05.12.2014 Drucksache 6/48Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Dezember 2014 Flüchtlingskontrollen im Rahmen der Polizeioperation "Mos Maiorum" in Thüringen - Teil 1 Die Kleine Anfrage 14 vom 15. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Seit dem 13. Oktober 2014 findet die zweiwöchige europaweite Polizeioperation "Mos Maiorum" statt, im Rahmen derer nach Flüchtlingen ohne Aufenthaltserlaubnis gefahndet wird. Laut MDR-Bericht vom 12. Oktober 2014 kontrolliert die Polizei auch Flüchtlinge in Thüringen. Dabei kämen auch Kräfte der Bundespolizei und Mitglieder von Frontex zum Einsatz. Im Tagesspiegel vom 7. Oktober 2014 war zu lesen, was genau bei diesen Kontrollen erfasst und während der zwei Wochen täglich gemeldet werden soll: "Angaben zu Orten, an dem die illegalen Einwanderer aufgegriffen wurden, ihre Namen, Herkunft, Alter, Geschlecht, Ankunftsort und -zeit. Die Polizisten sollen zudem schriftlich festhalten, was sie über die Routen der Migranten herausfinden können: Transportmittel, Zielort, Route seit Grenzübertritt. Gab es gefälschte Reisedokumente ? Wieviel Geld haben die Flüchtlinge ihren Schmugglern gezahlt? Aus welchem Land stammen die Schmuggler selbst? Eine Auswertung der Daten soll bis Dezember vorliegen." (Elisa Simantke: Deutschland beteiligt sich mit Grenzpolizei. EU-weite Polizeiaktion gegen illegale Flüchtlinge, in: Tagesspiegel vom 7. Oktober 2014). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beamte aus Thüringen und nach Kenntnis der Landesregierung der Bundespolizei und von Frontex waren, aufgegliedert nach Organisation, in Thüringen im Rahmen von "Mos Maiorum" wo genau und mit welchem Auftrag im Einsatz? 2. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Landesregierung von diesen kontrolliert und wie viele von wem und mit welchem Ergebnis erfasst (bitte untergliedert nach Geschlecht, Erwachsene und Kinder, Transportmittel, Zielort, Route seit Grenzübertritt und Herkunftsland)? 3. Wohin wurden Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis mit welcher Maßgabe verbracht und erhielten diese in Notfällen Beratung und Unterstützung? Wenn ja, durch wen und wenn nein, warum nicht? 4. Wurden gefälschte Reisedokumente festgestellt? Wenn ja, in welcher Größenordnung und mit welcher Herkunft? 5. Nach welchen Kriterien wurden die Kontrollmaßnahmen konkret durchgeführt? 6. Welche Maßnahmen haben Thüringer Innenministerium und Polizei getroffen, damit bei Kontrollmaßnahmen kein "Racial Profiling" zur Anwendung kommt, also die Einleitung von hoheitlichen Maßnahmen K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/48 alleine aufgrund von äußeren Erscheinungsmerkmalen von Personen unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten ? 7. Welche Maßnahmen und Projekte gibt es gerade mit Blick auf derartige Einsätze bei der Thüringer Polizei , um die interkulturelle Kompetenz der Beamtinnen und Beamten zu stärken? 8. Welche Projekte und Maßnahmen unternimmt die Thüringer Polizei, um das Konzept der Diversität in ihrer Organisation zu implementieren und wenn dies bisher nicht der Fall ist, warum nicht? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Einsatzkräfte der Thüringer Polizei waren nicht in die Polizeioperation Mos Maiorum eingebunden. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 2. bis 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 15 sowie die Antwort zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Meyer (Drucksache 5/7153) wird verwiesen. Zu 7.: In besonderer Weise ist die Polizei den Werten unserer Verfassung verpflichtet. Das Verbot der Diskriminierung ist wesentlicher Bestandteil der Aus- und Fortbildung, insbesondere hinsichtlich ethnischer, kultureller , religiöser, gesellschaftlicher und anderer sozialer Gesichtspunkte. Auf die Antwort zur Frage 6 der Kleinen Anfrage 3872 (Drucksache 5/7813) wird verwiesen. Die dargestellten Fortbildungsmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert und angepasst sowie um weitere Angebote erweitert. Zu 8.: Die Durchsetzung der Gleichbehandlung aller Bediensteten der Thüringer Polizei, unabhängig von Geschlecht , Alter, Herkunft und anderer gruppenspezifischen bzw. individuellen Merkmalen, wird durch konsequente Umsetzung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 18. August 2006 gewährleistet, zum Beispiel durch regelmäßig erstellte Gleichstellungspläne sowie durch die Beteiligung der Personalvertretungen und gewählten Beauftragten/Interessenvertreter bei Personalmaßnahmen. Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wird ein Fortbildungsprogramm durchgeführt, dass spezielle Bildungsbausteine für die Polizei enthält. Darunter zählen mehrere Angebote zur Förderung von Vielfalt, Diversität und Toleranz. Darüber hinaus sollen Bewerber mit Migrationshintergrund gewonnen werden, welche die sonstigen Voraussetzungen für eine Einstellung in den Polizeidienst erfüllen. Auf die Antwort zur Frage 5 der Kleinen Anfrage 3872 (Drucksache 5/7813) wird verwiesen. Geibert Minister Flüchtlingskontrollen im Rahmen der Polizeioperation "Mos Maiorum" in Thürin gen - Teil 1 Ich frage die Landesregierung: