01.12.2017 Drucksache 6/4808Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Dezember 2017 Personalkosten zur Vorbereitung der Kreis- und Gebietsreform Die Kleine Anfrage 2470 vom 23. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat sich dazu bekannt einen weiteren Staatssekretär benennen zu wollen, der für die Durchführung und Vorbereitung einer geplanten Gebietsreform zuständig sein soll. Dies kritisierten daraufhin sowohl der Landesrechnungshof als auch der Steuerzahlerbund Thüringen aufgrund der erheblichen Personalmehrkosten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel hauptamtliches Personal ist innerhalb der Landesverwaltung mit der Funktional- und Gebietsreform beschäftigt (bitte Personenzahl, Vollzeitbeschäftigteneinheiten und sowohl dadurch entstehende personelle als auch sächliche Kosten aufgelistet nach Ministerien benennen)? 2. Mit welchen Personalkosten kalkuliert die Landesregierung für den neuen Staatssekretär und dessen Kontingent an Mitarbeitern sowie für sächliche Kosten (bitte auflisten nach Kosten für den Staatssekretär pro Haushaltsjahr, Zahl der geplanten Mitarbeiter sowie dafür geplante Kosten, die sächlichen Kosten bitte einzeln nach entstehenden Kostenpositionen auflisten)? 3. Welche Personalkosten entstehen für den im Amt befindlichen Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie für dessen Kontingent an Mitarbeitern und diesem Bereich zuzurechnende sächliche Kosten (bitte pro Haushaltsjahr seit Amtsantritt auflisten nach Kosten für den Staatssekretär , Zahl der für ihn direkt tätigen Mitarbeiter sowie dafür ausgegebene Kosten auflisten, die sächlichen Kosten bitte einzeln nach entstandenen Kostenpositionen auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. November 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Vorab wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform um eine temporäre Aufgabe handelt. Bei dem für diese Aufgabe eingesetzten Personal handelt es sich nicht um zusätzlich eingestelltes Personal, sondern um bereits beim Freistaat Thüringen beschäftigtes Personal. Die aufgeführten Personalkosten sind somit nicht zusätzlich, sondern im Rahmen des allgemeinen Dienstgeschäfts entstanden. Gleiches gilt bezüglich der Sachkosten. Über die bereits vorhandene Ausstattung der Arbeitsplätze hinaus sind durch die Funktional- und Gebietsreform keine zusätzlichen Sachkosten entstanden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4808 Innerhalb der Landesverwaltung beschäftigt sich das nachfolgend aufgeführte hauptamtliche Personal mit der Funktional- und Gebietsreform. Geschäftsbereich Thüringer Staatskanzlei: Anzahl Mitarbeiter: bis zu vier Vollbeschäftigteneinheiten (VBE): bis zu 1,7 durchschnittliche jährliche Personalkosten seit 2015: 164.760,00 Euro Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales: Anzahl Mitarbeiter: bis zu 34 VBE: bis zu 25,075 durchschnittliche jährliche Personalkosten seit 2015: 1.397.728,56 Euro Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist der für die Funktionalreform aufgebrachte Arbeitsaufwand nicht messbar. Mit der Gebietsreform war dort kein Mitarbeiter befasst. Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Anzahl Mitarbeiter: bis zu 20 VBE: bis zu 1,5 durchschnittliche jährliche Personalkosten seit 2015: 121.746,71 Euro Geschäftsbereich Thüringer Finanzministerium: Anzahl Mitarbeiter: bis zu drei VBE: bis zu 0,2 durchschnittliche jährliche Personalkosten seit 2015: 15.973,00 Euro Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: Anzahl Mitarbeiter: bis zu zwei VBE: bis zu 0,225 durchschnittliche jährliche Personalkosten seit 2015: 15.390,00 Euro Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Anzahl Mitarbeiter: bis zu vier VBE: bis zu 0,4 durchschnittliche jährliche Personalkosten seit 2015: 27.250,00 Euro Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz: Anzahl Mitarbeiter: bis zu drei VBE: bis zu 0,5 durchschnittliche jährliche Personalkosten seit 2015: 33.000,00 Euro Geschäftsbereich Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft: Anzahl Mitarbeiter: bis zu vier VBE: bis zu 3,5 durchschnittliche jährliche Personalkosten seit 2015: 181.680,00 Euro Zu 2.: Die Höhe der jährlich entstehenden Personalkosten für den Staatssekretär für Modernes Thüringen ergibt sich aus dem Thüringer Besoldungsgesetz und der Anlage 5 zum Thüringer Besoldungsgesetz (Besoldungsordnung B - Dienstbezüge B 9) und der dazu im Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 ausgebrachten Stelle. Dem Staatssekretär sind drei Mitarbeiter zugeordnet (1x A 15, 1x E 6, 1x E 4). Die Höhe der für diese Mitarbeiter entstehenden Personalkosten ergibt sich aus dem Thüringer Besoldungsgesetz und der Anlage 1 des Thüringer Besoldungsgesetzes (Besoldungsordnung A), der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und den im Entwurf des Haushaltes 2018/ 2019 ausgebrachten Stellen. Sachkosten sind bis auf den Titel 03 01 529 11 einzelnen Mitarbeitern nicht zurechenbar. 3 Drucksache 6/4808Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Die Höhe der für den seit dem 5. Dezember 2014 im Amt befindlichen Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales entstandenen Personalkosten ergibt sich aus dem Thüringer Besoldungsgesetz und der Anlage 5 zum Thüringer Besoldungsgesetz (Besoldungsordnung B - Dienstbezüge B 9) und der hierzu im jeweiligen Haushaltsplan ausgebrachten Stelle. Dem Staatssekretär sind drei Mitarbeiter zugeordnet (1x E 13, 1x E 6, 1x E 4). Die Höhe der für diese Mitarbeiter entstehenden Personalkosten ergibt sich aus der Entgeltordnung zum TV-L und den in den jeweiligen Haushaltsplänen beziehungsweise im Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 ausgebrachten Stellen. Sachkosten sind bis auf den Titel 03 01 529 11 einzelnen Mitarbeitern nicht zurechenbar. Maier Minister Personalkosten zur Vorbereitung der Kreis- und Gebietsreform Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: