24.11.2017 Drucksache 6/4778Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Dezember 2017 Materielle Ausstattung der Landes- und Bereitschaftspolizei - Teil II Die Kleine Anfrage 2486 vom 30. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Dienstherr hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für eine optimale, den Einsatzerfordernissen sowie dem Primat des Eigenschutzes entsprechende, Ausstattung der Polizei zu sorgen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist für die Beschaffung der Ausrüstungsgegenstände und Betriebsmittel (inklusive Fahrzeuge) der Bereitschaftspolizei zuständig? 2. Welche Behörden sind an den Beschaffungsmaßnahmen in welcher Weise (rechtlich, organisatorisch, finanziell) beteiligt? 3. In welcher Weise beziehungsweise in welcher Höhe war beziehungsweise ist, jährlich seit dem Jahr 2010, die jeweilige Beteiligung? 4. Welche Rahmenvorgaben für die Beschaffungen geben die bezu-schussende/n Behörde/n oder eine andere Behörde (bitte gegebenenfalls nennen) vor? 5. Wie wurden die jeweils veranschlagten Mittel seit dem Jahr 2010 durch Beschaffungen für die Bereitschaftspolizei ausgeschöpft? 6. Welche Beschaffungen mit einem Wert von mindestens 50.000 Euro wurden seit dem Jahr 2010 (unter anderem) für die Bereitschaftspolizei in Thüringen realisiert, für die auch Bundesmittel eingesetzt wurden? 7. Welche Beschaffungen sind im Rahmen der Terrorabwehr seit dem Jahr 2010 realisiert worden? 8. Welche Beschaffungen mit einem Beschaffungswert von voraussichtlich mindestens 50.000 Euro werden derzeit bearbeitet/vorbereitet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4778 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Hinsichtlich der Zuständigkeit der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Bereitschaftspolizei ist zu differenzieren. Die Bereitschaftspolizei Thüringen nimmt Aufgaben des Bundes, welche ihr gemäß dem Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Thüringen übertragen wurden, sowie Aufgaben des Landes wahr (zum Beispiel Unterstützung von Polizeidienststellen der Thüringer Polizei). Somit obliegt es in erster Linie dem Bund, die Bereitschaftspolizei entsprechend auszurüsten. Dies erfolgt auf Basis eines sogenannten Ausstattungsnachweises des Bundes. Zur Wahrnahme von Landesaufgaben obliegt es dem Land die Bereitschaftspolizei mit entsprechenden Ausrüstungsgegenständen ergänzend auszustatten. Die Zuständigkeit für die Ausstattung der Bereitschaftspolizei kommt in diesen Fällen der Landespolizeidirektion zu. Zu 2.: Beschaffungen der Thüringer Polizei finden auf Grundlage der Richtlinie für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Beschaffungsrichtlinie - BeschaffRITIM) vom 7. Februar 2013 statt. Die Planung des Bedarfes, die Durchführung der Beschaffung sowie Maßnahmen der Haushaltsführung obliegen der Landespolizeidirektion, dem Thüringer Landeskriminalamt und dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei als mittelbewirtschaftende Behörden. Zu 3.: Die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen ist ein fortlaufender Prozess. Insofern ist es ständige Aufgabe der unter Antwort zu Frage 2 aufgeführten Behörden und Einrichtungen entsprechende Beschaffungsprozesse sicherzustellen. Die Behörden haben als Bedarfsträger insbesondere Leistungsbeschreibungen oder Lastenhefte zu erstellen. Eine Vergabe der Leistung erfolgt hingegen grundsätzlich über die zentrale Beschaffungsstelle der Landespolizeidirektion. Zu 4.: Die Thüringer Polizei ist so auszustatten, dass sie ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen kann. Auf der Basis von Fach- und Einsatzkonzepten werden Ausstattungssolls erarbeitet, die Grundlagen für Beschaffungen sind. Zu 5.: Die Bereitschaftspolizei Thüringen verfügte bis zum Jahr 2011 über einen eigenen Haushalt im Kapitel 03 15. Die hier veranschlagten Mittel für Investitionen wurden zu nahezu 100 Prozent in Anspruch genommen. Seit dem Jahr 2012 gehört die Bereitschaftspolizei zur Landespolizeidirektion. Die Mittel für die Ausstattung der Bereitschaftspolizei werden im Kapitel 03 14 der Landespolizeidirektion geplant und etatisiert. Eine gesonderte Statistik zur Auslastung im Kapitel 03 14 durch die Bereitschaftspolizei wird nicht geführt. Zu 6.: Eine Mischfinanzierung von Beschaffungsvorhaben fand bei der Bereitschaftspolizei nicht statt. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Zu 7.: Zur Terrorbekämpfung beziehungsweise zur Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen wurde die Thüringer Polizei mit verschiedenen speziellen Ausrüstungsgegenständen ausgestattet. Dieser Prozess ist auch noch nicht abgeschlossen. Eine Auflistung aller dieser Ausrüstungsgegenstände ließe Rückschlüsse auf deren taktische Verwendung sowie auf Handlungsoptionen der Thüringer Polizei zu. Eine Kenntnis dieser Informationen könnte dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Thüringer Polizei bei der Bewältigung dieser Einsatzlagen erheblich gefährdet beziehungsweise nicht nur geringfügig beeinträchtigt wäre. Vor diesem Hintergrund ergehen unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen hierzu keine umfassenden Aussagen. Unter anderem wurde und wird in Folge der jüngsten Terrorereignisse sowie zur Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen die Thüringer Polizei mit ballistischen Schutzwesten und ballistischen Helmen ausgestattet. 3 Drucksache 6/4778Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Derzeit werden folgende Beschaffungen für Ausrüstung und Ausstattung der Thüringer Polizei mit einem Gesamtumfang von jeweils voraussichtlich mindestens 50.000 Euro bearbeitet/vorbereitet: • Funksprechgarnituren • digitale Fototechnik • Polizeihelme • Körperschutzausstattungen • Polizeischutzschilde • Flammschutzhauben • Ballistische Schutzwesten • Ballistische Schutzhelme • Ballistische Plattenträgersysteme • Stationäre Lichtzeichenüberwachungsanlagen • Laserhandmessgeräte • Toilettenkraftwagen • Halbgruppenkraftwagen • Rüstsatzkoffern und -material • geländegängige Funkstreifenwagen • Logistikfahrzeuge • Gefangenentransportfahrzeuge • neutrale Funkstreifenwagen • Sonderfahrzeuge für den Kriminaldauerdienst • Transportsysteme für Funkstreifenwagen • Mobiliar • Dienst- und Schutzkleidung • Verbrauchs- und Desinfektionsmittel im Polizeiärztlichen Dienst • Drogentestgeräte • Blutentnahmeboxen Darüber hinaus finden im Bereich der Information- und Kommunikation umfangreiche Software- und Hardwarebeschaffungen statt. Maier Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4778 Anlage Kleine Anfrage Nr. 2486 Anlage Haushaltsjahr Gegenstand Anzahl Kosten Landesmittel Bundesmittel 2010 HGrukw 4 263.000 EUR Bedokw 2 360.000 EUR Kraftomnibus 20 SP 1 60.000 EUR PKW 2 60.000 EUR Funkstreifenwagen 2 70.000 EUR 2011 HGrukw 1 66.000 EUR GGkw 1 140.000 EUR 2012 HGrukw 1 66.000 EUR le Befkw 1 160.000 EUR Transportfahrzeug 2 70.000 EUR 2013 HGrukw 5 328.000 EUR le Befkw 1 160.000 EUR Wawekw 1 1.042.500 EUR HGruKW 1 51.000 EUR 2014 HGrukw 1 66.000 EUR le Befkw 1 160.000 EUR 2015 HGrukw 4 263.000 EUR HGrukw 4 201.000 EUR 2016 Batkw 1 88.000 EUR HGrukw 3 197.800 EUR Lima-Anh 1 60.000 EUR Funkstreifenwagen 2 67.000 EUR Arztwagen 1 73.000 EUR Kraftomnibus 9 SP 2 121.000 EUR HGrukw 1 50.000 EUR Krankenkraftwagen 1 184.000 EUR 2017 HGrukw 5 328.000 EUR HGrukw gelände 1 52.000 EUR Materielle Ausstattung der Landes- und Bereitschaftspolizei - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Anlage