017 - Beiträge des Landes: 19.756.086 Euro • Förderung des Thüringer Feuerwehr-Verbandes e.V (ThFV) Seit 1991 bis einschließlich 2016 erhielt der ThFV e.V. Förderungen in Höhe von insgesamt 4.959.870,51 Euro vom Freistaat ausgezahlt. • Einrichtung einer hauptamtlichen (Jugend-)Bildungsreferentenstelle beim ThFV zur weiteren Verbesserung der Jugendarbeit in den Feuerwehren, die seitens des Landes über die Verbandsförderung unterstützt wird Aufgabenschwerpunkt ist die Entwicklung themen- und zielgruppenorientierter Lehrgänge für die Altersgruppe 6 bis 9 sowie die Weiterentwicklung bestehender Ausbildungskonzepte und Arbeitsmaterialien der Thüringer Jugendfeuerwehr (Erweiterung der institutionellen Förderung des ThFV seit 2011). 5 Drucksache 6/4771Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Gesamtausgaben 2011 bis 2016: 186.516,33 Euro (Bestandteil der institutionellen Gesamtförderung des ThFV) • Einführung einer Zuwendung für den Erwerb eines regulären LKW-Führerscheins Andere Bundesländer haben einen sogenannten Feuerwehrführerschein mit lediglich organisationsinterner Ausbildung und Prüfung eingeführt. Der durch das Land mitfinanzierte Erwerb des regulären Führerscheins führt zum einen zu mehr Sicherheit bei den Alarm- und Übungsfahrten und bietet zum anderen einen Anreiz in der Feuerwehr mitzuarbeiten. (eingeführt mit der Zweiten Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe vom 18.02.2013) Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis durch die Kommunen in Anspruch genommene Mittel 2013 bis 2016: 278.400 Euro • Seit 2015 hat das Land für Zuwendungen an die Opitz-Neubauer-Stiftung jährlich Mittel von bis zu 30.000 Euro bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen Feuerwehrangehörige, die im Einsatz einen körperlichen Schaden erlitten haben, denen aber wegen entschädigungsausschließender Vorerkrankungen keine Leistungen von der Feuerwehrunfallkasse gewährt wurden, unterstützt werden. • Der Thüringer Feuerwehr-Verband e.V. hat gemeinsam mit der Landesregierung im Jahr 2015 ein Projekt "Mitgliedergewinnung und -bindung bei den Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen" initiiert. Das Projekt sieht Maßnahmen zur nachhaltigen Unterstützung und Aktivierung der Gemeinden und der kommunalen Feuerwehren vor. So sollen die örtlichen Feuerwehren Handlungsempfehlungen und Bestpractice -Beispiele für vor Ort durchführbare Aktionen erhalten und bei Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und -bindung unterstützt werden. Durch spezielle Trainings zur Qualifizierung der Feuerwehrangehörigen sollen diese insbesondere darin geschult werden, die persönliche Ansprache bei Kindern oder die gezielte Werbung im Bekannten-, Freundes- und Familienkreis vorzunehmen. Dabei sollen die Feuerwehrangehörigen selbst als eigentliche Werbeträger mit ihrer Glaubwürdigkeit und Nähe wirken. Dieser Aktivierungsansatz reicht weiter als bei anderen Bundesländern. Das Projekt fördert das Land seit 2015 jährlich mit 50.000 Euro. Für den Haushalt 2018 und 2019 wurden ebenfalls je 50.000 Euro angemeldet. Gesamtbewilligungen 2015 bis 2017: 150.000 Euro • Einsatzwörterbuch für die Thüringer Feuerwehren im Freistaat Thüringen Bei Einsätzen der Thüringer Feuerwehr kommt es immer häufiger zu Problemen, weil Menschen in Not, die kein Deutsch können, nicht mit den Rettern kommunizieren können. Deshalb ist gemeinsam mit dem Thüringer Feuerwehrverband e.V. ein Einsatzwörterbuch entwickelt worden, um sich im Notfall leichter verständigen zu können. Es wurden zunächst 3.000 Exemplare für cirka 42.000 Euro gedruckt. Thüringen ist das erste Bundesland, das dieses Wörterbuch flächendeckend einsetzt (Einführung 06/2016). Mit Stand März 2017 hat das Land seit 1991 im Rahmen der Zuwendungen für die feuerwehrtechnische Infrastruktur der Kommunen - den Bau bzw. Umbau von 774 Feuerwehrhäusern, - die Beschaffung von 1.871 Feuerwehrfahrzeugen, - die Beschaffung von analoger und digitaler Funktechnik, - die Beschaffung von funk- und fernmeldetechnischer Ausstattung von Feuerwehreinsatzzentralen für Stützpunktfeuerwehren sowie, - die Beschaffung von Sondereinrichtungen (z.B. Notstromanlagen) gefördert. Für die feuerwehrtechnische Infrastruktur der Kommunen wurden von 1991 bis 2016 insgesamt Zuwendungen des Landes in Höhe von 236.773.374 Euro (109 Euro pro Einwohner) verausgabt. Maier Minister Versorgungsansprüche der Kameraden der Feuerwehr in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. bis 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: