05.12.2017 Drucksache 6/4823Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Dezember 2017 Flüchtlinge an Thüringer Hochschulen Die Kleine Anfrage 2608 vom 19. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Internetauftritt des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wirbt mit Studienmöglichkeiten für "Geflüchtete". Neben einem regulären Studium werden Veranstaltungen beworben , die der Studienvorbereitung und Sprachvorbereitung dienen oder die als Gasthörer besucht werden können. Im Text heißt es: "An allen Hochschulen in Thüringen gibt es die Möglichkeit, eine Gasthörerschaft zu beantragen. Diese bietet die Möglichkeit, an ausgewählten Vorlesungen und Seminaren teilzunehmen, ohne dafür in einen Studiengang eingeschrieben sein zu müssen. ... Der Gasthörerstatus ist grundsätzlich gebührenpflichtig, allerdings können diese Gebühren - etwa für Geflüchtete - erlassen werden." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff der "Geflüchteten"? 2. Wie viele "Geflüchtete" haben seit dem Wintersemester 2013 ein Studium an einer Thüringer Hochschule aufgenommen, wie viele führen dieses derzeit noch fort und wie viele haben es erfolgreich abgeschlossen (bitte jeweils auflisten nach Studienbereichen und Hochschule sowie Aufenthaltsstatus)? 3. Wie viele "Geflüchtete" arbeiten oder promovieren an den Thüringer Hochschulen (bitte nach Hochschulen und Aufenthaltsstatus auflisten)? 4. Wie viele "Geflüchtete" nahmen seit dem Wintersemester 2015 an Kursen zur Studienvorbereitung oder Sprachvorbereitung teil (bitte einzeln nach Kursen und Hochschulen sowie Aufenthaltsstatus auflisten)? 5. Wie viele "Geflüchtete" sind derzeit Gasthörer an welchen Thüringer Hochschulen und wie hat sich diese Anzahl seit dem Wintersemester 2015 verändert (bitte auflisten nach Aufenthaltsstatus und Fachbereichen )? 6. Welche Hochschulen erlassen "Geflüchteten" die Gebühren für eine Gasthörerschaft und wie viele "Geflüchtete " haben von dieser Regelung profitiert? Welche Gründe gibt es für den Erlass der Gebühr und auf welcher Rechtsgrundlage findet sie jeweils statt? 7. In welchen sonstigen Fällen verzichten Thüringer Hochschulen auf die Gebühren für eine Gasthörerschaft oder erteilen Vergünstigungen (bitte einzeln nach Hochschulen aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4823 8. Welche Angebote bieten Hochschulen für Studenten ausländischer Herkunft, die nicht unter den Begriff der "Geflüchteten" gefasst werden können und wie unterscheiden sich diese von Angeboten für "Geflüchtete "? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Gegensatz zum Begriff "Flüchtling", welcher durch Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert wird, gibt es zum Begriff "Geflüchtete" keine juristische Legaldefinition. Als Geflüchtete werden regelmäßig Personen bezeichnet, die sich aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen rechtmäßig in Deutschland aufhalten oder vorübergehenden Schutz genießen. Zu 2.: Der Status "Geflüchteter" oder der Aufenthaltsstatus wird von den Thüringer Hochschulen nicht erfasst. Das Hochschulstatistikgesetz sieht diesbezüglich keine Erfassungsmerkmale vor; über das Gesetz hinausgehende Angaben dürfen nur auf freiwilliger Basis erhoben werden. Eine Benennung der Anzahl studierender Geflüchteter nach Studienbereich und Hochschule ist daher nicht möglich, da den Hochschulen regelmäßig keine Angaben vorliegen, ob es sich bei ausländischen Studierenden um Geflüchtete oder sonstige ausländische Studierende handelt. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Der Aufenthaltsstatus von Promovenden und Mitarbeitenden wird ebenfalls nicht erfasst. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Auch bei den Teilnehmenden an Kursen zur Studienvorbereitung oder Sprachvorbereitung wird der Aufenthaltsstatus nicht erfasst. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Auch bei den Gasthörern wird der Aufenthaltsstatus nicht erfasst. Zu 6.: Auf Antrag kann an allen Thüringer Hochschulen die Gebühr für eine Gasthörerschaft ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Festsetzung nach Lage des Einzelfalles eine besondere Härte bedeuten würde. Eine besondere Härte liegt beispielsweise vor, wenn Interessenten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 1 Abs. 2 Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz, § 16 Abs. 1 Thüringer Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung der jeweiligen Thüringer Hochschule. Darüber hinaus bieten einige Thüringer Hochschulen Geflüchteten im Rahmen des DAAD-Förderprogramms "Integra" die Möglichkeit einer kostenfreien Gasthörerschaft an. Die Anzahl der Geflüchteten, denen die Gebühr für die Gasthörerschaft seit dem Wintersemester 2015/2016 erlassen wurde, ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Hochschule Anzahl Geflüchtete Universität Erfurt 84 Technische Universität Ilmenau 0 Friedrich-Schiller-Universität Jena 248 Bauhaus-Universität Weimar 0 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 0 Fachhochschule Erfurt 176 Ernst-Abbe-Hochschule Jena 10 Hochschule Nordhausen 7 Hochschule Schmalkalden 0 Duale Hochschule Gera-Eisenach 0 3 Drucksache 6/4823Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 8.: Die Thüringer Hochschulen bieten so genannte Buddy-, Tutoren- bzw. Mentoren-Programme an, bei denen deutsche Studierende internationalen Studierenden (einschließlich Geflüchteten) bei Behördengängen helfen sowie in sozialen und fachlichen Belangen begleiten und bei der Integration unterstützen. Weitere Angebote sind studienvorbereitende oder studienbegleitende Sprachkurse der Sprachenzentren der Thüringer Hochschulen, "Summer Schools" beziehungsweise "Winter Schools", das Vorfachstudium der Technische Universität Ilmenau, interkulturelle Trainings, Stammtische mit internationalen Studierenden, Exkursionen oder Betreuungsprogramme durch die Akademischen Auslandesämter (International Offices) der Hochschulen. Die Angebote stehen allen interessierten ausländischen Studierenden unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus offen. Tiefensee Minister Flüchtlinge an Thüringer Hochschulen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: