29.11.2017 Drucksache 6/4803Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Dezember 2017 Lärmschutz an der Bahntrasse im Bereich der Gemarkung Eisenach und seiner Ortsteile Die Kleine Anfrage 2588 vom 5. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Eine der Hauptstrecken der Deutschen Bahn verläuft durch die Gemarkung der Stadt Eisenach und ihrer westlichen Ortsteile. Derzeit werden in diesem Bereich umfangreiche Sanierungsmaßnahmen am Gleisbett , den Leitungen und Signalanlagen vorgenommen. Das ist mit einer Erhöhung der schon vorhandenen Lärmbelastung verbunden. Die Forderungen der Stadt Eisenach im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach einer Verbesserung des Lärmschutzes haben im Planfeststellungsbeschluss keinen Niederschlag gefunden. Bei der Betrachtung der Gesamtsituation in Sachen Lärmschutz muss nach meiner Einschätzung festgestellt werden, dass es - im Gegensatz zu den benachbarten Gemarkungen (östlich: Gotha, Schönau, Wutha -Farnroda; westlich: Herleshausen, Gerstungen) - in der Gemarkung der Stadt Eisenach und ihrer Ortsteile keinen oder kaum aktiven Lärmschutz an der Bahntrasse gibt. Die starke Teilnahme besorgeter Bürger Eisenachs und seiner Ortsteile an der freiwilligen Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zeigt, dass die Lärmbelastung ein großes Problem für die Bevölkerung darstellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Sorgen der vor Ort betroffenen Bürger? 2. Welche Gründe gibt es für das offensichtliche "Aussparen" der Stadt Eisenach und deren westlichen Ortsteile beim aktiven Lärmschutz und wie bewertet dies die Landesregierung? 3. Sind der Landesregierung Planungen bekannt, dies in nächster Zeit zu ändern, wenn ja, wie gestalten sich diese Planungen konkret und welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen und wenn nein, wie bewertet dies die Landesregierung? 4. Welche Möglichkeiten der Unterstützung sieht die Landesregierung, Stadt und Ortsteile ganz konkret mit aktivem Lärmschutz zu versehen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4803 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 29. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Verkehrslärm hat negative psychische und physische Auswirkungen. Diesbezügliche Sorgen der Anwohner werden von der Landesregierung geteilt. Die Bedenken, dass die Forderungen der Stadt Eisenach nach Lärmschutzmaßnahmen im Planfeststellungsverfahren unrechtmäßig abgelehnt wurden, teilt die Landesregierung hingegen nicht. Zu 2.: Lärmschutzmaßnahmen werden bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen des Schienenweges im Rahmen der Planfeststellung auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und der darin festgesetzten Grenzwerte festgelegt. Die Auferlegung von Lärmschutzmaßnahmen folgt objektiven Kriterien, die von der Landesregierung nicht in Frage gestellt werden. Zu 3.: Die Ortsdurchfahrt Eisenach wurde im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes in den Jahren 2005 bis 2010 bearbeitet. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Aktuell ist nach Aussage der Deutschen Bahn AG eine weitere Förderung von Maßnahmen aus Mitteln des Lärmsanierungsprogramms nicht möglich. Zu 4.: Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, über die gesetzlich erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen hinaus die Stadt Eisenach und deren Ortsteile mit aktivem Lärmschutz zu versehen. Keller Ministerin Lärmschutz an der Bahntrasse im Bereich der Gemarkung Eisenach und seiner Ortsteile Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: