05.12.2017 Drucksache 6/4819Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Dezember 2017 Patienten als Reinigungspersonal in Thüringer Krankenhäusern? Die Kleine Anfrage 2611 vom 20. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 2. Oktober 2017 war in der Onlineausgabe der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH zu lesen: "Kürzlich feuerte ein Privatkonzern in Thüringen nach der Übernahme einer Suchtklinik die Hälfte des Reinigungspersonals . Die Patienten putzen seitdem selbst mit, was durchaus Teil der Therapie sein kann; die über Beiträge aller Sozialversicherungspflichtigen finanzierten Pflegesätze allerdings blieben gleich, den nun größeren Gewinn streicht der Betreiber ein."* Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung der Sachverhalt bekannt und falls ja, wie bewertet sie ihn? 2. Sieht die Landesregierung durch dieses Vorgehen die hygienischen Standards in dem betreffenden Krankenhaus formal beziehungsweise faktisch gefährdet? 3. Sind nach Kenntnis der Landesregierung die hygienischen Bedingungen in dem betreffenden Krankenhaus seit der Übernahme durch das zuständige Gesundheitsamt überprüft worden und falls ja, mit welchem Ergebnis und falls nein, wann findet nach Kenntnis der Landesregierung die nächste Überprüfung statt? 4. Auf welcher Grundlage werden nach Kenntnis der Landesregierung die Patienten zur Übernahme von Reinigungsarbeiten verpflichtet und auf welcher Grundlage kann dies "Teil der Therapie" sein? 5. Sind der Landesregierung weitere ähnlich gelagerte Fälle in Thüringer Krankenhäusern, Pflegeheimen et cetera bekannt? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung hat erst Kenntnis zu dem der Kleinen Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalt durch den zitierten Artikel der online Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 2. Oktober 2017 erlangt. Die geschilderten Missstände gaben Anlass, sich mit der betroffenen Klinik in Verbindung zu setzen und diese zur Stellungnahme aufzufordern. Laut Aussage der Klinikleitung wurde der Reinigungsdienst zum 1. Juli 2017 neu organisiert. Zu diesem Stichtag wurde der bisher intern organisierte Reinigungsdienst mit Übernahme einiger bisheriger Reini- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4819 gungsmitarbeiter, durch eine eigene Tochtergesellschaft übernommen. Da auch die Überprüfung der hygienischen Standards durch das zuständige Gesundheitsamt (vergleiche Frage 3) keine Beanstandungen ergab , sieht sich die Landesregierung zu keinen weiteren Verfahrensschritten veranlasst. Zu 2.: Nein Zu 3.: Durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgte eine Prüfung der hygienischen Bedingungen am 21. Juni 2016. Die Kontrolle verlief ohne weitergehende Beanstandungen. Nach dem Betreiberwechsel wurde eine erneute Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt am 14. November 2017 durchgeführt, bei der es ebenso keine Beanstandungen gab. Zu 4.: Die durch die Deutsche Rentenversicherung für die Rehabilitation von abhängigkeitskranken Menschen erarbeiteten Empfehlungen sehen für die der Entwöhnungsbehandlung zugrundeliegenden Konzepte Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft vor (Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen " vom 4. Mai 2001 und das Konzept "BORA" vom 14. November 2014 [Berufliche Orientierung in der medizinischen Rehabehandlung Abhängigkeitserkrankter]). Hierunter fallen unter anderen Angebote zum Erlernen und Trainieren der notwendigen alltagspraktischen Fertigkeiten, wie Einsätze in der Hauswirtschaft , Küche und auch die Reinigung der bewohnten und für die Nutzung bereitgestellter Räume, mit Ausnahme der Sanitäranlagen. Zu 5.: Die Landesregierung hat keine Kenntnis von weiteren ähnlich gelagerten Fällen in Thüringer Krankenhäusern , Rehabilitationseinrichtungen und stationären Einrichtungen der Pflege, Behinderten und Suchthilfe. Ausnahme bilden die Einrichtungen des Maßregelvollzugs und der Eingliederungshilfe, insbesondere die der Suchthilfe. In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe gehört die Reinigung der eigenen Zimmer sowie gegebenenfalls auch von Gemeinschaftsräumen zur Beschäftigung im Rahmen der Tagesstruktur. Diese erfolgt jeweils unter Anleitung. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen - im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten - notwendige alltagspraktische Fertigkeiten wiedererlangen und im Idealfall zu einer eigenständigen Lebensführung nach Verlassen der Einrichtung und insbesondere der Außenwohngruppe ertüchtigt werden. Werner Ministerin Endnote: * Vergleiche http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/afd-erfolg-unbehagen-im-osten-koennte-sich-ausbreiten -15225782.html. Patienten als Reinigungspersonal in Thüringer Krankenhäusern? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: